Wasserschaden im Keller - Wer kommt für den Schaden jetzt auf?

25. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
lukas0105
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 120x hilfreich)
Wasserschaden im Keller - Wer kommt für den Schaden jetzt auf?

Als ich gestern in unseren Keller kam, habe ich bemerkt, dass alles nass ist und auch einiges verschimmelt ist. Da ich nicht jeden Tag in den Keller muss, habe ich es auch nicht bemerkt. Der Hauptschaden ist ein teurer Motorradhelm, welcher komplett innen verschimmelt ist, daher auch nicht mehr benutzbar. Wer kommt für den Schaden jetzt auf? Muss ich das meiner Versicherung melden und über die Hausratvers. abrechnen oder ist das Sacher der Vermieterin? Zusätzlich muss ich sagen, wir haben eine wasseruhr im Keller und die verliert in letzter Zeit einiges an Wasser, welches dann in unserem Keller steht.
Über Ratschläge wäre ich dankbar!!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zusätzlich muss ich sagen, wir haben eine wasseruhr im Keller und die verliert in letzter Zeit einiges an Wasser, welches dann in unserem Keller steht.
-------------------------------------
Das deutet darauf hin, dass euch die Gefahr (Wasser/Feuchtigkeit/Schimmel) bekannt war und ihr eurer "Schadensminderungspflicht" nicht nachgekommen seid ...

Aber auch wenn dem nicht so wäre: der VM kann allenfalls ab dem Zeitpunkt ab dem ihm der Mangel bekannt und er mit dessen Beseitigung in Verzug war für evtl. Folgeschäden haftbar gemacht werden.
=> Habt ihr ihm den Mangel gem. BGB § 536 c angezeigt?

Unerwünschter Nebeneffekt der erfolgten Mängelanzeige wäre aber auch hier -> Mangel/Gefahr nachweislich bekannt - d.h. ist der Geschädigt seiner Schadensminderungspflicht nachgekommen?

Ob die Hausratversicherung diese Frage nicht stellen wird .... ???

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.917 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen