Wasserschaden im Keller durch Bauarbeiten

31. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
sambalatsche
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden im Keller durch Bauarbeiten

Hallo,

mich würde gerne mal eure Meinung zu folgenden Problem interessieren.

An unserem Mietshaus sind momentan Renovierungsarbeiten in Form von Aussenfassadendämmung im vollen Gange.

In diesem Zug mussten auch die Fallrohre erneuert werden, diese wurden abmontiert und durch Folienschläuche provisorisch ersetzt.

Nun ist es aber passiert das einer dieser Schläuche nicht richtig befestigt wurde und sich durch Windböen gelöst hat, sodaß das gesamte Regenwasser direkt in den Keller gelaufen ist.

Momentan ist es so das keiner sich für den entstandenen Schaden im Keller verantwortlich fühlt, die Fa. welche die Arbeiten ausgeführt hat meinte das sie sich nichts zu Schulden kommen lassen hat, auch wenn der Wind den Schlauch rausgerissen hat.

Die eigene Versicherung sagt man müsse den Vermieter als Auftragsgeber der Fa. dazu anhalten das der Schaden reguliert wird.

Der Vermieter wiederum sagt man müsse sich selbst drum kümmern da es sich um den Keller und die Sachen des Mieters handelt die zu Schaden gekommen sind.

Also Fazit bisher , jemand baut Mist und niemand fühlt sich verantwortlich.

nun würde mich eure Meinung dazu Interessieren.





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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Meiner Ansicht nach besteht ein Schadensersatzanspruch sowohl dem Unternehmen gegenüber, das mit Wind hätte rechnen und die Schlauchverbindung mit entsprechender sorgfalt hätte vornehmen müssen, als auch dem Vermieter gegenüber, denn er ist bei Vornahme von Modernisierungsmaßnahmen gegenüber den Sachen des Mieters schutzpflichtig und hat das Unternehmen im Sinne von § 278 BGB (auch) zur Erfüllung dieser Schutzpflichten als Gehilfen eingesetzt. Daher haftet auch der Vermieter für das Verschulden des Unternehmens (genauso wie andersherum der Mieter dem Vermieter für Verschulden seines Spediteurs bei Umzugsschäden haftet).

Den Vermieter kann man nicht verpflichten, den Schadensersatzanspruch des Mieters für diesen durchzusetzen. Man kann ihn aber selbst auf Schadensersatz in Anspruch nehmen und, soweit vertraglich zugelassen, mit diesem Anspruch gegen Mietzinsforderungen aufrechnen. Dann wird der Vermieter sich am Unternehmen schadlos halten müssen.

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#2
 Von 
sambalatsche
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ,

vielen Dank erst einmal für diese Meinung, ich denke ich werde den Vermieter mal darauf aufmerksam machen und wenn das nichts hilft werde ich mir professionellen Beistand holen der diese Sache in die Hand nimmt.

Wahrscheinlich steht der tatsächlich entstandene Schaden danach zu keinem Verhältnis mehr als wenn dieser ohne das erst gewisse Schritte eingeleitet werden mussten abgehandelt worden wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sanjana
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 67x hilfreich)

Ich meine, es geht hier um die Verkehrssicherungspflicht.
Somit ist der Bauherr für etwaige Schäden der Ansprechpartner.
http://www.juraforum.de/lexikon/verkehrssicherungspflicht
Ich erlebe es gerade auch. Der Vermieter schiebt auf den Architekt und dieser auf den Bauherren.
Somit, wer für eine sicher Baustellensituation nicht sorgt, haftet = Bauherr.



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