Wasserschaden im Keller durch Sicherheitsventil

25. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
harbiden.delicocuk
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 24x hilfreich)
Wasserschaden im Keller durch Sicherheitsventil

Hallo,

brauche dringend eure Meinungen.

Es geht um folgendes:

Unsere Wohnung werden modernisiert. Dabei wurde eine Zentralheizung im Keller installiert, die innerhalb von 6 Wochen mind. 4 mal aus verschiedenen Gründen ausgefallen ist.Das i-Tüpfelchen war der 5.te Zwischenfall, irgendwann Montag morgen so zwischen 1-2Uhr früh. Der Druck in der Wasserleitung im Heizungsraum (Keller) war zu hoch, so dass das Sicherheitsventil losgegangen ist und der Keller überflutet wurde. Nachts soll ein Handwerker gekommen sein und hätte den Hauptwasserhahn zugedreht. Ich wollte so gegen 12uhr duschen und bemerkte das wir wieder kein warmes Wasser hatten, also bin ich schnurstracks in den Keller gegangen und stand dann plötzlich 10cm im Wasser. Die Klempner die bei uns die Modernisierungsarbeiten durchgeführt haben sind nach meinem Hinweis sofort gekommen und haben zusammen mit uns für Abhilfe gesorgt. Es wurde ein Druckminderer vorgeschaltet, so das man den Hauptwasserhahn wieder aufdrehen konnte.

Meine Fragen:

1. Wer ist für den Schaden verantwortlich, der Vermieter oder der Handwerker? (Glücklicherweise will die Versicherung des Klempners die Kosten übernehmen)

2. Ich hatte ein Vitrine (auseinandergelegt) im Keller gelagert, da Sie durch die Modernisierung kein Platz mehr in der Wohnung gefunden hat, die jetzt natürlich total aufgeweicht ist. Sie ist ein Teil einer Anbauwand, die ich vor knapp 3 Jahren gekauft habe. Wieviel kann ich dafür als Schadensersatz verlangen
(Neupreis Anbauwand ca. 600€)?

3. Meine ganzen (Uni-)Unterlagen waren in Kartons gelagert, die auch ordentlich was abbekommen haben, wie kann ich diese bewerten? Materiell gesehen sind sie nicht viel Wert, ausser ein paar Bücher, aber dafür umso mehr immateriel!

4. Da ich jetzt einiges wegwerfen muss, kommen zusätzliche Sperrmüllkosten auf mich zu, wieviel darf man dafür in etwa verlangen?

5. Meine Frau ist an dem Tag nicht zur Arbeit gefahren. Kann ich das auch in Rechnung stellen bzw. überhaupt die Aufräumarbeiten berechnen, bzw. mit welchem Satz?

Bin für jeden Hinweis dankbar.

Vielen Dank im vorraus

Harbiden Delicocuk

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Dein Vertragspartner ist der Vermieter, dieser kann alle Ansprüche an die Betriebshaftpflichtversicherung des Handwerkers stellen.
Über die Höhe des Sachschadens kann man von hier aus schwer etwas sagen. Sicher ist, dass alle Schäden reguliert werden müssen, auch anfallende Nebenkosten.
Mache zusammen mit dem Gutachter der Versicherung eine Aufstellung und dann gehts an verhandeln.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
harbiden.delicocuk
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 24x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Chef der Handwerker wird heute nachmittag vorbeikommen, und sich die Sachen mal anschauen. Gibt es irgendeine Internetseite wo Standardwerte für Schadensersatzansprüche aufgelistet sind, an denen man sich grob orientieren kann? Ich habe leider keine gefunden.

Vielen Dank im vorraus

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.964 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen