Wasserschaden im Keller durch starke Regenfälle

14. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sonea
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden im Keller durch starke Regenfälle

Hallo zusammen,

aus aktuellem Anlass brauche ich Hilfe.
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus als Mieter.
Letzte Woche gab es bei uns sehr schwere Regenfälle. Wir haben unsere Waschmaschine und den Trockner im Waschkeller stehen, da in der Wohnung dafür kein Anschluss besteht.
Nun waren die Regenfälle so stark, dass der Bürgersteig vor unserem Haus überflutet war und das Wasser auf das Grundstück zu den Kellerfenstern lief. Der Druck muss so stark gewesen sein, dass es sich durch das Fenster im Technikraum herein gedrückt hat. Dort befindet sich ein Ablauf, der war aber überlastet. Also lief das Wasser weiter. Auch im Waschkeller befindet sich ein Ablauf. Auch dieser war überlastet. Die Pumpe, die im Keller steht, hat einige Zeit gearbeitet, lief dann irgendwann aber auch über und schaffte die Wassermenge nicht mehr. Der Keller stand ca. 10 cm hoch unter Wasser. Nun funktioniert unsere Waschmaschine nicht mehr.
Unsere Hausrat hat keine Elementarschäden versichert. Unser Vermieter hat keine Gebäudeversicherung, diese wird über die Hausverwaltung gemacht. Und dort hat man uns die Auskunft gegeben, dass diese Versicherung solche Schäden nicht übernimmt, sondern die Hausrat.
Nun meine Fragen:
sind wir verpflichtet, über unsere Hausrat einen Waschkeller zu versichern, den nicht nur wir nutzen?
wer haftet für diesen Schaden?
können wir unseren Vermieter hier haftbar machen? wenn ja, mit welcher Begründung?

Ich hoffe, ich habe alle relevanten Informationen genannt. Falls etwas fehlt, bitte einfach sagen....

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe !!!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

19x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

quote:
sind wir verpflichtet, über unsere Hausrat einen Waschkeller zu versichern, den nicht nur wir nutzen?


Eine Verpflichtung zum Abschluss so einer Versicherung besteht nicht, was im Schadenfall allerdings dazu führen kann, dass man den Schaden aus eigener Tasche zahlen muss.
Die Hausratversicherung, mit der der Hausrat, der sich in der Wohnung befindet, versichert wird, umfasst auch die Versicherung der eigenen Waschmaschine im Keller. Sollte die Waschmaschine jedoch im Eigentum des Vermieters stehen, dann muss dieser auch für die Reparatur bzw. den Ersatz aufkommen.

quote:
können wir unseren Vermieter hier haftbar machen? wenn ja, mit welcher Begründung?


Wahrscheinlich nein, da es sich um höhere Gewalt handelt. Der Vermieter wäre nur haftbar, wenn ihn ein Verschulden an dem Schaden trifft. Ich kann hier nicht erkennen, welches Verschulden den Vermieter treffen sollte.

Die Gebäudeversicherung heißt so, weil sie für Schäden am Gebäude aufkommt. Für Schäden am Hausrat (z.B. Waschmaschine) kommt die Gebäudeversicherung grundsätzlich nicht auf.


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-- Editiert am 14.06.2010 10:16

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Was für eine unsinnige Antwort ist das denn?

Die normale Hausratversicherung deckt bereits Schäden durch Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Blitz, Feuer usw. ab.

Eine Elementarschadenversicherung deckt zusätzlich Schäden durch Hochwasser, Starkregen, Lawinen, Schneedruck, Erdbeben usw. ab. es macht also nicht für jeden Sinn, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Und für Wohnungen, die in hochwassergefährdeten Gebieten liegen kann man häufig so eine Versicherung gar nicht abschließen.

Bei allen mir bekannten Elementarschadenversicherungen besteht eine Selbstbeteiligung von 1.000€ im Schadenfall. Sollte hier tatsächlich nur die Waschmaschine beschädigt worden sein, dann hätte eine Elementarschadenversicherung auch nicht weiter geholfen, da der Schaden unterhalb der Selbstbeteiligung liegt.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Dass Deine versicherung im Basistarif bereits Elementarschäden versichert, kann ich mir nicht vorstellen. Dann würde mich interessieren, um welche Versicherung es sich handelt.

quote:
Und das, was meine Versicherung ohne Aufpreis bietet, dürfte aufgrund der Konkurrenzsituation auf dem Markt, auch für andere Gesellschaften gelten.


Dann zeig mir doch eine, für die das gilt.

quote:
Was ist das denn für eine Hausratversicherung, eine die nur bei Schönwetter reguliert? Diese Versicherung ist so nötig, wie ein Kropf.


Ich bleibe dabei, dass der normale Basistarif, der übrigens Blitzschäden einschließt, Elementarschäden jedoch nicht für die meisten Menschen bereits sehr sinnvoll ist und diese Aussage daher unsinnig ist.

Meine Versicherung nimmt für Zusatz "Elementarschadenversicherung" übrigens einen Aufschlag von ca. 50% auf den Basistarif und das ist branchenüblich. Ich wohne dabei nicht in einem Risikogebiet. Aber versuche doch einmal, für eine Wohnung z.B. in der Kölner Altstadt eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Das geht einfach nicht. Da bekommt man nur den Hausrat-Basistarif ohne Elementarschadenabdeckung.

Für meine jetzige Wohnung habe ich übrigens keine Elementarschadenversicherung abgeschlossen, weil
- Hochwasser aufgrund der Lage unmöglich
- Schäden durch Starkregen sind aufgrund der lage ebenfalls unwahrscheinlich
- Kein erdbebengefährdetes Gebiet
- Lawinen kann es hier auch nicht geben
- Schäden durch Schneedruck sind denkbar aber in der Gegend nach meiner Kenntnis noch nie aufgetreten.

In vielen Fällen ist die Elementarschadenversicherung daher aus meiner Sicht entweder überflüssig oder nicht abschließbar. Eine Versicherung, die diesen Schutz nicht bietet ist dennoch nicht überflüssig wie ein Kropf, sondern im Gegenteil wichtig und sinnvoll. Ich bleibe daher dabei, dass Deine diesbezügliche Aussage unsinnig war.

Natürlich kann so eine Versicherung für jemanden an der Küste oder an einem Fluss sinnvoll sein, der sich gegen einen Deichbruch absichern will. Ich habe hier lediglich Deine pauschale Aussage angegriffen.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Ok, das überrascht mich jetzt.

Wo kann man die abschließen? Im Internet finde ich nichts darüber.

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