"Wasserschaden" im Sicherungsverteiler

11. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
fuundho
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
"Wasserschaden" im Sicherungsverteiler

Vielleicht kann mir da jemand einen Rat geben...
Zwecks Wohnungsübergabe hatte ich meine Wohnung gestrichen. Einen Tag später hatte ich einen deftigen Kurzschluss im Sicherungsverteiler durch Feuchtigkeit, die sich im Kabelschacht gesammelt hatte. Der Elektriker kam, hat alles repariert ... alles war wieder i.O.
Nun hat jedoch die Hausverwaltung die Rechnung der Reparatur an mich überstellt, mit der Begründung, dass es mein Verschulden wäre. Da ich renoviert hätte, hat sich die Feuchtigkeit in der Wohnung gesammelt, ist in den Verteilerkasten gelangt und hat dort zum Kurzen geführt.
Muss ich diese Rechnung zahlen?? Ich habe noch nie davon gehört, dass a) nach einer Renovierung die Wohnung so feucht war, dass massive Wasseransammlungen zu Kurzschlüssen im Verteiler führten und b) dass dieser Vorgang das Verschulden des Mieters ist.
Laut Mietvertrag muss ich bei Kleinstreparaturen bis zu 75€ zur Rechnung beitragen. In diesem Fall liegt die Rechnung deutlich höher und ich soll den gesamten Betrag zahlen.
Muss ich das?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2217
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Hast Haftpflichtversicherung? Die übernehmen die Kosten. Wenn früher nie ein solch Problem aufgetreten war, ich denke schon, dass Du die Rechnung zahlen muss.

Der V hat der Zustimmung zu Repartour von Dir erhalten und die im Auftrag vegeben. Zu prüfen nur ob die Rechnung korrekt ist und was alles repariert wurde.

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,

erstmal zum Thema Kleinreparaturklausel:
Hier musst Du nicht 75 EUR beitragen, wie Du schreibst, sondrn Du musst lediglich die Kosten einer solchen Reparatur übernehmen, wenn derBetrag nicht höher ist. D.h. bei 75,01 EUR zahlt der VM komplett selbst, die 75 EUR sind kein "Eigenanteil".

Zum Kurzschluss:
Wenn dieser schuldhaft durch Dich verursacht wurde, dann musst Du auch die Kosten tragen. Wenn Du eine Privathaftpflicht hast, dann kannst Du denen die Angelegenheit schildern, die wehren dann auch unberechtigte Forderungen ab.
Ob es Deine Schuld war oder nicht, wird hier keiner beurteilen können.


Gruß
Michael

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#4
 Von 
fuundho
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für eure Antworten!
Das heißt für mich, ich werde mich bei meiner Wohnungsverwaltung melden und unter Berufung auf die Kleinstreparaturklausel die Zahlung der Rechnung verweigern.
Wenn diese auch weiterhin auf eine Rechnungsbegleichung meinerseits besteht, werde ich mich mit meinem Haftpflichtversicherer in Kontakt setzen.

Für Anregungen zu einer anderen Vorgehensweise bin ich offen!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12318.09.2009 12:16:31
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Ach herrje Tiedje hat mal wieder einen Freund von einem Bekannte, dessen Schäferhund genau dasselbe erlebt hat!

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#8
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fuundho
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe keine Ahnung, wo die Feuchtigkeit her sein könnte. Sie lief vom Kabelschacht aus in den Verteiler. Es ist ne Dachgeschosswohnung (mit Hohlraum zwischen Wohnungdecke und Dach) und es hatte nicht geregnet.
Der Verteiler ist in der Abstellkammer untergebracht, in der ich weder tapeziert noch gestrichen habe.
Ansonsten wurde nur eine Wand im Schlafzimmer tapeziert und 2 Tapetenbahnen im Wohnzimmer ausgetauscht. Gestrichen wurde die komplette Wohnung (bis auf die Abstellkammer). Da tapeziert wurde, konnten natürlich die Fenster einen Tag lang nicht zum Lüften geöffnet werden. Das ist die Fahrlässigkeit, die mir vorgeworfen wird...?!
Wie gesagt, ich habe einige Wohnungsrenovierungen miterlebt und bei keiner Einzigen habe ich massive Wasseransammlungen, die sich ausgerechnet im Sicherungsverteiler gesammelt haben, beobachten können.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Naja Nr.1

wenns der Vermieter behauptet heist das noch lange nicht, dass es Schulddes Mieters war.

Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet den Mangel/Schaden zu beheben. Wenn er BEWEISEN (ist was anderes als behaupten) kann, dass der Schaden schuldhaft durch den Mieter herbeigeführt wurde, dann besteht keine Frage, dann muss der Mieter dafür aufkommen.

Somit ist die Meldung an die Haftpflicht der richtige Weg, die prüfen dann schon, wer Schuld hatte.

Gruß
Michael

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