Wasserschaden in 2 Zimmern

23. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb454372-48
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden in 2 Zimmern

Hallo zusammen,
Mein Frage lautet wie folgt

Ein altes Bleirohr ist oberhalb der 4 Wände geborsten und hat 2 Zimmer dementsprechend zerstört , also sämtliche Einrichtungsgegenstände
Der Verwalter des Hauses wurde vor Einzug darauf hingewiesen das es ein altes Bleirohr wäre und ob es nicht besser wäre dieses auszutauschen, es wurde abgelehnt ,
Nun , nach dem Wasserrohrbruch war der Verwalter auch zugegen bestritt aber das der Vermieter für den Schaden aufkommen müsse !
Unsere Haftpflichtversicherung würde in diesem Falle ja einspringen!
Was sagt da der Gesetzgeber
Denn es kann ja nicht sein das ich für doch arge Versäumnise zukünftig mehr Versicherungsbeiträge zahlen darf

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb454372-48):
Unsere Haftpflichtversicherung würde in diesem Falle ja einspringen!

Garantiert nicht. Was soll eure Haftpflichtversicherung damit zu tun haben?
Hier käme höchstens die Haftpflichtversicherung vom Verwalter bzw. Vermieter ins Spiel, wenn man das nachweisen könnte
Zitat (von fb454372-48):
Der Verwalter des Hauses wurde vor Einzug darauf hingewiesen das es ein altes Bleirohr wäre und ob es nicht besser wäre dieses auszutauschen
und der Einzug noch nicht allzulange her wäre.


Für eure Einrichtungsgegenstände kommt eure Hausratversicherung auf.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von fb454372-48):
Was sagt da der Gesetzgeber

Ich nehme mal an, es geht um Schadensersatz für eure EInrichtung. Dann sagt der Gesetzgeber in § 536a (1) BGB
Zitat:
Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.


Die Frage ist hier natürlich, ob der Vermieter den Mangel zu vertreten hat. Dazu müsstet ihr nachweisen, dass der Vermieter den Zustand des Rohres kannte und den bevorstehenden Wasserrohrbruch dennoch nicht verhindert hat. Ich wage mal zu behaupten, dass dies nicht ganz einfach werden wird.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wenn es der Schaden an den eigenen Möbeln ist, dann ist in erster Linie die eigene Hausratversicherung der Ansprechpartner, falls keine vorhanden ist, müsste die Haftpflicht des VM einspringen.

Der Schaden selber ist durch die Versicherung des VM abgedeckt ... so dieser denn versichert ist.

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#4
 Von 
fb454372-48
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Und hier liegt halt deren Knackpunkt ,
Es gibt eine Versicherung beim VM allerdings ist dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wenn es der Schaden an den eigenen Möbeln ist, dann ist in erster Linie die eigene Hausratversicherung der Ansprechpartner, falls keine vorhanden ist, müsste die Haftpflicht des VM einspringen.

Warum das? Die Haftpflicht des Vermieters muss einspringen, wenn der Vermieter Schadensersatz leisten müsste. Bis dahin muss der Mieter aber noch ein bischen was beweisen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von fb454372-48):
Unsere Haftpflichtversicherung würde in diesem Falle ja einspringen!


Nicht die Haftpflichtversicherung, sondern die Hausratversicherung.

Zitat (von fb454372-48):
Es gibt eine Versicherung beim VM allerdings ist dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen


Das würde ich mal in der NK-Abrechnung nachschauen. Der Vermieter muss diese Versicherung letzten Endes nicht selbst zahlen, sondern kann die Versicherung von den Mieter über die Betriebskosten zurückholen.

Zitat (von fb454372-48):
Denn es kann ja nicht sein das ich für doch arge Versäumnise zukünftig mehr Versicherungsbeiträge zahlen darf


Seit wann steigen die Beiträge für den Eintritt es Schadensfalls?

Zitat (von fb454372-48):
Der Verwalter des Hauses wurde vor Einzug darauf hingewiesen das es ein altes Bleirohr wäre und ob es nicht besser wäre dieses auszutauschen, es wurde abgelehnt ,


Warum sollte man das denn präventiv auswechseln? Dazu besteht doch keine Veranlassung. Bleirohre können auch 100 Jahre halten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wenn ihr eine Hausratversicherung habt, haltet euch, wie schon gesagt, für sämtliche Schäden an Einrichtungsgegenständen an diese. Auch eine evtl. zwischenzeitlich notwendige Ersatzwohnung fällt im allgemeinen unter ihre Klauseln.
Die Versicherung wird dann sicherlich prüfen, ob sie sich das Geld vom Vermieter zurück holen kann. Nur weil da ein Bleirohr war und ihr gesagt habt, dass das doch eigentlich besser auszutauschen wäre, wird das allerdings nicht passieren.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Nur noch eine Anmerkung
Falls ihr tatsächlich ein Verschluden eures Vermieters beweisen könntet, dann hätte ihr gegenüber eurem Vermieter nur einen Schadenersatzanspruch > das bedeutet Ersatz des Zeitwertes.
Eure Hausratversicherung zahlt aber bei Wasserschäden verschuldensunabhängig und leistet i.d.R. sogar in Höhe des Neuwertes (wobei es inzwischen wohl auch Sparversionen im Leistungsumfang angeboten werden).

Die Entscheidet lautet also: einfach und mehr über die eigene Hausratversicherung entschädigen lassen oder handfeste Beweise erbringen und nur den Zeitwert ersetzt bekommen.

Einfach nur "alte Leitungen" sind KEIN Verschulden.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Ver):

Zitat (von fb454372-48):
Denn es kann ja nicht sein das ich für doch arge Versäumnise zukünftig mehr Versicherungsbeiträge zahlen darf


Seit wann steigen die Beiträge für den Eintritt es Schadensfalls?



Denke mal, die Frage ist ernst gemeint: mal was von Rückstufung beim Auto gehört? Auch bei der Haftpflichtversicherung kann das passieren. Bzw. die "schwarze Liste". Dann sieht es mau mit einer Haftpflicht aus.

Da kein schuldhaftes Verhalten durch den TS bestand, ist das ein Thema des Vermieters. Umgekehrt natürlich auch - Möbel etc. sind über die Hausratversicherung abgesichert, was viele leider nicht versichern, weil der Irrglaube weiterhin besteht, dass solche Schäden angeblich der Vermieter zu zahlen hätte...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Denke mal, die Frage ist ernst gemeint: mal was von Rückstufung beim Auto gehört? Auch bei der Haftpflichtversicherung kann das passieren. Bzw. die "schwarze Liste". Dann sieht es mau mit einer Haftpflicht aus.


Das es nicht die Haftpflichtversicherung des Mieters trifft dürfte inzwischen klar sein. Was hätte eine Autoversicherung mit einen Wasserschaden zu tun (außer der Mieter fährt gegen das Zuleitungsrohr, dann hätte ich gerne das Foto!)

Alle anderen Haftpflichtversicherungen (Privat, Tierhalter) kommen meines Wissens nach ohne Beitragserhöhungen beim Schadenseintritt daher. Auf eine "schwarze Liste" kommt man nur bei zu vielen Schäden. Dann muss man sich eine andere Versicherung suchen, weil die alte einen rausschmeißt und die anderen nehmen einen nicht mehr.

Zitat (von asd1971):
Da kein schuldhaftes Verhalten durch den TS bestand, ist das ein Thema des Vermieters.


Schäden an der Wasserleitung und am Gebäude.

Zitat (von asd1971):
Möbel etc. sind über die Hausratversicherung abgesichert, was viele leider nicht versichern, weil der Irrglaube weiterhin besteht, dass solche Schäden angeblich der Vermieter zu zahlen hätte...


Genau richtig. Oder die Mieter sind "unterversichert" und dann reicht es eben nicht. Vielleicht meinte das der TS mit höheren Beiträgen?

0x Hilfreiche Antwort

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