Wasserschaden in Bad-Decke

24. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Jule1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden in Bad-Decke

Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen welche chancen wir auf mietminderung haben. Bei Wohnungsbesichtigung wurde uns gesagt der bestehende wasserschaden wird noch vor einzug beseitigt. leider haben wir nichts schriftlich. 2 wochen nach dem einzug kam dann auch ein handwerker, der allerdings nichts machen konnte, da er feststellte dass unter der tapete noch alles feucht war. wir sollten es beobachten und trocknen lassen. vorhin hörten wir dann ein plätschern von richtung bad und tatsächlich kam wasser aus der decke inklusive teile der decke... also erdbrocken oder was das alles ist... wir wohnen jetzt schon fast 4 wochen in einer wohnung mit baustelle im bad, und ich will nicht wissen wie lange das noch dauern wird... haben wir denn anspruch auf mietminderung und wenn ja wie gehe ich dabei jetzt am besten vor? das ist das erste mal dass ich zur miete wohne und ich will meinen vermietern eiegtnlich nicht gleich nach 4 wochen mit nem anwalt drohen ... aber ich muss ja auch wissen woran ich bin, weil von sich aus werden die ja bestimmt nicht auf mich zukommen...

wäre toll wenn mir jmd helfen könnte,

VG Jule

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5 Antworten
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#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
vorhin hörten wir dann ein plätschern von richtung bad und tatsächlich kam wasser aus der decke inklusive teile der decke

Und da ist der ERSTE Gedanke "Mietminderung" ?



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#2
 Von 
Jule1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

was wäre denn ein passenderer gedanke ihrer meinung nach?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

"Wie kann ich das stoppen ?".
Sowie Informierung des Vermieters.



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#4
 Von 
Jule1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich dachte dass versteht sich von selbst, deshalb habe ich diese schritte nicht erwähnt.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:
ich dachte dass versteht sich von selbst, deshalb habe ich diese schritte nicht erwähnt.

Bei ungefähr 80% der hier Fragenden ist das eben nicht selbstverständlich.



Pauschal kann man das nicht sagen, es gibt ekine rechtssichere Tabelle.
Es hängt immer davon ab, wie sehr dieser Mangel die Gebrauchtauglichkeit des Badezimmers und der Wohnung beeinflusst.

Sofern die einzige Bade- und/oder Duschmöglichkeit nicht funktioniert, dürfte sich das so um die 30% liegen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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