Hallo,
Ich habe eine Frage zum Thema Wasserschaden. Und zwar wurde vor paar Monaten ein Wasserschaden bei uns in der Mietwohnung festgestellt. Es waren auch ein paar Handwerker da und haben ein paar Fliesen im Bad abgeschlagen und Trockunungsgeräte aufgestellt, doch der genaue Schaden könnte nicht festgestellt werden. Jetzt wurde vor ca 1 1/2 Monaten das Thema nochmal aufgerollt und festgestellt , dass die Hauptwasserleitung wohl leckt und neu muss. Den Schaden haben wir nicht verursacht ( das Haus ust rinffach nur alt ). Zudem schwimme wohl unsere Küche, der Flur und das Bad auf Wasser. Gesagt getan , wir hatten gleich Handwerker bei uns, die uns die Küche abgebaut haben und die Wand für die Leitungen aufgerissen ( und erneuert haben). Narürlich war auch dieser Vorhang von 4 Trocknungsgeräten begleitet. Zwei Wochen lang danach ( über die Feiertage) passierte garnichts, bis heute jemand kam und unser WC abmontierte, damit hoffentlich bald jemand kommt und den Boden aufreißt und diesen bei den genannten Räumen erneuert. Die Kosten für die Handwerker trägt zum Glück komplett unser Vermieter!
Jetzt meine Frage. Unser Mieter sagte uns, dass es ja Pech sei, dass wir keine Versicherung abgeschlossen haben , die uns in der Zeit in einem Hotel oä. unterbringt. Aber was er uns anbieten könnte, weil wir während der Zeit ja keine Küche und nur Zeitweise ein Bad hatten ( ab heute für unbestimmt lange Zeit ja auch kein WC mehr haben ), wir die leere Wohnung unter uns mit WC und Küche nutzen können. Wir könnten ja auch unser Bett runtertragen. Haben wir trotzdem Anspruch auf Mietminderung und wenn ja wie hoch? Ich würde mich über Infos die mich weiterbringen sehr freuen.
Liebe Grüße
Wasserschaden in Mietwohnung ( Anspruch auf Erstattung?)
6. Januar 2020
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Frage vom 6. Januar 2020 | 09:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden in Mietwohnung ( Anspruch auf Erstattung?)
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2020 | 16:36
Von
Status: Unbeschreiblich (31980 Beiträge, 5629x hilfreich)
Sicher meint das der VERmieter...?ZitatUnser Mieter sagte uns, dass es ja Pech sei, dass wir keine Versicherung abgeschlossen haben , die uns in der Zeit in einem Hotel oä. unterbringt. :
mE braucht ihr keine solche Versicherung, wenn der Schaden bzw. alle Schäden in Verantwortung des VERmieters liegen. Das klingt hier nach deiner Schilderung so.
Das habt nicht ihr, sondern der Vermieter bzw. die Handwerker festgestellt?Zitatund festgestellt , dass die Hauptwasserleitung wohl leckt und neu muss. :
Also müsste eher SEINE Versicherung auch Hotelkosten für euch übernehmen.
-ICH- würde sein Angebot freundlich annehmen---mit meinem Bett und allem nötigen Krempel nach unten ziehen ---und trotzdem die Miete mindern.
Wie viel? Eine unbewohnbare Wohnung--- kostet gar keine Miete.
Wie kommt er auf Hotel durch --eure- Versicherung?
#2
Antwort vom 6. Januar 2020 | 19:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für deine Antwort Anami. Ja es ist auf jeden Fall nicht unsere Schuld, dass die Leitung leckt ( hat ein Handwerker festgestellt, die Leitungen waren einfach zu alt).
Das mit dem Hotel hat er wahrscheinlich nur gesagt, weil er nicht fand , dass die Unterbringung von uns in seinen Aufgabenbereich fällt.
Wir wollen heute Abend wegen der Mietminderung mit ihm reden. Ich werde mal berichten wie es lief
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Januar 2020 | 19:46
Von
Status: Unbeschreiblich (31980 Beiträge, 5629x hilfreich)
Das wird er euch wohl ausreden.Zitatwegen der Mietminderung mit ihm reden. :
Und evtl. ist dann auch sein Angebot mit der Wohnungsnutzung unten nicht mehr aktuell.
#4
Antwort vom 7. Januar 2020 | 00:51
Von
Status: Unbeschreiblich (119575 Beiträge, 39744x hilfreich)
ZitatAber was er uns anbieten könnte, weil wir während der Zeit ja keine Küche und nur Zeitweise ein Bad hatten ( ab heute für unbestimmt lange Zeit ja auch kein WC mehr haben ), wir die leere Wohnung unter uns mit WC und Küche nutzen können. :
Wen der Vermieter zur Stellung einer Ersatzwohnung verpflichtet wäre, hätte er damit seinen Teil erfüllt.
Möchte man die Annehmlichkeiten eines Hotels genießen, wird man das selber zahlen müssen.
ZitatHaben wir trotzdem Anspruch auf Mietminderung :
Da das dennoch mit Unannehmlichkeiten und Einschränkungen verbunden ist, besteht auch Anspruch auf Mietminderung.
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