Wasserschaden in Mietwohnung ( Anspruch auf Erstattung?)

6. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Apfelmarmelade
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden in Mietwohnung ( Anspruch auf Erstattung?)

Hallo,

Ich habe eine Frage zum Thema Wasserschaden. Und zwar wurde vor paar Monaten ein Wasserschaden bei uns in der Mietwohnung festgestellt. Es waren auch ein paar Handwerker da und haben ein paar Fliesen im Bad abgeschlagen und Trockunungsgeräte aufgestellt, doch der genaue Schaden könnte nicht festgestellt werden. Jetzt wurde vor ca 1 1/2 Monaten das Thema nochmal aufgerollt und festgestellt , dass die Hauptwasserleitung wohl leckt und neu muss. Den Schaden haben wir nicht verursacht ( das Haus ust rinffach nur alt ). Zudem schwimme wohl unsere Küche, der Flur und das Bad auf Wasser. Gesagt getan , wir hatten gleich Handwerker bei uns, die uns die Küche abgebaut haben und die Wand für die Leitungen aufgerissen ( und erneuert haben). Narürlich war auch dieser Vorhang von 4 Trocknungsgeräten begleitet. Zwei Wochen lang danach ( über die Feiertage) passierte garnichts, bis heute jemand kam und unser WC abmontierte, damit hoffentlich bald jemand kommt und den Boden aufreißt und diesen bei den genannten Räumen erneuert. Die Kosten für die Handwerker trägt zum Glück komplett unser Vermieter!
Jetzt meine Frage. Unser Mieter sagte uns, dass es ja Pech sei, dass wir keine Versicherung abgeschlossen haben , die uns in der Zeit in einem Hotel oä. unterbringt. Aber was er uns anbieten könnte, weil wir während der Zeit ja keine Küche und nur Zeitweise ein Bad hatten ( ab heute für unbestimmt lange Zeit ja auch kein WC mehr haben ), wir die leere Wohnung unter uns mit WC und Küche nutzen können. Wir könnten ja auch unser Bett runtertragen. Haben wir trotzdem Anspruch auf Mietminderung und wenn ja wie hoch? Ich würde mich über Infos die mich weiterbringen sehr freuen.

Liebe Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Apfelmarmelade):
Unser Mieter sagte uns, dass es ja Pech sei, dass wir keine Versicherung abgeschlossen haben , die uns in der Zeit in einem Hotel oä. unterbringt.
Sicher meint das der VERmieter...?

mE braucht ihr keine solche Versicherung, wenn der Schaden bzw. alle Schäden in Verantwortung des VERmieters liegen. Das klingt hier nach deiner Schilderung so.
Zitat (von Apfelmarmelade):
und festgestellt , dass die Hauptwasserleitung wohl leckt und neu muss.
Das habt nicht ihr, sondern der Vermieter bzw. die Handwerker festgestellt?

Also müsste eher SEINE Versicherung auch Hotelkosten für euch übernehmen.

-ICH- würde sein Angebot freundlich annehmen---mit meinem Bett und allem nötigen Krempel nach unten ziehen ---und trotzdem die Miete mindern.
Wie viel? Eine unbewohnbare Wohnung--- kostet gar keine Miete.

Wie kommt er auf Hotel durch --eure- Versicherung?

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#2
 Von 
Apfelmarmelade
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort Anami. Ja es ist auf jeden Fall nicht unsere Schuld, dass die Leitung leckt ( hat ein Handwerker festgestellt, die Leitungen waren einfach zu alt).
Das mit dem Hotel hat er wahrscheinlich nur gesagt, weil er nicht fand , dass die Unterbringung von uns in seinen Aufgabenbereich fällt.
Wir wollen heute Abend wegen der Mietminderung mit ihm reden. Ich werde mal berichten wie es lief :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Apfelmarmelade):
wegen der Mietminderung mit ihm reden.
Das wird er euch wohl ausreden.
Und evtl. ist dann auch sein Angebot mit der Wohnungsnutzung unten nicht mehr aktuell.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119575 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Apfelmarmelade):
Aber was er uns anbieten könnte, weil wir während der Zeit ja keine Küche und nur Zeitweise ein Bad hatten ( ab heute für unbestimmt lange Zeit ja auch kein WC mehr haben ), wir die leere Wohnung unter uns mit WC und Küche nutzen können.

Wen der Vermieter zur Stellung einer Ersatzwohnung verpflichtet wäre, hätte er damit seinen Teil erfüllt.
Möchte man die Annehmlichkeiten eines Hotels genießen, wird man das selber zahlen müssen.



Zitat (von Apfelmarmelade):
Haben wir trotzdem Anspruch auf Mietminderung

Da das dennoch mit Unannehmlichkeiten und Einschränkungen verbunden ist, besteht auch Anspruch auf Mietminderung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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