Wasserschaden in unserer Mietswohnung - Welche Rechte haben wir?

6. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb492308-83
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden in unserer Mietswohnung - Welche Rechte haben wir?

Hallo Zusammen,

wir hatten während unseres Urlaubes Ende März einen Wasserschaden in unserer ca. 100 qm großen Mietswohnung, welcher durch einen durchgerosteten Heizkessel entstanden ist.

An unserem letzten Urlaubstag rief die Hausverwaltung bei uns an, dass es bei unserem Nachbarn unten durch die Decke tropfen würde (wir wohnen im 1. OG). Daraufhin sind meine Eltern in die Wohnung gefahren und haben diese trocken gelegt. Parallel wurde ein neuer Heizkessel montiert.

Dann ist zwei Wochen gar nichts passiert, die Wohnung und vor allem die Wände waren sehr feucht, sodass sich bereits Schimmel bildete. Nach diesen 2 Wochen wurden dann 4 Bautrockner bei uns in der Wohnung aufgestellt, welche 3 Wochen ohne Unterbrechung durchliefen. Dadurch war es unheimlich laut und auch heiß in der Wohnung.

Wir haben im Flur-Bereich weiße Fließen verlegt, welche durch die braune Brühe extrem verfärbt waren. Diese Verfärbung habe ich eigenständig entfernt (hat ca. 3 Stunden gedauert).

Dann ist rund wieder 2 Wochen nichts passiert und Ende letzter Woche war der Maler da. Es wurden jedoch nicht die kompletten Wände gestrichen, sondern nur partiell die Stellen ausgebessert, welche unmittelbar von dem Wasserschaden betroffen waren, sodass wir nun unterschiedliche Töne innerhalb der Wände haben. Die Hausverwaltung wird sich nächste Woche die Wände anschauen und dann entscheiden, ob noch mal gestrichen wird.

Die Monatsmiete für den April wurde uns ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu 100% zurück überwiesen. Jedoch hat sich nun die Hausverwaltung erneut gemeldet, mit der Info, dass die Versicherung die Mietminderung nur zu 20% erstattet und wir daher die verbleibenden 80% wieder zurück überweisen sollen.

Meine Fragen sind nun, welche Art der Entschädigung uns zustehen würde und ob es sich lohnt ggf. einen Anwalt einzuschalten:
1. Haben wir wirklich nur Anspruch auf die 20% Mietminderung
2. Bekommen wir die Stromkosten für die Bautrockner ersetzt?
3. Bekommen wir den Arbeitsaufwand für Trockenlegung, Reinigung der Fliesen, Reinigung nach Malerarbeiten etc ersetzt?
4. Haben wir Anspruch auf Mietminderung in der Zeit zwischen Wasserschaden und Beginn der Trocknung (wegen Schimmelbildung, hohe Luftfeuchtigkeit, etc)?

Ich wäre super dankbar für eine Antwort, da ich momentan leider ziemlich ratlos bin und nicht weiß, wie ich auf das Schreiben der Hausverwaltung reagieren soll.

Danke!

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