Wasserschaden nach Nachfüllen der Heizung

9. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
kajsjsjsjsjjsjsjsjsjsjsjs
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden nach Nachfüllen der Heizung

Hallo,

in meiner Wohnung ist schon seit Jahren, bevor ich hier gelebt habe, die Heizung kaputt. Kurz nachdem ich einzog fiel der Druck ab und ich sagte meiner Vermieterin Bescheid. Sie meinte, ich soll die Vormieterin fragen, was sie da gemacht hätte. Sie hat mir dann erklärt, wie ich das Wasser auffüllen kann in der Heizung. Das musste ich seitdem auch regelmäßig machen. Einmal war der Handwerker da und hat einen Schlauch an der Heizung scheinbar abgedreht. Das hat er mir nicht gesagt und als ich ein paar Tage später das Wasser auffüllen wollte, kam Wasser aus diesem Schlauch. Dadurch, dass ich das gesamte Wasser nur im Keller abstellen kann, der meinen Nachbarn unten gehört, konnte ich das Wasser nicht sofort abstellen. Zuerst hat die Gebäudeversicherung den Schaden bezahlt, doch jetzt soll ich 7000 Euro zahlen. Die Heizung geht immer noch nicht richtig. Die Trocknungsfirma sagt mir außerdem, dass zumindest ein Teil des Schadens im Gebäude schon seit langem besteht und nicht durch mich. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich zumindest weniger zahlen muss? Ich wäre dann komplett bankrott.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von kajsjsjsjsjjsjsjsjsjsjsjs):
Gibt es eine Möglichkeit, dass ich zumindest weniger zahlen muss?

Angesichts dessen
Zitat (von kajsjsjsjsjjsjsjsjsjsjsjs):
dass zumindest ein Teil des Schadens im Gebäude schon seit langem besteht und nicht durch mich.

nicht unwahrscheinlich.


Da sollte man fachliche Hilfe in Anspruch nehmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Backautomat
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich sehe Dich hier völlig frei von Schuld.

Du hast der Vermieterin einen Gefallen getan, sie ist für die Heizung zuständig, nicht Du.

Und bei einer Gefälligkeit haftet man nur, wenn man grob fahrlässig gehandelt hat.

Das ist hier nicht der Fall.

Für die Zukunft solltest Du unbedingt eine private Haftpflichtversicherung abschliessen.
Die wehrt auch zu Unrecht erhobene Forderungen ab.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

OK, nur zum Verständnis, wie genau füllst du das Wasser denn auf? Auch wenn man das Wasser (welche Zuleitung?) nur im Keller abstellen kann, irgendwo hast du es doch anstellen können, wieso nich auch an diesem Ort abstellen?

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