Wasserschaden überm herd

18. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bulut38
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden überm herd

Guten Abend alle zusammen!
Ich hoffe jemand kann mir helfen..
Einmal der Sachverhalt:
Ich bin der Eigentümer eines Hauses.
Vor 2 Monaten hatte ich im Keller Wasser entdeckt. Daraufhin habe ich nach dem Leck gesucht. Ich fand ein Leck im Rohr der über einem Herd lag.
Daraufhin ein Unternehmen zur Beseitigung von Schäden gerufen,welches eine Rechnung und zuschickte. Diese Rechnung habe ich zur Versicherung geschickt. Deren aussauge war: wir zahlen nicht die Summe weil das Rohr von außen in das Haus kam!
Gestern war ich bei einer anderen Versicherung welches mir sagte, dass die Versicherung jeden Schaden zahlen muss was mit rohren IM Haus zu tun hat!
Die Rechnung habe ich selbst beglichen. Wollte rechtlich jetzt fragen ob ich mir jetz selbst ins Bein geschossen habe , indem ich die Rechnung beglichen habe, oder ich jetz nach ein Monat Recht auf Klage habe.
Bei weiteren Fragen oder Bilder gerne sagen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Dein Anspruch gegen Deine Versicherung erlischt nicht dadurch, dass Du die Rechnung bereits bezahlt hast.

Es ist sogar üblich dass der Versicherungsnehmer erst die Rechnung selbst bezahlt und dann der Rechnungsbetrag von der Versicherung erstattet wird.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119531 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Bulut38):
Gestern war ich bei einer anderen Versicherung welches mir sagte,

Wäre es nicht sinnvoller, sich einfach mal die vertraglichen Vereinbarungen mit der eigenen Versicherungen durchzulesen? Nur mal so als Gedanke ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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