Hallo liebes 123recht-Forum,
ich habe folgendes Problem:
Ich wohne in einer Souterrainwohnung und meinem Bad war die Wasserleitung (in der Wand) undicht und über längere Zeit ist das Wasser ins Mauerwerk gelaufen. Nun ist wohl so viel Wasser ausgelaufen, dass es sich unter den Fliesen so lange verteilt hat, dass die Feuchtigkeit an den anderen Wänden im Bereich der Fußleisten aufzieht. Dadurch bin ich auch auf den Schaden aufmerksam geworden und habe dies dem Vermieter angezeigt. Dieser (bzw. seine Versicherung) hat dann eine Firma zur lokalisierung der Ursache beauftragt. Diese hat besagtes Leck in der Wand gefunden und dieses ist nun auch beseitigt worden. Es hat sich nun herausgestellt, dass nun über mindestens 14 Tage die Wände getrocknet werden müssen und anschließend renoviert werden muss (Putz Tapeten etc.). In diesem Zeitraum wird es mir wohl kaum möglich sein, in der Wohnung weiter zu wohnen, weshalb ich meinen Vermieter nach einer Ersatzwohnung bzw. Unterkunft gefragt habe.
Mein Vermieter hat jetzt aber eher ablehnend auf meine Forderung nach einer Ersatzwohnung reagiert, mit dem Hinweis, dass ich dann die Miete mindern solle und dann die Kosten für die Ersatzwohnung bzw. Hotel über meine Hausratversicherung abrechnen soll (Dies hat ihm wohl der Vermieterbund o.Ä. bzw seine Versicherung geraten). Der Vermieter schuldet mir ja bewohnbaren und einwandfreien Wohnraum wie im Mietvertrag vereinbart. In meinen Augen hat der Vermieter für den Wohnraum zu sorgen und ich weiß nicht, warum ich da jetzt meine Versicherung einschalten soll. Wäre sehr nett, wenn mir in dieser Sache jemand weiterhelfen kann.
Vielen Dank schonmal im voraus
Wasserschaden und Ersatzwohnung
quote:
Mein Vermieter hat jetzt aber eher ablehnend auf meine Forderung nach einer Ersatzwohnung reagiert, mit dem Hinweis, dass ich dann die Miete mindern solle
Die Minderung dürfte dann so um die 100% liegen.
quote:
und dann die Kosten für die Ersatzwohnung bzw. Hotel über meine Hausratversicherung abrechnen soll
Da wird aber die Hausratversicherung wohl eher nicht mitspielen.
Diese Kosten schuldet der Vermieter. Falls er das von einem Richter erklärt bekommen muss wird es etwas teuerer ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Hallo,
wenn Du die Wasserleitung angebohrt hättest, dann wäre die Lage eine andere.
Wenn Du das nicht verschuldet hast, wird deine Versicherung auch nicht zahlen sonder auf die Haftpflicht, so vorhanden oder die Elementarschadensversicherung des Vermieters verweisen.
Wenn er die nicht hat, Pech. Ich als Vermieter hab sie und leider auch für einen Wasserschaden schon gebraucht.
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"Chylla"
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Danke erstmal für Eure Antworten,
habe mit meiner Hausratversicherung gesprochen, die wird den Schaden bzw. die mir anfallenden Kosten für die Ersatzunterkunft nicht ersetzen, da an meinem Hausrat soweit kein Schaden entstanden ist und das bereits über die Gebäudeversicherung des Vermieters reguliert wird.
Habe mich dann mit der Gebäudeversicherung des Vermieters in Verbindung gesetzt und die meinte, dass das aber meine Hausratversicherung übernehmen müssse. Soweit drehe ich mich bisher im Kreis.
Auf den Gedanken mit der Haftpflichtversicherung bin ich noch nicht gekommen. Das müsste ich jetzt mal prüfen.
Habe von meinem Vermieter jetzt aber fürs Erste schonmal ein Zimmer im gleichen Haus zum schlafen und arbeiten bekommen, allerdings ist das noch nicht das Wahre, da ich keine Küche nutzen kann. Aber immerhin.
Freue mich über weitere Hinweise und Kommentare.
Vielen Dank,
Pat_da
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""
-- Editiert pat_da am 01.08.2013 14:13
quote:
Habe mich dann mit der Gebäudeversicherung des Vermieters in Verbindung gesetzt und die meinte, dass das aber meine Hausratversicherung übernehmen müssse.
Dann würde ich doch mal nach der Rechtsgrundlage fragen ...
Im übrigen würde ich mich nicht mit fremden Versicherungen herumschlagen, der Ansprechpartner und Verpflichtete ist der Vermieter.
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