Wasserschaden und Schimmelbildung

25. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Rommi93
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden und Schimmelbildung

Hallo!

Ich hatte gegen Mitte/Ende April einen Wasserschaden in meinem Badezimmer (tropfendes Wasser von der Decke, durch die Feuchtigkeit abgerissene Deckentapete, mittlerweile auch Schimmelbildung), da der Eigentümer über mir meinte, er müsse auf eigene Faust sein Badezimmer renovieren und allerhand Rohe und Leitungen rausreißen. Dies wurde natürlich unverzüglich meinem Vermieter und der Hausverwaltung gemeldet. Leider ist der Eigentümer über mir nicht zu 100% der deutschen Sprache mächtig und sogar die Hausverwaltung teilte mir mir, dass sie den Eindruck haben, dass er das Problem gar nicht wirklich zu 100% verstehen würde - im Endeffekt jedoch nicht mein Problem, meiner Meinung nach.
Mittlerweile waren Mitarbeiter einer Sanierungsfirma da, haben den Schaden aufgenommen und auch die Schimmelbildung dokumentiert, das ist jetzt wieder 3 Wochen her und es hat sich immer noch nichts getan.
Heute morgen habe ich erneut bei der Sanierungsfirma angerufen, welche mir mitteilte, dass sie auf das Go der Hausverwaltung warten..also die Hausverwaltung angerufen und die teilten mir dann mit, dass sie auf das Go der Versicherung warten und auch noch keine Rückmeldung des Eigentümers über mir haben, ob die Schadensursache behoben ist.
Meinen Vermieter scheint das ganze anscheinend relativ wenig zu interessieren, weshalb ich jetzt, auf gut Deutsch gesagt, die Schnauze voll habe - daher meine Frage:
Steht mir eine Mietminderung zu? Wenn ja, in welcher Höhe kann ich diese festlegen?


Vielen Dank!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen