Hallo zusammen, habe da ein kleines Problem mit meinem Vermieter und dessen Anwalt:
Im Februar gab es in der Wohnung über mir einen Wasserschaden. In meinem Badezimmer wurde die Wand feucht und es entwickelten sich Flecken die je nach Wetterlage bei feuchtem Wetter stärker werden, bei schönem Wetter verblassen. In meine Küche kam das Wasser fast direkt durch die Decke. Habe da jetzt seit Februar die Tapete verfärbt und einen ca. 3 Meter langen Riß in der Decke durch den das Wasser sich seinen Weg gesucht hat. Die habe ich meinem Vermieter eingeschrieben im Februar mitgeteilt - ohne jegliche Resonanz. Im Juli habe ich ihm mitgeteilt, dass ich aufgrund der langen Wartezeit und fehlenden Resonanz die Miete um 50 EUR monatlich (320,- EUR Warm) kürzen werde.
Natürlich hat er sich nun - nachdem ihm der Schaden in finanzieller Form entsteht - gemeldet und sein Anwalt will das Geld gerichtlich einklagen. Angeblich wäre ich in den acht Monaten seit dem Wasserschaden nicht anzutreffen gewesen. Haha!
Wie sieht es hier denn mit der Rechtslage aus. Ich weiß nicht ob die Flecken im Bad Schimmel sind. Gibt es Referenzurteile und Paragraphen zu fahrlässiger gesundheitlicher Gefährdung, Verschlechterung der Mietqualität welche die Mietminderung rechtferitgen oder sowas? Schreibt mal bitte was Ihr so denkt.
Wasserschaden und der Vermieter
17. Oktober 2005
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Frage vom 17. Oktober 2005 | 18:33
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden und der Vermieter
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 18. Oktober 2005 | 11:45
Von
Status: Schüler (156 Beiträge, 16x hilfreich)
Die Minderung von 1/6 erscheint etwas hoch. Aber zumindest als "Zurückbehaltungsrecht" ist der Einbehalt zulässig, solange die Arbeiten noch nicht gemacht sind.
Derzeit hast Du also rechtlich nichts zu befürchten.
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