Wasserschaden und wer übernimmt die Kosten?

22. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
currantbun
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden und wer übernimmt die Kosten?

Ich wohne in einer Mietwohnung mit sehr günstiger Miete. Vor
5 Jahren habe ich auf eigene Rechnung, das seit den 60er Jahren
heruntergekommene fliesenlose Bad sanieren lassen. Dies mit Einwilligung
des Vermieters nach dessen Vorgaben und mit dem Versprechen, dass die
Miete nicht erhöht wird. Was bislang auch nicht erfolgte.

5 Jahre nach der Sanierung ist in der Dusche ein Leck durch eine
undichte Silikonfuge entstanden, was auch zu einem leichten
Wasserschaden im Keller führte. Meine Wohnung ist im Erdgeschoss. Der
Vermieter hat daraufhin eine Firma für Wasserschäden beauftragt
herauszufinden, woher der Wasserschaden kommt, mit dem Ergebnis, dass es
die undichte Silikonfuge in meiner Dusche ist.

Der Vermieter möchte die Kosten für diesen Auftrag nun auf mich abwälzen
und begründet es damit, dass die Sanierung durch mich erfolgte. Nach
fast 5 Jahren ist laut VOB jedoch die Verjährungsfrist für
Mangelansprüche abgelaufen, diese beträgt 4 Jahre, so dass ich mich auch
nicht an die Firma wenden kann, die diese Sanierung damals vorgenommen hat.


Wer muss in diesem Fall die Kosten übernehmen?
Die Übernahme der Reparaturkosten in meiner eigenen Dusche finde ich in
Ordnung, aber nicht die Übernahme für den gesamten Auftrag.
Ich habe keine Haftpflichtversicherung als Student. Die Sanierung erfolgte durch meine Eltern. Die natürlich eine haben, aber eben nicht hier wohnen.


-- Editiert von currantbun am 22.01.2019 22:17

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von currantbun):
Der Vermieter möchte die Kosten für diesen Auftrag nun auf mich abwälzen


Pech inne Verlosung würde ich mal sagen, der VM soll den Schaden seiner Wohngebäudeversicherung melden und gut ist, die zahlt dann auch fd Reparatur ad Dusche.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von currantbun):
Ich habe keine Haftpflichtversicherung als Student.


Die sollten Sie aber haben, es sei denn Sie sind noch über die Eltern mitversichert, unsere Kinder waren zu studierenden Zeiten über unsere Versicherung versichert.

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von currantbun):
Ich habe keine Haftpflichtversicherung als Student.

Keine Haftpflichtversicherung schützt nicht davor, dass man etwaige berechtigte Schadenersatzansprüche dann eben ganz normal im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten selbst zu zahlen hat.
Daher wie schon gesagt > das ist eine Versicherung, die wirklich JEDER haben sollte

Den "Fall" finde ich allerdings nicht so klar weiss oder schwarz

Silikonfugen werden auch Wartungsfugen genannt und sind dahernicht von einer Gewährleistung umfasst.
Gewährleistung bedeutet auch nicht "mussen die ganze Gewährleistungfrist halten".
Es kommt darauf an, ob die Werkleistung von Anfang an mangelhaft war.

Aber: der ausführende Fachhandwerker müsste auch darauf hingewiesen haben!
https://www.ifs-ev.org/wp-content/uploads/2017/11/ifs_merkblatt_silikonfugen.pdf

Silikonfugen sind als Wartungsfugen grundsätzlich laufend zu überwachen und ggf eben in kürzeren oder längeren Abständen zu erneuern. Das ist grundsätzlich Vermietersache, da grundsätzlich das Bad vom Vermieter hergestellt/erneuert wird.

Hier liegt der Fall aber anders:
Der Mieter hat Bad selbst erneuert und möchte sich auch die Erneuerung zurechnen lassen (keine Mieterhöhung).

M.E. könnte/müsste man sich jetzt darum streiten, ob der Vermieter auch ein "fremdes Bad" instandzuhalten hat.
Ein weiterer Streitpunkt könnte sein, ob der Mieter nicht Mangelhaftigkeit/Undichtigkeit/Abnutzung der Silikonfugen hätte bemerken können und daher die Folgen einer unterlassenen Mangelanzeige zu verantworten hat (wenn man den Standpunkt des Mieters teilt, der Vermieter müsse das "fremde Bad" instandhalten).

Die Regulierung über eine (hoffentlich) bestehende Gebäudeversicherung des Vermieters ist sicher die eleganteste Lösung.

Man sollte aber auch damit rechnen, dass die Gebäudeversicherung sehr genau prüfen wird, ob sie auch leisten muss, wenn der Schaden auf das vom Mieter selbst erneuerte Bad zurückzuführen ist.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Man sollte aber auch damit rechnen, dass die Gebäudeversicherung sehr genau prüfen wird, ob sie auch leisten muss, wenn der Schaden auf das vom Mieter selbst erneuerte Bad zurückzuführen ist.


Nein, das wird sie wohl nicht. Wir hatten mal einen Fall, da haben die Mieter die Fuge abgekpokelt ... und auch da hat die Vers. gezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von currantbun):
Ich habe keine Haftpflichtversicherung als Student.
Bitte lass dir von deinen Eltern eine Haftpflicht-Versicherung schenken.
Für ca. 50 - 70,- pro Jahrkriegt man das gut und sicher.
Zitat (von currantbun):
Der Vermieter möchte die Kosten für diesen Auftrag nun auf mich abwälzen

Was schreibt er denn genau?
Ganz genau bitte.

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