Wasserschaden wer ist für zuständig???

24. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Johannes1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden wer ist für zuständig???

Hallo ich lebe mit meiner Freundin zusammen in einer 2 zimmer Wohnung nur heute nach ist unser Badezimmer Schrank (ich denke mal durch das Schleudern der Waschmaschine) umgefallen und genau auf das Waschbecken gefallen nun ist da halt über Nacht etwas Wasser durch die decke in den Flur und die Wohnung des Untermieters gelaufen nun meint unser Vermieter wie hätten den schaden selber zu tragen aber da ich im Moment arbeitslos bin und meine Freundin sich in der Ausbildung befindet haben wir nicht sehr viel Geld.
Ich bin Dankbar für jede Hilfe Grüß Johannes

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38467 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wie wärs mit der Meldung des Schadens bei der Haftpflichtversicherung?

wirdwerden

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#2
 Von 
Johannes1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben noch keine Haftpflichtversicherung nur die Familiäre Haftpflicht

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Der Verursacher des Schadens ist immer dafür zuständig.
Auch der Vermieter bzw. Versicherungen werden am Ende auch Rückgriff auf den Verursacher nehmen.
Kluge Mieter habe für solch einen fall eine Haftpflichtversicherung!

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#4
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

quote:
Wir haben noch keine Haftpflichtversicherung nur die Familiäre Haftpflicht
Aber genau das wird die erforderliche Privathaftpflicht sein.

Wenn Wasser aus einem Leitungssystem gelaufen ist, dann deckt dies die Leitungswasserversicherung des Vermieters. Dieser sollte der Schaden gemeldet werden.
Die Schilderung ist aber nicht genau. Was ist damit denn genau gemeint:
quote:
nun ist da halt über Nacht etwas Wasser durch die decke in den Flur und die Wohnung des Untermieters gelaufen


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#6
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Arbeitslosigkeit entbindet nicht von der Pflicht für einen Schaden, den man angerichtet hat, zu bezahlen. Also den schaden der Haftpflichtversicheurng melden.

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#7
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Kluge Mieter habe für solch einen fall eine Haftpflichtversicherung!

Aber nur Die.

quote:
Wenn Wasser aus einem Leitungssystem gelaufen ist, dann deckt dies die Leitungswasserversicherung des Vermieters.

Aber nicht wenn die Leitungen durch M zerstört wurden !

quote:
dann müßt ihr halt mal Mami und Papi nach Kohle fragen.

Glaubst Du im ernst, da ist was zu holen ?

quote:
Schleudert ihr nachts eure Wäsche?

Das ist doch gerade das tolle am billigen Nachtstrom.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Hey, drill, ich habe gerade den letzten Beitrag von Aguna im Schimmelthread gelesen.
Wenn ich es persönlich nicht für ungehörig halten würde, dann würde ich dem dort geschriebenen zustimmen.

Auch der vorstehende Beitrag von Ihnen ist Verschwendung von Speicherplatz.
Sie sollten mal dazu übergehen und Ihre oftmals kühnen Behauptungen auch beweisen. Sonst ist es tatsächlich nur Laberei. :bang:

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#9
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
habe gerade den letzten Beitrag von Aguna im Schimmelthread gelesen.

Da steht inzwischen ein Neuer, der wird dich bestimmt auch begeistern.

quote:
dazu übergehen und Ihre oftmals kühnen Behauptungen auch beweisen

Eigene, teils jahrzehnte lang erlebte und gelebte Erfahrungen können nur erzählt werden. Zu dem wurde doch dieses schöne Forum erdacht.
Ich kann doch nix dafür, dass Du und deine Freunde hier aus dem schönen Osten unserer noch schöneren Republik stammen.
Mir ist auch jeder Neid und Mißgunst fern im Gegensatz zu anderen hier !

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

:bang:

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Paß auf, Du tust dir noch weh, Du Armer !

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

:bang: :bang:

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