Hallo Forum,
Ich hab einen Wasserschaden bei mir in der Wohnung. Der Boiler war undicht und es hat auf die Fließen im Bad runtergetropft, leider sind die Fliesen im Bad undicht geworden und das Wasser ist bis runter zum Nachbar geflossen. Der Nachbar hat jetzt eine feuchte Decke und man muss vermutlich die Decke bei ihm öffnen sowie die fließen bei mir und es trocknen lassen durch eine Handwerksfirma. Jetzt ist es so, der Boiler ist seit ungefähr zwei Jahren schon undicht. Ich habe den Schaden vor zwei Jahren meinem Vermieter gemeldet und er meinte ich soll mich drum kümmern und bei einem Handwerker anrufen. Habe ich dann gemacht, allerdings meinte die Firma bei der ich angerufen hatte das sie eine Vollmacht vom Vermieter benötigen, da ich ja nicht der Eigentümer bin. Habe dem Vermieter dann sofort Bescheid gegeben das er bitte eine Vollmacht an die Firma schicken soll. Nach ein paar Tagen bzw. einer Woche habe ich bei der Firma angerufen und nachgefragt ob die Vollmacht bei ihnen vorliegt, allerdings hatten sie diese bis dato nicht erhalten. Ich habe daraufhin nochmal ein paar Tage später angerufen und nochmal nachgefragt, die Vollmacht hatten sie aber nicht erhalten gehabt. Anschließend habe ich mich leider nicht mehr drum gekümmert und seit zwei Jahren einen Eimer unter den Boiler gestellt, den ich alle paar Tage geleert habe. Ich weiß das war total dumm von mir….Jetzt war ich letzte Woche im Urlaub und hatte total vergessen den Eimer vorher auszuleeren, weswegen das Wasser übergelaufen ist und eben diesen Schaden verursacht hat. Ich habe daraufhin den Schaden meinem Vermieter gemeldet und meinte das es meine Schuld war und ich mich drum kümmere und meine Haftpflichtigversicherung informiere. Nun hat sich die Versicherung heute gemeldet und meinte (wie von mir erwartet) das mein Verhalten fahrlässig war und sie für den Schaden nicht aufkommen. Jetzt weiß ich nicht was ich tun soll, ich möchte mich nicht mit meinem Vermieter verkrachen. Allerdings sollte doch eigentlich seine Gebäudeversicherung dafür aufkommen? Wäre es nicht auch in seiner Pflicht gewesen den Boiler vor zwei Jahren reparieren zu lassen? Würde mich über Tipps für das weitere Vorgehen freuen.
Wasserschaden- wer kommt für Schaden auf
Zitat :ich möchte mich nicht mit meinem Vermieter verkrachen
Tja, der Wunsch, ein Omelette zu machen, aber keine Eier zerschlagen zu wollen.
Ich würde den VM durchaus in der Pflicht sehen ... - es könnte auf eine Schadensteilung hinauslaufen.
Eimer ausleeren - gut und schön, besser aber Wasser abdrehen, bevor ich in Urlaub fahre.
Ich verweise auf folgende Ausführungen zum Thema leicht fahrlässig, grob fahrlässig, vorsätzlich und deren rechtlichen Auswirkungen in einem solchen Fall: https://www.anwalt.de/rechtstipps/mietrecht-gebaeudeversicherung-222731.html
Vorsätzlich war das Verhalten des Mieters nicht. Ob leicht oder grob fahrlässig mag ich nicht bewerten. Der Unterschied ist aber der entscheidende.
Unabhängig davon ist es rechtlich durchaus spannend zu bewerten, ob der Vermieter (mit-)haftet. Denn der wurde damals informiert, hat offenbar nicht adäquat reagiert und sich insbesondere nicht von der ordnungsgemäßen Schadensbeseitigung überzeugt. Das wäre aber sein Job gewesen. Der Mieter muss einen Mangel melden. Das hat er damals getan. Ob und wie intensiv der Mieter den Vermieter auf die Nicht-Beseitigung des Mangels hinweisen muss, das kann man diskutieren.
Mir scheint das ein Fall zu sein, wo Experten lang und breit diskutieren könnten. Nur bin ich Laie und kein Experte. Daher mag ich mich nicht eindeutig dazu äußern.
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Zitat :Der Mieter muss einen Mangel melden. Das hat er damals getan. Ob und wie intensiv der Mieter den Vermieter auf die Nicht-Beseitigung des Mangels hinweisen muss, das kann man diskutieren.
Dabei aber auch nicht vergessen:
Dadurch, dass der Mieter den Auftrag "organisere einen Handwerker" angenommen hat und nicht ordentlich drangeblieben ist, könnte der Mieter selbst zum Schaden beigetragen haben.
Ich glaube wir sind uns alle einig (inklusive des Fragestellers), dass das Verhalten des Mieters dämlich war. Ich kann mir eine Mithaftung vorstellen. Nur macht es sich der Vermieter natürlich auch sehr einfach mit seiner Haltung. Er ist schon selber auch dafür verantwortlich, dass ein ihm gemeldeter Mangel auch behoben wird.
Im übrigen gibt es ja offenbar noch eine weitere Komponente: Die undichten Fliesen (ich vermute Fugen). Auch da kann man beinahe unendlich diskutieren. Wartungsfugen müssen gewartet werden. Hat der Vermieter das regelmäßig gemacht und was wenn nicht? Konnte der Mieter die Undichtigkeit erkennen und wenn ja hat er den Mangel gemeldet? War die Undichtigkeit wirklich mitursächlich für den Schaden?
Ich formuliere Fragen und keine Antworten, weil eine ernsthafte Diskussion meiner Meinung nach ausarten würde.
Die Fugen waren vorher nicht undicht. Ich denke das nicht besonders sorgfältig gearbeitet wurde bzw. durch austretende Wasser diese erst undicht wurden. Ob das Wasser komplett schuld war das die Fugen undicht wurden, kann ich nicht sagen da ich kein Fachmann bin. Jedenfalls waren die Fugen bevor ich in den Urlaub bin noch intakt.
Wem gehört denn das Haus? Alles das Eigentum deines Vermieters, oder gibt es da noch andere Eigentümer?
Irgendwie hab ich so das Gefühl, dass man sich schon sehr bald, ob man möchte, oder nicht, um fünfstellige Summen streiten wird...
Zitat :Nun hat sich die Versicherung heute gemeldet und meinte (wie von mir erwartet) das mein Verhalten fahrlässig war und sie für den Schaden nicht aufkommen.
Wirklich?
Die Haftpflichtversicherung muss nur bei fahrlässigem Verhalten für den Schaden aufkommen. Daher ist es eine billige Ausrede der Versicherung.
Zitat :Allerdings sollte doch eigentlich seine Gebäudeversicherung dafür aufkommen?
Richtig
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