Wasserschaden wer zahlt was?

20. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.07.2019 13:12:13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden wer zahlt was?

Hallo, ich hab da ein Problem. Ich wohne zur Miete in einem Einfamilienhaus unter dem Dach. Nun ist ein Rohrbruch aufgetreten. Der Witz mein Vermieter ist trotz allen erstmal zwei Wochen in Urlaub gefahren. Solange könnte ich nur eingeschränkt Wasser nutzen da sonst der Schaden größer würde. Als er wieder gekommen ist ging noch ne Woche ins Land, dann bin ich in Urlaub gefahren und habe Vermieter und Handwerker erlaubt in den drei Wochen alles zu regeln.

Aus den drei Wochen sind aus verschiedenen Gründen (Boden unter der Küche) mittlerweile 7 Wochen geworden und kein Ende in Sicht.

Kurz vor Ende der drei Wochen kam erst die Meldung das es länger dauert und da ging der Ärger los. Zwar wurde mir (spät) eine Ersatzwohnung angeboten aber leer bis auf Küche und Bad. (Zitat Vermieter Eine Matratze stellen wir auch noch) Dazu in der Kölner Innenstadt, ich wohne außerhalb. Auch mein Haustier wäre in der Wohnung nicht erwünscht ebenso mein Vater. Ich habe abgelehnt.

Dazu muss ich sagen ich habe ein paar Phobien ich kann z.b. nicht in fremden Umgebungen schlafen etc. Für mich ist das Horror. Der Stress würde dann soviel das ich momentan krankgeschrieben bin und zum Glück noch bei meinem Vater mich aufhalte. (Mein Urlaub verbringe ich immer da)

Na egal jedenfalls bin ich ab nächste Woche in einem Hotel ( wie gesagt der Horror für mich) was auch mein Haustier erlaubt. Da aber immer noch kein Ende in Sicht ist, stellt sich nun die Kosten Frage.

Mein Vermieter sagt Hausrat/ Haftpflicht soll Hotel usw. zahlen. Diese Verneinen da Küche und Bad nicht mein Eigentum sind und sagen Gebäudeversicherung vom Vermieter. Ich zahle in den Nebenkosten ja auch für die Gebäudeversicherung.

Dazu stellt sich die Frage mit Mietminderung. Schon die drei Wochen mit eingeschränkt Wasser kann ich doch geltend machen? Und auch wenn ich in Urlaub gefahren bin kann ich diese Wochen doch auch angeben da ich ja eh raus musste?

Lg

-- Editiert von fb520342-82 am 20.07.2019 08:31

-- Editiert von fb520342-82 am 20.07.2019 08:34

-- Editiert von fb520342-82 am 20.07.2019 08:37

-- Editiert von fb520342-82 am 20.07.2019 08:45

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2 Antworten
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#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Ohne Details zur Schadensursache, zum Umfang des Schadens bzw. zur dadurch verursachten Gebrauchsbeeinträchtigung und auch zu den für die Schadensbeseitigung erforderlichen Maßnahmen zu kennen, wird man deine Fragen nicht beantworten können.

Grundsätzlich gilt erst einmal: in einem Schadensfall trägt jeder Geschädigte seinen Schaden selber, soweit kein Verursacher dafür schadenersatzpflichtig ist - das ist normales Lebensrisiko, gegen das man sich versichern kann. Bei einem Mietverhältnis kommt dann noch die Vertragserfüllung/Sachmängelhaftung durch den Vermieter ins Spiel. Es ist aber i.d.R. nicht so, dass der Vermieter/dessen Versicherung deinen gesamten Schaden ersetzen muss, wenn den Vermieter kein Verschulden an der Schadensentstehung trifft.

Deine Haftpflicht zahlt, wenn DU dich gegenüber einem Dritten schadenersatzpflichtig gemacht hast.
Die eigene Hausratversicherung zahlt verschuldensunabhängig - und z.B. auch für die Kosten einer Ersatzunterbringung ... falls man dieses Risiko versichert hat.
Die Gebäudeversicherung des Vermieters zahlt Schäden am Eigentum des Vermieters (Gebäude und fest damit verbundene Ausstattung) ebenso verschuldensunabhängig - und ersetzt z.B. auch (berechtigterweise) vom Mieter beanspruchte Mietminderung oder eine objektiv erforderliche und angemessene Ersatzunterbringung ... falls der Vermieter diese Zusatzdeckung mitversichert hat.

Zur Höhe der Mietminderung kommt es also auf den Grad der tatsächlichen Gebrauchsbeeinträchtigung an.
"nur eingeschränkt Wasser nutzen" klingt jetzt nicht so dramatisch - vielleicht begründet das 3% Mietminderung - vielleicht aber auch 70% oder mehr - das kommt eben ganz auf den Einzelfall an.
Für die Zeit, die das gesamte gemietete Haus wirklich völlig unbewohnbar war, sind auch 100% angemessen.

Bei der Höhe der Mietminderung, der Erforderlichkeit und der Angemessenheit einer Ersatzunterkunft kommt es allerdings auf die Bedürfnisse des "Normalmenschen" an - deine besonderen persönlichen Hintergründe (Phobien) spielen hier keine Rolle. Es ist auch nicht erkennbar, warum dein Vater ebenfalls in der dir netterweise angebotenen Ersatzwohnung unterkommen sollte. Der hat doch wohl eine eigene Wohnung und keinerlei Vertragsverhältnis mit deinem Vermieter?!
Warum ist denn überhaupt eine Ersatzunterbringung für dich erforderlich, wo du doch derzeit bei deinem Vater untergekommen bist? Rein unter Kostenaspekt wäre es möglicherweise sinnvoll bei Unbewohnbarkeit einfach die Mietminderung in Anspruch zu nehmen und weiterhin beim Vater zu wohnen.

Zitat (von fb520342-82):
Zwar wurde mir (spät) eine Ersatzwohnung angeboten
Das klingt stark nach überzogenem Anspruchsdenken deinerseits. Eine Ersatzwohnung hätte der Vermieter überhaupt nicht anbieten müssen.
https://www.mietminderung.org/mietminderung-hotelkosten/

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
guest-12320.07.2019 13:12:13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Ohne Details zur Schadensursache, zum Umfang des Schadens bzw. zur dadurch verursachten Gebrauchsbeeinträchtigung und auch zu den für die Schadensbeseitigung erforderlichen Maßnahmen zu kennen, wird man deine Fragen nicht beantworten können.

Grundsätzlich gilt erst einmal: in einem Schadensfall trägt jeder Geschädigte seinen Schaden selber, soweit kein Verursacher dafür schadenersatzpflichtig ist - das ist normales Lebensrisiko, gegen das man sich versichern kann. Bei einem Mietverhältnis kommt dann noch die Vertragserfüllung/Sachmängelhaftung durch den Vermieter ins Spiel. Es ist aber i.d.R. nicht so, dass der Vermieter/dessen Versicherung deinen gesamten Schaden ersetzen muss, wenn den Vermieter kein Verschulden an der Schadensentstehung trifft.

Deine Haftpflicht zahlt, wenn DU dich gegenüber einem Dritten schadenersatzpflichtig gemacht hast.
Die eigene Hausratversicherung zahlt verschuldensunabhängig - und z.B. auch für die Kosten einer Ersatzunterbringung ... falls man dieses Risiko versichert hat.
Die Gebäudeversicherung des Vermieters zahlt Schäden am Eigentum des Vermieters (Gebäude und fest damit verbundene Ausstattung) ebenso verschuldensunabhängig - und ersetzt z.B. auch (berechtigterweise) vom Mieter beanspruchte Mietminderung oder eine objektiv erforderliche und angemessene Ersatzunterbringung ... falls der Vermieter diese Zusatzdeckung mitversichert hat.

Zur Höhe der Mietminderung kommt es also auf den Grad der tatsächlichen Gebrauchsbeeinträchtigung an.
"nur eingeschränkt Wasser nutzen" klingt jetzt nicht so dramatisch - vielleicht begründet das 3% Mietminderung - vielleicht aber auch 70% oder mehr - das kommt eben ganz auf den Einzelfall an.
Für die Zeit, die das gesamte gemietete Haus wirklich völlig unbewohnbar war, sind auch 100% angemessen.

Bei der Höhe der Mietminderung, der Erforderlichkeit und der Angemessenheit einer Ersatzunterkunft kommt es allerdings auf die Bedürfnisse des "Normalmenschen" an - deine besonderen persönlichen Hintergründe (Phobien) spielen hier keine Rolle. Es ist auch nicht erkennbar, warum dein Vater ebenfalls in der dir netterweise angebotenen Ersatzwohnung unterkommen sollte. Der hat doch wohl eine eigene Wohnung und keinerlei Vertragsverhältnis mit deinem Vermieter?!
Warum ist denn überhaupt eine Ersatzunterbringung für dich erforderlich, wo du doch derzeit bei deinem Vater untergekommen bist? Rein unter Kostenaspekt wäre es möglicherweise sinnvoll bei Unbewohnbarkeit einfach die Mietminderung in Anspruch zu nehmen und weiterhin beim Vater zu wohnen.

Zitat (von fb520342-82):
Zwar wurde mir (spät) eine Ersatzwohnung angeboten
Das klingt stark nach überzogenem Anspruchsdenken deinerseits. Eine Ersatzwohnung hätte der Vermieter überhaupt nicht anbieten müssen.
https://www.mietminderung.org/mietminderung-hotelkosten/


Also verschuldet hab ich nichts. Meine Hausratversicherung lehnt wie schon beschrieben ab. Mein Vater wohnt 500 km weit weg, hab ich ja geschrieben daß ich momentan da bin. Aber das tut nichts zur Sache. Mir geht's darum was kann ich geltend machen? Mietminderung für die eingeschränkten Wassernutzung? Und Mietminderung von dem Moment an als ich in Urlaub gefahren bin, raus musste ich ja sowieso. Die Wohnung wurde ja von meinem Vermieter als unbewohnbar eingestuft. Und überzogen finde ich nicht denn die Sache dauert schon 7 Wochen und es ist immer noch nicht klar wie lange das noch gehen soll.

-- Editiert von fb520342-82 am 20.07.2019 12:52

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