Hallo,
wir haben durch eine defekte Waschmaschine einen Wasserschaden in unserer Mietwohnung und in allen darunter liegenden Wohnungen verursacht.
Der Schaden wurde sofort gemeldet und ich bin haftpflichtversichert.
Nun möchte der Vermieter ein persönliches Gespräch mit uns, vor dem ich große Angst habe.
Könnte der Vermieter mir wegen des Wasserschadens auch kündigen?
Ich wohne 2004 in der Wohnung und habe mir nichts zu Schulden kommen lassen.
Wasserschaden/Kündigung durch Vermieter möglich?
Zitat :Nun möchte der Vermieter ein persönliches Gespräch mit uns
Eine gesetzliche Verpflichtung daran teilzunehmen gibt es nicht.
Zitat :vor dem ich große Angst habe.
Warum konkret?
Zitat :Könnte der Vermieter mir wegen des Wasserschadens auch kündigen?
Völlig ausgeschlossen ist das nicht.
Konkret Angst habe ich, dass uns die Wohnung deswegen gekündigt wird.
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Keiner weiß, was der Vermieter will. Aber Deutschland hat einen sehr guten Mieterschutz. Es ist nicht leicht, einem Mieter zu kündigen. Der Vermieter müsste in diesem Fall hier dem Mieter schon ein wirklich herbliches, grob fahrlässiges Verhalten beweisen. Das kann ich mir nicht so richtig vorstellen.
Ich empfehle, in dem Gespräch ruhig zu bleiben und vor allem nichts zu unterschreiben. Wirklich nichts. Wenn der Vermieter von dir eine Unterschrift will, lass dir das Schreiben geben und sage ihm, dass du Bedenkzeit brauchst. Wenn du dir nicht absolut sicher bist, dann kannst du hier, bei einem Mieterverein oder Anwalt nachfragen bevor du etwas unterschreibst. Wenn du einmal unterschrieben hast, wirds kompliziert.
Zitat :Konkret Angst habe ich, dass uns die Wohnung deswegen gekündigt wird.
Aber du sagst doch auch
Zitat :Ich wohne 2004 in der Wohnung und habe mir nichts zu Schulden kommen lassen.
Woher rührt die Angst? Einfach mal abwarten, was der VM möchte, evt. will er in dem Zug ja auch das Bad sanieren (oder die Küche, je nachdem wo das Maschinchen stand).
Zitat :Konkret Angst habe ich, dass uns die Wohnung deswegen gekündigt wird.
Das geht in DE nicht mündlich.
im übrigen die Vorsichtsmaßnahmen von cauchy beachten.
Was ich noch nicht geschrieben habe ist, dass die Waschmaschine zu einem Zeitpunkt lief, als wir gerade außer Haus waren (mit Aquastopp). Der Vermieter weiß das und sagte da schon bereits, dass dies grobe Fahrlässigkeit sei.
Versicherungen werden gerne behaupten, dass das grob fahrlässig ist. Denn dann müssen sie nicht zahlen. Im Internet gibt's diverse Seiten mit Verweis zu unterschiedlichen Urteilen. Zentraler Punkt wird sein, wielange ihr nicht zuhause ward und warum trotz Aquastopp ein Wasserschaden eingetreten ist.Zitat :Was ich noch nicht geschrieben habe ist, dass die Waschmaschine zu einem Zeitpunkt lief, als wir gerade außer Haus waren (mit Aquastopp). Der Vermieter weiß das und sagte da schon bereits, dass dies grobe Fahrlässigkeit sei.
Hat sich deine Haftpflichtversicherung schon geäußert? Das kann einen Anhaltspunkt darauf geben, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt.Zitat :ich bin haftpflichtversichert.
Zitat :Versicherungen werden gerne behaupten, dass das grob fahrlässig ist. Denn dann müssen sie nicht zahlen. Im Internet gibt's diverse Seiten mit Verweis zu unterschiedlichen Urteilen. Zentraler Punkt wird sein, wielange ihr nicht zuhause ward und warum trotz Aquastopp ein Wasserschaden eingetreten ist.
Meine Haftpflichtversicherung ist eher entspannt. Sie haben gesagt, dass sie nicht zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unterscheiden, sondern grundsätzlich bei Fahrlässigkeit zahlen. Ich frage mich nur, ob es mietrechtlich einen Unterschied macht, ob wir grob fahrlässig gehandelt haben.
Zitat :ob es mietrechtlich einen Unterschied macht, ob wir grob fahrlässig gehandelt haben.
Nein, deswegen kann dir nicht gekündigt werden.
Das solltest du deinem Vermieter jedenfalls mitteilen. Denn damit sollte nicht die Gefahr bestehen, dass der Vermieter auf einem Schaden sitzenbleibt.Zitat :Meine Haftpflichtversicherung ist eher entspannt. Sie haben gesagt, dass sie nicht zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unterscheiden, sondern grundsätzlich bei Fahrlässigkeit zahlen.
Auf die Schnelle habe ich dieses Urteil gefunden: LG Berlin, 02.02.2017 - 67 S 410/16. Passt insoweit, weil auch dort eine Haftpflichtversicherung des Mieters einsprang. Eine Kündigung durch den Vermieter war nicht rechtens. Allerdings wurde das Verhalten des Mieters in dem Fall nur als fahrlässig eingestuft. Hier bei dir kommt es wie gesagt auf die Details an, ob es als fahrlässig oder grob fahrlässig gilt.Zitat :Ich frage mich nur, ob es mietrechtlich einen Unterschied macht, ob wir grob fahrlässig gehandelt haben.
Zitat :Hier bei dir kommt es wie gesagt auf die Details an, ob es als fahrlässig oder grob fahrlässig gilt.
Und wer beurteilt das?
Zitat :Und wer beurteilt das?
In der Regel ein Gericht wenn es vorher keine Einigung gibt.
Wielange war denn die Waschmaschine unbeaufsichtigt bzw. genauer wieviel Zeit lag zwischen dem ersten Austreten des Wassers und den ersten Maßnahmen durch euch? Warum gabs trotz Aquastop den Wasserschaden?
Dadurch, dass die Waschmaschine mit Aquastop ausgerüstet war, handelt es sich nicht um grobe Fahrlässigkeit.
Zitat :Dadurch, dass die Waschmaschine mit Aquastop ausgerüstet war, handelt es sich nicht um grobe Fahrlässigkeit.
Keine Ahnung wie man auf so eine merkwürdige Theorie kommt, aber alleine das da Aquastop ausgerüstet war besagt nichts darüber, welcher Grad der Fahrlässigkeit vorliegt.
Da gibt es diverse relevante Faktoren (Montagefehler, Fehlerfreiheit, ...) die das beeinflussen können.
Das versicherte Risiko bei einer privaten Haftpflichtversicherung, sind Schäden Dritter aus leicht oder grob fahrlässigem Handeln. Bei einer Haftpflichtversicherung ist man auf der sicheren Seite, auch wenn man grob fahrlässig gehandelt hat.
Sachversicherung wie Hausrat oder Vollkasko schlossen grob fahrlässiges Verhalten früher aus. Aber auch das ist heute häufig nicht der Fall.
Ich sehe bei der aktuellen Schilderung noch immer keinen Kündigungsgrund
Zitat :Versicherungen werden gerne behaupten, dass das grob fahrlässig ist. Denn dann müssen sie nicht zahlen.
Das trifft nicht auf die Haftpflicht zu.
Allerdings kenne ich einen ähnlich gelagerten Fall, da hat die Hausratversicherung die Schadensregulierung verweigert, weil die Waschmaschine über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt war.
-- Editiert von User am 3. November 2024 06:52
Zitat :Das trifft nicht auf die Haftpflicht zu.
Na, gerade die sind doch bekannt für allerlei Taschenspielertricks um sich vor der Auszahlung zu drücken.
Zitat :Völlig ausgeschlossen ist das nicht.
Wie jetzt?
Das ist doch jederzeit möglich, nur mit dem Durchsetzen könnte es problematisch werden.....
Warum weicht man hier vom bisher bekannten "Copy&Paste" ab?
Zitat :Warum weicht man hier vom bisher bekannten "Copy&Paste" ab?
Der Copy-Paste-Server war wegen Wartungsarbeiten offline ...
Und jetzt?
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