Hallo
Ich möchte mal eure Meinungen und Erfahrungen zu folgenden Problem hören.
Ich bin Vermieter einer kleinen Dreiraumwohnung. Vor ca zwei Monaten stellten die Mieter fest, dass es im Badbereich unterhalb der Fliesen zu einen Wasserschaden gekommen war.
Meine Versicherung bezifferte den entstandenen Schaden auf ca 4000 Euro welcher auch von seitens der Versicherung bezahlt werden sollte.
Die Baumaßnahmen,gingen über einen Zeitraum von über drei Wochen.
Dies war dem Umstand geschuldet, dass einige Firmen trotz Zusage plötzlich mal schnell den Termin verschieben mußten,oder bestimmte Tage erst gar nicht erschienen.
Ich muß noch mit erwähnen, dass die Baufirma komlett von der Versicherung den Auftrag erhielt.
Jetzt möchte ich zur eigentlichen Frage kommen.
Kann ich die von meinem Mieter angesprochene Mietminderung für den genannten Zeitraum, der Versicherung welche den Schaden reguliert mit in Rechnung stellen oder nicht ?
Gruß
Wasserschaden/Mietminderung
11. August 2006
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Frage vom 11. August 2006 | 18:40
Von
Status: Beginner (121 Beiträge, 30x hilfreich)
Wasserschaden/Mietminderung
#1
Antwort vom 12. August 2006 | 11:58
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2013x hilfreich)
... jawohl, die mietminderung gehört mit zum schaden.
Und jetzt?
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