Wasserschäden durch uneinsichtige Nachbarin

21. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
MonaLisa*
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschäden durch uneinsichtige Nachbarin

Hallo,

ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, oder ob es in "Nachbarschaftsrecht" gehören würde, weil ich nicht so genau weiß, gegen wen ich bei der Lösung dieses Problems welche Ansprüche hätte, bzw. welche Möglichkeiten mir überhaupt offenstehen.

Ich hoffe, jemand kann helfen, bin gerade ziemlich fertig mit den Nerven...

Ich lebe in einer Mietwohnung. Ich habe heute Nachmittag mein Badezimmer betreten und festgestellt, dass aus der Decke Wasser runter tropft. Zudem haben sich im Wohnraum neben dem Bad nasse Flecken oben im Winkel zwischen der Wand und der Decke gebildet.

Ich bin dann gleich nach oben zu der Nachbarin, die direkt über ihr wohnt, gegangen und habe gefragt, ob es dort einen Rohrbruch, eine defekte Waschmaschine oder ähnliches gibt. Die Nachbarin hat mir gesagt, dass ihre Duschwanne schon seit Wochen undicht sei und dass das deshalb austretende Wasser nun allmählich wohl den Boden und die Wände soweit durchnässt habe, dass es nun wohl auch bei ihr in der Wohnung angekommen sei. Ändern könne sie daran nichts, ein Handwerker sei lange verständig, jedoch sei es noch nicht gelungen, einen Termin für eine Reparatur zu vereinbaren und sie sehe es auch nicht ein, dass sie deshalb auf das Duschen verzichtet. Wenn das Wasser nun bei mir in die Wohnung kommt, könne sie es auch nicht ändern, das sei dann halt Pech für mich und ich müsse eben damit leben.

Ich wollte dann den Hausmeister anrufen, der aber nichts ans Telefon gegangen ist. Da ich weiß, dass die Hausverwaltung für alle Klempnerarbeiten im Haus immer den gleichen Klempner beauftragt und dieser eine Notfallnummer hat, habe ich dort angerufen. Der Meister hat mir gesagt, dass ihm das Problem mit der kaputten Duschwanne schon lange bekannt sei und er von der Hausverwaltung bereits beauftragt wurde, diese zu reparieren, die Nachbarin sei jedoch zu den vereinbarten Terminen grundsätzlich nicht zuhause, deshalb konnte er bisher noch nichts unternehmen. Er hat mir versprochen, noch einmal mit meinem Hausmeister zu reden und nach einer Lösung zu suchen.

Wenig später hat er mich noch einmal angerufen, es sei alles in Ordnung, er habe mit der Nachbarin einen Termin für den nächsten Morgen ausgemacht, sie wisse, dass sie bis dahin nicht mehr duschen dürfe und die Sache werde dann morgen auch repariert und dann sei alles in Ordnung. Mich beruhigt das nicht sehr. Da die Nachbarin ja offenbar schon mehrfach nicht da war, wenn der Klempner einen Termin bei ihr hatte und in die Wohnung wollte und es ihr auch egal ist, welche Schäden sie anrichtet, denke ich eher, dass sie morgen wieder ganz gemütlich frühmorgens duschen und anschließend aus dem Haus gehen wird.

Ich habe dann doch noch mit dem Hausmeister telefoniert, er ist sehr optimistisch, dass die Nachbarin diesen Termin einhalten wird, weil ihr diesmal offenbar gesagt wurde, dass sie ansonsten für alle entstandenen Schäden aufkommen muss. Ich sehe das weniger optimistisch, da die Nachbarin arm ist und deshalb ohnehin bei ihr nichts zu holen wäre, somit wäre das sicher keine große Drohung für sie.

Der Hausmeister sagt zwar, dass er damit rechnet, dass morgen alles erledigt werde, meint aber andererseits auch, dass man ansonsten nichts machen könne, um meine Wohnung vor weiteren Wasserschäden zu schützen, eine rechtliche Handhabe, etwas die Wohnung der Nachbarin aufzubrechen, gebe es nicht, das sei nur der Fall, wenn das Wasser wirklich literweise durch die Decke fließen würde (wer bestimmt da, wo die Grenze ist und außerdem kann doch auch ein täglicher Zufluss von kleinen Wassermengen ein großer Schaden entstehen?). Ich müsste dann halt damit leben, dass die Wände und Decken in meiner Wohnung langsam immer feuchter werden.

Dass ich gegenüber meinem Vermieter einen Rechtsanspruch auf eine Wohnung ohne Wasserschäden hat, dürfte ja wohl wahrscheinlich klar sein, oder? Was ist aber, wenn die Nachbarin sich nun tatsächlich weiterhin weigert, den Schaden reparieren zu lassen und immer weiter täglich duscht und für immer schlimmere Wasserschäden sorgt? Kann der Vermieter da wirklich nichts machen? Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass er per Gesetz tatenlos zusehen muss, wie sein Haus langsam vergammelt? Und noch wichtiger: FALLS er etwas machen kann, kann ich ihn "zwingen", sämtliche rechtliche Möglichkeiten voll auszuschöpfen oder kann er nach Belieben entscheiden, dass das die ganze Aufregung nicht wert ist und ich halt mit den Wasserschäden in der Wohnung leben muss? Hätte ich irgendeine Chance, mich zu wehren? Oder bleibt mir dann nur die Kündigung der Wohnung oder das Leben in einer total durchfeuchteten Wohnung?

Auch wenn es schräg klingt: Habe ich Anspruch auf irgendwelche Hilfe von Feuerwehr oder Polizei? Immerhin müsste ich ja zusehen, wie mein Eigentum (Möbel, Bücher etc.) langsam zerstört wird, wenn die Wohnung langsam immer nässer wird? Ist das nicht "Sachbeschädigung" oder sowas? Sorry, wenn die Frage doof ist, ich kenne mich da wirklich nicht aus...

Könnte auch ich ansonsten irgendeine Klage gegen die Nachbarin anstrengen. Was würde das kosten?

Ich bin so glücklich hier in dieser Wohnung und wenn ich nun wegen sowas hier wegziehen muss... :-(

Bin sehr dankbar für alle Kommentare und Ratschläge...

Gruß und danke im Voraus,

Mona

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Du solltest umgehend deinen Vermieter über die Situation informieren, denn durch das Wasser wird ja sein Eigentum beschädigt. Er kann sich dann mit der Nachbarin auseinandersetze.

Du solltest natürlich deine Möbel so umstellen, das sie nicht nass werden.



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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MonaLisa*
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Du solltest umgehend deinen Vermieter über die Situation informieren, denn durch das Wasser wird ja sein Eigentum beschädigt. Er kann sich dann mit der Nachbarin auseinandersetze.

Der Vermieter weiß grundsätzlich über das Problem mit der Nachbarin Bescheid. Von den Wasserschäden in meiner Wohnung weiß er natürlich nichts, darüber wird ihn der Hausmeister morgen informierin. Wobei das ja irgendwie nichts an der Lage ändern wird... Mehr als den Hausmeister immer neue Handwerkertermine machen lassen und (vergeblich) hoffen, dass jemand zuhause ist, ist ihm entweder noch nicht eingefallen oder es ist rechtlich eben nicht mehr möglich, das weiß ich halt nicht...

Du solltest natürlich deine Möbel so umstellen, das sie nicht nass werden.

Schwierig. Im Moment besteht noch keine Gefahr, im Bad hat es auf die Fliesen und den Klodeckel getropft und im Wohnraum sind die Flecken an einer Wand aufgetreten, an der keine Möbel stehn. Allerdings ist das Wasser hier im Wohnraum an einer ziemlich kuriosen Stelle ausgetreten, wo man es nicht erwarten würde und ich weiß nicht, ob das jetzt so bleibt oder ob noch an anderen Stellen was rauskommen wird.

Meine größte Sorge ist zudem, dass die Wand/die Decke im Laufe von Wochen und Monaten durch das immer neue "Nachfüllen" von Wasser durch die Nachbarin irgendwann einmal total durchweicht sein werden und dann alles in der Wohnung durch Schimmel und Nässe zerstört werden wird...



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-- Editiert MonaLisa* am 21.01.2014 21:51

-- Editiert MonaLisa* am 21.01.2014 21:54

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Du forderst von deinem Vermieter die Beseitigung der Schäden in deiner Wohnung. Er wird diese Kosten dann sicherlich an die Nachbarin weiterreichen, denn diese trägt dafür die Schuld, weil sie die Reparatur verhinderte und weiterhin alles unter Wasser setzte. Vielleicht ist sie dann in Zukunft weniger egoistisch.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mehr als den Hausmeister immer neue Handwerkertermine machen lassen und (vergeblich) hoffen, dass jemand zuhause ist, ist ihm entweder noch nicht eingefallen oder es ist rechtlich eben nicht mehr möglich, das weiß ich halt nicht... <hr size=1 noshade>



So ist das nicht, jetzt hoffen wir mal, daß das heute klappt.

Was den Vermieter angeht, muss der sich die Kenntnis seiner Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen. Was der Hausmeister weiss, weiss also auch der Vermieter.

Dir gegenüber ist der Vermieter verpflichtet, diesen Zustand umgehend abzustellen, die Reparatur durchzuführen und die Schäden zu beseitigen.

Das geht sehr schnell, wenn man will. Über § 940 ZPO kann die Nachbarin zur Duldung der Reparatur norfalls mit Gewalt per einstweiliger Verfügung gezwungen werden.

Das Eigentum des Vermieters, dein Wohnrecht und dein Eigentum sind akut gefährdet, bzw. bereits geschädigt.

Der Vermieter muss diesen Weg notfalls gehen, das schuldet er dir aus dem Mietvertrag, sonst macht er sich schadensersatzpflichtig.

Die Mieterin selbst haftet selbstverständlich auch, aber wenn da Nichts zu holen ist, führt das ins Leere. Der Vermieter muss deine Wohnung wieder herrichten, so bald die Wände getrocknet sind.

Falls das heute wieder nicht klappt, müsste der Vermieter auch darüber nachdenken, ob er die Nachbarin fristlos kündigt. In deinem, aber auch im eigenen Interesse.

Du müsstest ihn dann ultimativ auffordern, kürzeste Frist, eine einstweilige Verfügung zu beantragen, um die Reparatur bei der Nachbarin zu erzwingen. Aber jetzt hoffen wir mal, daß sich das heute klärt.


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0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38373 Beiträge, 13984x hilfreich)

Du machst Dir hier keine Freunde, wenn Du Leichenschändung zum Zweck der unentgeltlichen Schleichwerbung betreibst. Such Dir eine andere Spielwiese.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Verstoß ist gemeldet!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3511 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Das ist doch der Service mit den meines Erachtens zu hohen Preisen und schlechtem Service.

Werbung einer Schweizer Firma in einem deutschen Forum?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12303.12.2023 06:48:38
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 66x hilfreich)

Vor allem ist es sehr interessant, nachdem die Beiträge aus dem Jahr 2014 sind

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Werbung einer Schweizer Firma in einem deutschen Forum?
Schweizer Firma ja, aber im Kanton AG, der an Deutschland grenzt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3511 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Schweizer Firma ja, aber im Kanton AG, der an Deutschland grenzt.

Ich kenne den Kanton und glaube kaum, dass niemand in Deutschland eine Schweizer Firma beauftragt.
Das Preisniveau ist doch wesentlich höher als bei uns.

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