Wasserstandszähler falsche Berechnung

24. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Thaifan
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserstandszähler falsche Berechnung

Hallo,
hoffentlich habt Ihr einen Rat für uns.

Wir wohnen zu zwei Mietpateien in einem Haus. Es stellte sich heraus, das die Wasserstandszähler in dem Mietshaus seit Anbeginn unseres Einzuges (vor 7 Jahren) von der Stadt falsch abgelesen und berechnet worden sind. Auch bei unseren Vormietern wurde schon falsch berechnet. Unser Nachbar zahlte schon immer unser Wasser/Abwasser und wir seinen. Aufgrund dessen, das unser Verbrauch höher ist, fordert jetzt unser Nachbar die jahrelangen Mehrkosten von uns zurück. Keinem ist bis dahin aufgefallen, das die Zählerstände verwechselt wurden.

Zum Verständniss: Unser Nachbar hat jahrelang durch die falsche Berechnung mehr Wasser/Abwasser bezahlt. Nämlich unseren Wasser.-Abwasserverbrauch.

Kann er die kompletten Mehrkosten von uns zurück verlangen?

Vielen vielen Dank im voraus für Eure Antworten.

Gruß

-- Editiert von Moderator am 24.06.2013 13:54

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Da keinerlei Vertragsverhältnis mit dem Nachbarn besteht, hat eine Forderung keine Grundlage. Fordern kann der Nachbar lediglich vom Vermieter und zwar: eine korrekte Nebenkostenabrechnung. Auch hier gilt eine Verjährung, jahrelange Mehrkosten bekommt er daher wahrscheinlich auch hier nicht zurück.
Das setzt natürlich voraus, dass die Wasserkosten über den Vermieter abgerechnet wurden. Ich kann dem Posting nicht entnehmen, inwiefern ggf. direkte Verträge mit dem Versorger bestehen, was aber bei einem Mehrfamilienhaus nicht üblich wäre.


-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

-- Editiert SueCologne am 24.06.2013 10:28

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thaifan
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
herzlichen Dank für die super schnelle Antwort.

Wir zwei Mietparteien rechnen direkt separat mit der Stadt ab.
Es gibt vom Vermieter keine Nebenkostenabrechnung.

Gruß


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" "

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#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Dann bestehen die Forderungen natürlich mit dem Vertragspartner "Stadt", wenn denen der Fehler zuzurechnen ist.
Hat man bei Vertragsbeginn die falsche Zählernummer selbst angegeben, werden die sich den Fehler auch nicht zuschreiben lassen. Es wird schwer genug sein, nach so langer Zeit den Verursacher zu ermitteln.

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#4
 Von 
Thaifan
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
das freut mich sehr, das Du in meinem Thema die Mühe machst und Antworten schreibst.

Die Zählernummern bzw. der Zählerstand (war sehr kompliziert den Zählerstand zu ermitteln aufgrund der Rohrverlegung; mittlerweile durch Firma geändert) wurden von der Stadt immer so übernommen und selbst abgelesen.

Das bedeutet wenn ich Dich richtig verstanden habe, das unser Nachbar sich an den Vertragspartner (Stadt) wenden muss und gegen uns keinerlei Ansprüche gelten machen kann?
Sein Anwalt meine er könnte das Geld von uns einklagen.

Gruß


-- Editiert StefHer am 24.06.2013 11:14

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#5
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Sein Anwalt meine er könnte das Geld von uns einklagen.

von StefHer am 24.06.2013 11:12 <hr size=1 noshade>


Was man nicht per se von der Hand weisen sollte...

Es wurde Wasser geliefert und vom Nachbarn bezahlt. Eine Rechtsgrundlage, durch die der Nachbarn verpflichtet gewesen wäre, wird es wohl kaum geben. Damit könnte eine Bereicherung ohne Rechtsgrundlage und in der Folge nach § 812 BGB ein Herausgabeanspruch vorliegen.

Verschuldensfragen spielen im Zusammenhang mit einer ungerechtfertigten Bereicherung keine Rolle. Es geht nur um die Tatsache selbst und nicht darum, wie es dazu gekommen sein könnte.

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""

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#6
 Von 
Thaifan
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
wenn man sich jetzt in die Situation des Nachbarn versetzt .... um an das Geld zu kommen ... was gäbe jetzt Sinn für Ihn? Wir haben bis heute ein super Verhältniss .. keinen von uns beiden ist es aufgefallen.

Wie sollten wir reagieren?

Ist der Vermieter komplett raus?

Gruß


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" "

-- Editiert Moderator am 24.06.2013 14:09

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#7
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
Wie sollten wir reagieren?


Man mag darüber nachdenken, was das gute Verhältnis mit dem Nachbarn wert ist oder ob man lieber das Verhältnis durch einen Streit ruinieren will und sich dann entsprechend verhalten. Eine Handlungsempfehlung dazu wird hier niemand liefern können.

quote:

Ist der Vermieter komplett raus?


Lt. Sachverhalt gibt es drei Beteiligte: der Versorger und zwei Bewohner. Der Vermieter kommmt dabei offensichtlich nicht vor. Welche Verpflichtungen des Vermieters sollten sich also aus dem Problem ergeben?

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#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

quote:
Das bedeutet wenn ich Dich richtig verstanden habe, das unser Nachbar sich an den Vertragspartner (Stadt) wenden muss und gegen uns keinerlei Ansprüche gelten machen kann?


Wenn der Nachbar sich sein zuviel bezahltes Geld von den Stadtwerken wieder holt, werden die Stadtwerke sich natürlich danach an dich wenden, und eine Nachzahlung verlangen.

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