Wasseruhr

12. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)
Wasseruhr

... Daß ich vom Vermieter verlangen kann, eine Wasseruhr einbauen zu lassen, denke ich mir mal so, aber kann ich als Mieter das auch irgendwie SELBST in die Hand nehmen ?

Hintergrund ist, daß wir eine Wohnung anmieten (soweit alles klar) aber eben nur am Wochenende dort sein werden.
Die Heizungen haben bereits Zähler drin aber natürlich wäre es auch schön, nur das Wasser zu bezahlen, was wir tatsächlich verbrauchen...

Den Vermieter habe ich bereits gefragt, er sieht keinen Sinn in solch einer Wasseruhrenmontage, weil er meint, es wär ihm zu teuer und es wär ja nicht sein Problem, daß wir nur am WE da sind... klar.

Kennt sich da jemand aus ?
Darf man das ? Kann man das praktisch ?

P.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo Pumalein!

Zwar hat der Gesetzgeber in der Mietrechtsreform dem Vermieter das Recht eingeräumt, notfalls auch gegen den Willen des Mieters auf verbrauchsabhängige Betriebskostenabrechnung umzustellen, eine Verpflichtung für den Einbau von Kaltwasseruhren besteht allerdings nicht. Der Mieter darf auch nicht von sich aus auf eigene Kosten eine Wasseruhr einbauen, jedenfalls nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Vermieters.

Übrigens ist der Einbau von Kaltwasserzählern eine Modernisierung, die gemäß § 559 BGB eine Mieterhöhung nach sich zieht.

Kann man sich also mit dem Vermieter nicht über den Einbau einigen, so bleibt es bei dem ursprünglichen Umlagemaßstab nach Wohnfläche.
-----------------------------------------
Würde Euch raten, wenn Euch die Wohnung sonst gefällt und dieser Punkt der einzige Störfaktor ist, Euch nicht zu weiter darüber zu ärgern. Rechnet mal aus üm welchen Betrag es überhaupt geht. Es lohnt wahrscheinlich nicht. Jede Wasseruhr kostet übrigens auch eine zusätzliche Grundgebühr.
Schreibt es in Euren Köpfen eben als "Verlust " ab.
Vielleicht lässt sich der Vermieter ja auch
auf einen moderaten Pauschalbetrag ein, solange Ihr nur am Wochenende da seid.
Gruß!
Odil

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#2
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

So in etwa hatte ich mir das auch gedacht, bzw so in etwa hatte der Vermieter das uns gegenüber auch gesagt...

Ehrlich gesagt hab ich keine Ahnung, wie hoch so ein Wasserverbrauch bei 2 Personen ist (das wird doch pro Person abgerechnet, nicht pro qm) bzw was der Liter kostet.

Wahrscheinlich hast Du Recht und wir schreiben das einfach als Verlust ab... so wie auch die Müllproduktion, die bei uns dann ja auch wesentlich geringer sein wird, wenigstens haben die Heizungen Zähler.

P.

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#3
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo Pumalein

1 Kubikmeter Wasser kosten ca 1,80€

Da der Abwasserpreis sich nach dem Verbrauch richtet, muss man pro Kubikmeter
ca. 2,20 € dazurechnen.
Heißt also 1000 Liter kosten ca 4 €.

Aber wie gesagt, freut Euch doch lieber über die Bedingungen, die an der Wohnung stimmen. (Und macht Euch das Leben nicht
stressig, denn das ist es oft von ganz allein!!)
Gruß
odil

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#4
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Danke, machen wir auch nicht :o)

Letztlich kam das Thema auch nur auf, weil die Vermieterin gemeint hat, daß das Wasser, was ins Wasserbett kommt, aber UNMÖGLICH auf die Mieter umgelegt werden könnte...

Ich denke, wir haben uns geeinigt, daß wir eben einfach Pech haben, weil wir nur am WE da sind und gut ists.

P.

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#5
 Von 
Redbull4u
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich habe gerade ein ähnliches Problem. Ich habe auch keine eigene Wasseruhr. Ich bin am Wochenende fast nie in der Wohnung, wegen Studium. Ich ahbe keine Möglichkeit eine Waschmaschine aufzustellen, alle anderen haben eine, ich zahle aber den Anteil für eine Person an den gesamten Wasserkosten. Nun habe ich gelesen, daß Wasser nicht pro Person sondern nach der Wohnungsgröße berechnet werden soll. Was ist denn jetzt richtig.

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#6
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Ganz kurz: Beides ist möglich.

Die Form geht ja in der Regel aus dem Mietvertrag hervor - dem man zugestimmt hat.

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#7
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Aber so richtig sinnvoll wäre nach qm eher nicht, denn die qm verbrauchen ja kein Wasser, sondern die Personen, folglich brauchen 4 Personen mehr, als 1, auch wenn diese jeweils in 100 qm wohnen...

P.

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