Wasseruhr im Keller = Nutzungsbeeintraechtigung?

13. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
SylvieGE
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasseruhr im Keller = Nutzungsbeeintraechtigung?

In meinem 2-Familienhaus sind beide Wohnungen vermietet. Der Mieter der oberen Wohnung wurde aufgefordert, den Weg in seinem Kellerraum zu Wasseruhr, Wasser- und Gashaupthahn zugaenglich zu machen. Der Mieter beschwert sich darueber, behauptet, das sei eine Nutzungsbeeintraechtigung und ihm stehe ein anderer Kellerraum zu. Kann mir jemand Rat geben? Hat der Mieter recht?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wasseruhr und Gashaupthahn befanden sich doch schon an dem Platze, als er Wohnung mit Keller mietete? Oder wurden die Teile später eingebaut?

wirdwerden

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#2
 Von 
SylvieGE
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, die befanden sich schon immer in diesem Keller. Der Mieter beschwerte sich erst, als ihm mitgeteilt wurde, dass der Haupthahn fuer den Notfall zugaenglich sein muss.

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#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Wie oft passiert ein Notfall ?!
Die Gänge zu den Haupthähnen soll er nur nicht
mit schweren sperrigen Sachen stopfen.
Natürlich ist die Kellernutzung dadurch gewissemaße beeinträchtigt, aber das wußte er ja von Anfang an, bzw. hätte logischeweise wissen müssen.

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#4
 Von 
SylvieGE
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Grosse Kisten/Moebel standen davor.

Die Frage ist, kann er einen anderen Keller verlangen?

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#5
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Nein, der vermeintliche Mangel war doch bei der ersten Besichtigung offenkundig.

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