In meinem 2-Familienhaus sind beide Wohnungen vermietet. Der Mieter der oberen Wohnung wurde aufgefordert, den Weg in seinem Kellerraum zu Wasseruhr, Wasser- und Gashaupthahn zugaenglich zu machen. Der Mieter beschwert sich darueber, behauptet, das sei eine Nutzungsbeeintraechtigung und ihm stehe ein anderer Kellerraum zu. Kann mir jemand Rat geben? Hat der Mieter recht?
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Wasseruhr im Keller = Nutzungsbeeintraechtigung?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wasseruhr und Gashaupthahn befanden sich doch schon an dem Platze, als er Wohnung mit Keller mietete? Oder wurden die Teile später eingebaut?
wirdwerden
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Ja, die befanden sich schon immer in diesem Keller. Der Mieter beschwerte sich erst, als ihm mitgeteilt wurde, dass der Haupthahn fuer den Notfall zugaenglich sein muss.
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Wie oft passiert ein Notfall ?!
Die Gänge zu den Haupthähnen soll er nur nicht
mit schweren sperrigen Sachen stopfen.
Natürlich ist die Kellernutzung dadurch gewissemaße beeinträchtigt, aber das wußte er ja von Anfang an, bzw. hätte logischeweise wissen müssen.
Grosse Kisten/Moebel standen davor.
Die Frage ist, kann er einen anderen Keller verlangen?
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Nein, der vermeintliche Mangel war doch bei der ersten Besichtigung offenkundig.
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