Wasseruhren Austausch

15. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Stepman0206
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasseruhren Austausch

Guten Abend liebes Forum,

ich bin mir sicher, es gibt zu o.g. Thema schon viele Beiträge, jedoch habe ich zu unserem Problem nichts gefunden. Es geht um Folgendes: wir wohnen seit 1 Jahr in einer Mietwohnung eines 2-Parteien-Hauses. Aktuell sind die Eichfristen der Warm- und Kaltwasserzähler abgelaufen und diese sollen ausgetauscht werden.
Wir haben jedoch allein in unserer Wohnung 4 (!) je Warm- und Kaltwasseruhren. Eine Neuanschaffung aller Zähler inklusive Montagekosten beliefe sich auf ca 1200 Euro. Der Vermieter möchte die Kosten komplett, anteilig pro Jahr auf insgesamt 5 Jahre, auf uns übertragen. Ist dies immernoch rechtens? Gibt es eine Begrenzung der zumutbaren Anzahl von Wasseruhren für eine Wohnung? Ist ja nicht unser Verschulden. Der Umstand war uns allerdings beim Einzug nicht bewusst. Ich hätte auch gedacht, dass es ein durchlaufender Posten sei, der sowieso schon in der Nebenkostenabrechnung enthalten sei. Dem ist laut Vermieter nicht so.
Kann uns jemand hier evt mit diesem Thema helfen? Vielen Dank schon im Voraus!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Eine Neuanschaffung aller Zähler inklusive Montagekosten beliefe sich auf ca 1200 Euro.


Das ist sehr teuer. Normalerweise kostet die Miete eines Zählers etwa 12-15€/Jahr und darin ist der regelmäßige Tausch nach Ablauf der Eichfrist enthalten.

Zitat:
anteilig pro Jahr auf insgesamt 5 Jahre,


Bei Kaltwasserzählern sollten es 6 Jahre sein.

Zitat:
Gibt es eine Begrenzung der zumutbaren Anzahl von Wasseruhren für eine Wohnung?


Nein

Zitat:
Ich hätte auch gedacht, dass es ein durchlaufender Posten sei, der sowieso schon in der Nebenkostenabrechnung enthalten sei.


Die Eichkosten sind Bestandteil der Nebenkostabrechnung. Da regelmäßig der Tausch billiger ist als eine Eichung können auch die kosten des Zählertausches auf die Eichfrist umgelegt werden.

Zitat:
Kann uns jemand hier evt mit diesem Thema helfen?


Ob hier Kosten akzeptiert werden müssen, die mehr als doppelt so hoch sind wie marktübliche Kosten pro Zähler mag ich bezweifeln.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120244 Beiträge, 39857x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ob hier Kosten akzeptiert werden müssen, die mehr als doppelt so hoch sind wie marktübliche Kosten pro Zähler mag ich bezweifeln.

Kommt halt darauf an.

Wie entstehendiese Kosten?
Sind die gemietet oder Eigentum des Vermieters?
Wenn gemietet von wem? Wenn von dem Versorger gemietet wirds problematisch wenn das die tatsächlichen Kosten sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Stepman0206):
Wir haben jedoch allein in unserer Wohnung 4 (!) je Warm- und Kaltwasseruhren. Eine Neuanschaffung aller Zähler inklusive Montagekosten beliefe sich auf ca 1200 Euro.


Sind die aus Gold oder hat sich da eine 0 zu viel eingeschlichen?

Die Anschaffungskosten der Zähler sind zwar umlegbar, aber nur wenn günstiger bzw. gleich hoch wie die Eichkosten.

Eichung kostet, je nach Größe und Art des Zählers, um 100 €.

Geeichte Kalt- und Warmwasserzähler bekommt man schon für 30 - 50 € + Installationskosten also maximal ca. 100 € pro Stück.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32235 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Stepman0206):
Der Vermieter möchte die Kosten komplett, anteilig pro Jahr auf insgesamt 5 Jahre, auf uns übertragen.

Ohne etwas Schriftliches kann der Vermieter viel möchten. Also was liegt euch konkret vor?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Geeichte Kalt- und Warmwasserzähler bekommt man schon für 30 - 50 € + Installationskosten also maximal ca. 100 € pro Stück.


Die bekommt man auch schon für 15€ und bei 8 Zählern in der Wohnung, die gleichzeitig getauscht werden kostet das einschließlich Installation max. 50€/Zähler, insgesamt also 400€, wenn man großzügig ist vielleicht 500€, nicht aber 1.200€.

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#6
 Von 
Stepman0206
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!
Wir haben nichts Konkretes vorliegen, der Vermieter hat ein Angebot bei einer uns unbekannten Firma eingeholt und das sei der informelle Kostenvoranschlag. Zunächst war die Rede von über 2000 Euro!
Wenn ich das hier so lese, bleibt uns wohl keine Wahl, als die Kosten zu übernehmen, aber definitiv werden wir nochmal selbstständig auf Angebotssuche gehen!
Der Vermieter gibt an, er hätte die Wohnung zum letzten Austausch selbst bewohnt und die Kosten eben selber tragen müssen. Daher sei der Austausch jetzt kein fortlaufender Posten.
Also Dankeschön nochmal, dass ihr uns helft, ein paar Taler zu sparen, ich würde nochmal über ein eventuelles Happy End berichten.

Stephanie

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120244 Beiträge, 39857x hilfreich)

Zitat (von Stepman0206):
bei einer uns unbekannten Firma eingeholt

Na dann, doch erst mal Infos über die Firma einholen.

Und natürlich bei der Nebenkostenabrechnung Belegeinsicht nehmen und das ganze dann prüfen. Er muss zwar nicht das billigste Angebot nehmen, aber auch das Wirschaftlichkeitsgebot beachten.
Sonst zahlt er das am Ende wieder selber ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Stepman0206):
der Vermieter hat ein Angebot bei einer uns unbekannten Firma eingeholt und das sei der informelle Kostenvoranschlag


Dann fragen Sie doch mal bei einere Ihnen bekannten FIrma nach was die so nehmen würden.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32235 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Stepman0206):
Wenn ich das hier so lese, bleibt uns wohl keine Wahl, als die Kosten zu übernehmen,
Wie kommst du denn darauf?
Wer hat das denn geschrieben?
Was steht im Mietvertrag?
Was hat euch der Vermieter jetzt geschrieben?
Einfach eine schnelle Ansage zwischen Tür und Angel ist ---REDE---, aber nichts, worauf man als Mieter reagieren muss. Erst recht nicht losrennen und sich im Wasseruhren-Markt wissend machen müsste.

Zusatzjoker: Egal, was sie kosten...
Wer baut die W-Uhren aus und ein?
Wer bestellt?
Wer haftet? Jeder der beiden Mietparteien für sich? Oder du für alle beide? Baust du dann beim Nachbarn 4 Stück aus und ein?
Was schreibt der Vermieter denn nun?
Zitat (von Stepman0206):
Der Vermieter gibt an, er hätte die Wohnung zum letzten Austausch selbst bewohnt und die Kosten eben selber tragen müssen.
Tja, da war das wohl auch korrekt. Schreibt er das?
Danach hat er an euch vermietet, das läufts eben anders. Mit Mietvertrag...und Klauseln.

Übrigens: 4 W-Uhren ist gar nicht ungewöhnlich.
2x warm und 2x kalt für Küche und Bad.
Arbeitsleistung/Montagekosten ist sicher teurer als der nackte Produktpreis.
ICH würde das Angebot auf Papier und aufgeschlüsselt sehen wollen.
ICH würde in meine einzige BK-Abrechnung schauen, falls sich nach 1 Jahr Mietdauer schon eine habe...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Stepman0206
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich um 8 Uhren. 4x warm und 4x kalt.

Die Uhren müssen getauscht werden und der Vorgang ist umlagefähig auf die Nebenkosten. Inwiefern bleibt uns bei dem Umstand eine Wahl? Wir möchten ja auch gerne weiter hier wohnen. Es gab eine schriftliche Ankündigung des Vermieters über den Austausch ohne Präzisierung der Kosten. Nur, dass eben ein Angebot bei Firma XY eingeholt wurde, welches sich auf 1200 Euro belaufen soll. Warum sollten wir kein günstigeres Angebot suchen?

-- Editiert von Stepman0206 am 18.01.2019 18:40

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32235 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Stepman0206):
Wir haben jedoch allein in unserer Wohnung 4 (!) je Warm- und Kaltwasseruhren.
Zitat (von Stepman0206):
Es handelt sich um 8 Uhren. 4x warm und 4x kalt.
Und der Mieter der zweiten Wohnung? Was macht der? Will der auch ein günstigeres Angebot suchen?
Zitat (von Stepman0206):
Warum sollten wir kein günstigeres Angebot suchen?
Gegenfrage: Warum sollte der Vermieter darauf eingehen?

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