Wasserzähler - Betrug

27. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Djef.R
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)
Wasserzähler - Betrug

Schönen guten Tag :) ,

mein Mitbewohner und ich haben uns vor kurzem mit den uns zugehörigen Stadtwerken in Verbindung gesetzt, um uns zu informieren wo wir ca. im Verbrauch liegen.
Dazu muss ich anmerken, dass wir ganz selten in der WHG sind. Wenn es hochkommt sind wir so 3-4 mal im Monat in der WHG, d.h Waschmaschine läuft eigentlich gar nicht, Spülmaschine vielleicht 2 mal im Monat und die Dusche wird auch eher selten benutzt.
Jetzt hat uns das Stadtwerk ausgerechnet dass wir für ein Jahr ca. 110 € Strom verbraucht haben, was auch genau zu unserer Anwesenheit passt. Beim Wasserverbrauch hingegen ist in keiner Weise eine Proportionalität zu erkennen, hier liegen wir ca. bei 600 € p.a. :schock: :schock: :schock: .
Haben uns dann natürlich gefragt wie es dazu kommen kann :???: :???: und haben uns einfach mal unseren Wasserzähler betrachtet. Und sind auch schnell auf das Problem gestoßen, der Wasserzähler läuft manchmal obwohl wir kein Wasser laufen haben :???: . Haben darauf hin einfach mal unseren Vermieter der mit im 3 FH wohnt drauf angesprochen und ihm gesagt er solle mal bei sich den Wasserhahn komplett aufdrehen und siehe da was passiert, unser Zähler läuft .
Wie kann man mit diesem Sachverhalt jetzt umgehen ? Schadensersatz? Betrug? :???:

vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Naja, fragt doch mal wie der VM sich denn nun die Lösung des Problems vorstellt.

-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ihr solltet diese Tatsache auf jeden Fall festhalten.

In diesem fall wäre es vielleicht sogar ratsam, vorab gerichtlich ein sogenanntes selbstständiges Beweisverfahren durchzuführen. Wenn die Nebenkostenabrechnung kommt, könnt ihr dann bzgl. des Wasseranteils die Zahlung verweigern.

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#3
 Von 
Djef.R
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja aber wie bewertet man diese Situation denn rechtlich? Also Wasser läuft bei uns über die Stadtwerke und nicht über den Vermieter. Haben jeden Monat unseren Abschlag bezahlt und würden unter normalen Umständen eigentlich einiges wieder bekommen. So wird es darauf hinauslaufen dass wir wohl gar nichts wiederbekommen? Wie geht man ein selbstständiges Beweisverfahren an? Sind beide Studenten haben also nicht den finanziellen Spielraum :(

danke schonmal

-- Editiert von Djef.R am 27.11.2008 16:58

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

hmm.. dann ist die sache in der Tat komplizierter. Wenn ihr selbst (also auf euren namen (was sehr ungewöhnlich ist)) einen entsprechenden Versorgungsvertrag mit den Stadtwerken habt, dann müsst ihr gegenüber den stadtwerken auch für die kosten haften.

Ihr habt in diesem fall aber einen Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger, also gegen denjenigen, der diese Wasser-Abzapfungen zu vertreten hat.

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#5
 Von 
Djef.R
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja ist sehr schwer einzuschätzen. Aber wenn wir jetzt Schadensersatzanspruch forden, wie wird da die Höhe ermittelt? Anwalt nehmen? Mieterschutzbund eintreten? wie sieht das dann kostentechnisch aus? etc ??

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Anwalt ist sicher der beste Weg, aber der kostet natürlich Geld. Allerdings kostet auch der nicht die Welt, da der Streitwert ja nur 600,- Euro beträgt. Daher dürfte auch ein Anwalt erschwinglich sein.

Aber vielleicht hilft es auch, sich einfach mal beim Mieterbund zu erkundigen, die haben vielleicht auch einen sinnvollen rat.

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#7
 Von 
guest123-2131
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

+++Aber vielleicht hilft es auch, sich einfach mal beim Mieterbund zu erkundigen, die haben vielleicht auch einen sinnvollen rat+++.

Da würde ich aber nicht drauf wetten.
Danach ist schon manchen Mietern erst die Erleuchtung gekommen, - gleich zum Anwalt oder bleiben lassen.

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#8
 Von 
Georg Z.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mich interessiert der Sachverhalt hier auch sehr stark, weil meine Freundin vor einem ähnlichen Fall steht. Hier im Forum sind ja auch einige Anwälte Aktiv, wäre mal interessant zu hören wie die diese Situation bewerten und ob es solche Fälle schonmal gab.

MfG Georg Z. :)

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#9
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Djef.R
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

also sollten wir uns jetzt direkt an einen Anwalt wenden oder eher einem Mieterschutzbund eintreten?

sonst noch irgendwelche tipps hier? :(

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#11
 Von 
guest123-2131
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Wenn dann Anwalt.
Vom Mieterbund wirst Du nur abgezockt.

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#12
 Von 
guest123-2130
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir sollten hier eine ruhige und sachliche Diskussion führen, meinetwegen auch eine Kontroverse; aber immer Themen bezogen und sachlich. So wie ich und einige andere das auch praktizieren.

Auch müssen wir hier aufpassen, da einzelne immer wieder versuchen zu provozieren und das Forum zu stören.

Ich hoffe, dass sich dies in Zukunft verwirklichen lässt.

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#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Was sagt denn der Vermieter dazu? Ist er einsichtig?

Das Beste ist aus meiner Sicht nämlich eine gütliche Einigung mit dem Vermieter. Alles andere kostet Geld und Nerven und führt nicht zwingend zu einem besseren Ergebnis.

Wenn der Vermieter allerdings uneinsichtig ist, dann werdet ihr um die Einschaltung eines Anwaltes nicht herumkommen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Djef.R
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

von Einsicht ist da keine Rede... er sagt "mir hat ja keiner was gesagt"... sind uns jetzt nicht im klaren obs besser ist einen Anwalt einzuschalten oder ob man in den Mieterbund eintritt und die einen da dann vertreten... ???!!! Haben aber nicht nur in Sachen Wasserzähler Probleme mit ihm...

danke

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Mal die eigenen Wasserkosten nehmen, die des klauenden Nachbarn dazu zählen und dann sinnvoll verteilen. Das kann man ohne Anwalt machen.
Und wenn alle Rohe im Haus so sind, den Wasserverbrauch des gesamten Hauses. Den verteilt man eben nach Personen oder Qm oder Badewannen.

Notfalls das eigene Wasser abdrehen und so eine Einigung erzwingen :-)

K.


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#17
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Und ganz wichtig! Mache alles beweissicher! Alle deine Mitteilungen an den VM usw.

Irgendwie drängt sich mir der Verdacht auf, dass wenn der VM hier trotz Kenntnis nichts dagegen macht, ob es sich hier dann nicht um Diebstahl handelt wenn er weiterhin das Wasser benutzt welches über deinen Zähler läuft?

Evlt. einfach mal den Typen anzeigen.

Ihr werdet aber sicherlich nicht drumherum kommen einen Anwalt einzuschalten wenn der VM sich nicht einsichtigt zeigt.

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#19
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

"Irgendwie drängt sich mir der Verdacht auf, dass wenn der VM hier trotz Kenntnis nichts dagegen macht, ob es sich hier dann nicht um Diebstahl handelt wenn er weiterhin das Wasser benutzt welches über deinen Zähler läuft?"

Ist ja auch nicht so einfach schnell mal ne Wasserleitung abzuklemmen.

K.

P.S. Zum Grlück ist Wasser nicht so teuer, ich würde da gleich mal Strom und Gas prüfen

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#20
 Von 
unsterblich1111
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

++Ist ja auch nicht so einfach schnell mal ne Wasserleitung abzuklemmen.++

Hahn zudrehen, fertig.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

"Hahn zudrehen, fertig."

Einstweilige Verfügung und wieder offen

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