Hallo,
wir wohnen in einem 3 Familien Haus, in dem nur 1 Partei einen Wasserzähler hat und die anderen 2 Parteien sich das restliche wasser nach der Kopfpauschale teilen. Dies ist natürlich sehr ungerecht und jedes Jahr kommt es bei der Nebenkostenabrechnung zu Unstimmigkeiten deswegen, da der 1 Personenhaushalt niemals auch wirklich nur anteilmäßig ihren 1 Personenanteil verbraucht. Die andere Partei (wir) sind 3 Personen und unsere Wohnungen sind identisch groß. ( Im Keller haben wir bei den beiden Waschmaschienen einen separaten Wasserzähler und der gibt ein Verhältnis von 40:60 an, sodass wir natürlich dann davon ausgehen können, dass dies auch im gesamten wasserverbrauch so in etwa aussehen wird.) Mein Vermieter, wir wohnen seid 3 Jahren da, sagte, er müsse keinen Zähler für uns einbauen. Was meint ihr...wäre ein Zähler nicht zwingend vorgeschrieben?
2. Frage: Die Nebenkostenabrechnung (erstellt von Techem einen Servicedienstleister) ist aktuell falsch berechnet...es wurden den Parteien die keinen Zähler haben das komplette Abwasser berechnet und der Partei die über einen Zähler verfügt, das ganze Frischwasser berechnet. Vorsorglich habe ich bei meinem Vermieter einen Wiederspruch eingelegt. Wenn ich nun diese Posten selbst ausrechne, dann müsste ich was nachzahlen (aktuell laut Abrechnung würde ich was raus bekommen). Ist es rechtlich möglich, dem Vermieter zur Nebenkostenabrechnung zuzustimmen und den Betrag ausbezahlt zu bekommen (auch wenn ich weiß, dass aktuell gerade von einem anderen Mieter ein Anwalt zur Überprüfung der Nebenkostenabrechnung beauftragt wurde)? Sollte anschliesend eine neue Abrechnung erstellt werden, muß ich dann nachzahlen oder trägt der vermieter die restschuld (er ist ja schließlich zur fehlerfreien Abgabe verpflichtet).
Habt vielen Dank
ciao Scott
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Wasserzähler Pflichteinbau und Nebenkosten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Der Wunsch nach Gerechtigkeit hat offensichtlich enge Grenzen.
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quote:Meinungen sind hier wenig hilfreich!
Was meint ihr...
Je nach Bundesland, bzw. Gebäudealter gibt es die Pflicht Wasserzähler beim Neubau einzubauen bzw. bis ggf. nachzurüsten.
Ob das vorliegend so wäre kann ohne Glaskugel hier aber niemand sehen.
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--- editiert vom Admin
Hi,
quote:<hr size=1 noshade>Was meint ihr...wäre ein Zähler nicht zwingend vorgeschrieben? <hr size=1 noshade>
da es keine bundeseinheitliche Verpflichtung zum Einbau von Wasserzählern gibt, regeln die einzelnen Bundesländer dies in ihren Bauordnungen
siehe hier:
http://www.minol.de/cps/rde/xchg/minol/hs.xsl/967.htm
quote:<hr size=1 noshade>
...wir wohnen seid 3 Jahren da...
.... nach der Kopfpauschale .... <hr size=1 noshade>
Durch Einführung des § 556a I BGB im Zuge der Mietrechtsreform wurde gesetzlich eine Reihenfolge der zulässigen Abrechnungsmaßstäbe bestimmt.
Eine Umlage nach Kopfteilen ist nach der Mietrechtsreform von 2001 gesetzlich nicht mehr vorgesehen und bedarf daher einer besonderen Vereinbarung.
Gibt es diese Vereinbarung im Mietvertrag?
Andernfalls ist bei Betriebskosten, deren Verbrauch oder Verursachung meßbar und zuordnenbar ist, eine entsprechende Verteilung vorgesehen, die übrigen Kosten sind nach Wohnfläche umzulegen
quote:<hr size=1 noshade>...den Parteien die keinen Zähler haben das komplette Abwasser berechnet ...
...der Partei die über einen Zähler verfügt, das ganze Frischwasse r.. <hr size=1 noshade>
Was genau ist mit dieser Aussage gemeint?
Weder bei Techem noch B****ta u.ä. erscheinen in der Abrechnung die Wasser- und Sielkosten des Versorgers als zwei eigenständige Positionen.
Gruß
Karakorum
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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"
Hallo,
es ist folgender maßen abgelaufen:
Die Techem hat 2 Parteien das gesamte Abwasser aller 3 Mietpartein in Rechnung gestellt und der einen Mietpartei das gesammte Frischwasser aller 3 Mietpartein aufgebrummt.
Normalerweise sollte es so sein, dass die eine Partei, die einen Wasserzähler hat ihr abgerechnetes Frisch und Abwasser zahlt und der Rest auf die beiden Partein ohne Wasserzähler umgelegt wird.
Es gibt in unserem Mietvertrag keine Klausel die besagt, dass der verbrauch pro Kopf verrechnet wird. Dies war bei Einzug eine mündliche Absprache allerdings konnten wir da auch noch nicht ahnen, dass die einzelperson ohne Zähler deutlich mehr als 1 Anteil (beo pro Kopf rechnung) verbraucht. Und dies nun schon 3 Jahre und langsam wird es teuer und ärgerlich. Eine Umrechnung auf die Wohnfläche wäre für uns natürlich von Vorteil (3 Personen und gleiche Wohnungsgröße wie die Einzelperson) aber eben auch ungerecht. Und wasseruhren will der Dödel von Vermieter einfach nicht einbauen, weil dies für ihn Kosten verursacht. Und der Mieter ist der blöde...
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--- editiert vom Admin
Was veranlaßt dich denn solch konstruktiven Beitrag zum Thema zu leisten?
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@scotti26
bitte zum besseren Verständnis mal den Teil der Abrechnung hier rein kopieren (o.ä.), auf der diese Aussage beruht:
quote:
Die Techem hat 2 Parteien das gesamte Abwasser aller 3 Mietpartein in Rechnung gestellt und der einen Mietpartei das gesammte Frischwasser aller 3 Mietpartein aufgebrummt
Gruß
Karakorum
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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"
Warum sollte ich dies tun - sorry?
Verstehst du nicht was ich meine oder warum möchtest du meine Rechnung sehen?
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quote:
weil dies für ihn Kosten verursacht.
Wie kommst Du denn darauf ?
Die Kosten tragen natürlich die Mieter.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
quote:
dem von Vermietern derzeit überlagerten Wohnungsmarkt
Was, zum Teufel, soll das denn sein ?
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Er meinte soetwas wie den überlagerten Bohneneintopf, der Ihm imm seine geistigen Blähungen beschert!
--- editiert vom Admin
Würde zumindest zum blauen Lada passen.
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--- editiert vom Admin
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