Wasserzähler - was ist, wenn die Eichzeit abgelaufen ist?

29. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dirk Binek
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserzähler - was ist, wenn die Eichzeit abgelaufen ist?

In Mietwohnungen ist es üblich, dass die Wasserzähler geeicht werden. Die Frist bzw. der Ersatz erfolgt in einem Zeitraum von 5 bzw. 6 Jahren.

Wie mir bekannt wurde, darf der Mieter die Miete bzw. die Abrechnung mindern, wenn die Eichzeit abgelaufen ist. Ist jemanden bekannt, in welcher Größenordnung diese Minderung erfolgen darf? Gibt es hierzu Urteile in der Rechtsprechung oder richtet sich die Minderung hauschal nach der Heizkostenverordnung, d.h. 15 %.

Für Hinweise oder Infos wäre ich dankbar.

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"Dirk Binek"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-16
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 48x hilfreich)

> Wie mir bekannt wurde, darf der Mieter die Miete bzw. die Abrechnung mindern, wenn die Eichzeit abgelaufen ist.

Wie kommen Sie denn darauf ?
Als ersten Schritt sollten Sie glaubhaft machen können, dass Ihr Wasserverbrauch überhöht ist, was möglicherweise durch eine falsche Eichung der Uhr verursacht wird. Dann müssen Sie den Vermieter mitv angemessener Fristsetzung auffordern dies abzustellen. Erst nach ergebnislosem Fristablauf können Sie sich Gedanken über Mietminderung machen.

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#2
 Von 
Dirk Binek
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut Auskunft der Abrechnungsfirma werden Wasserzähler, die die Eichzeit überschritten haben, so behandelt, als ob keine vorhanden wären. Dies hat wiederum zur Folge, dass § 12 der HeizkostenV in Kraft tritt.

Ich habe bei Einzug festgestellt, dass die Wasserzähler nur bis 31.12.01 geeicht sind, d.h. für meine Nebenkostenabrechnung 2004, welche ich im Laufe des Jahres 2005 erhalte. dass die Zähler seit fast 3 Jahren nicht mehr geeicht wurden.

Ein weiteres Problem ist, dass der Vermieter Insolvent ist und das Haus in Zwangsverwaltung steht. Dieser Zwangsverwalter kümmert sich um die Verwaltung relativ wenig.

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