Wasserzähler - Der Wassserverbrauch wird pro Person abgerechnet?

27. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Miss_P
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserzähler - Der Wassserverbrauch wird pro Person abgerechnet?

In meiner neuen Wohnung gibt es nur einen Wasserzähler im Keller. Der Wassserverbrauch wird pro Person abgerechnet.

Können wir als Mieter vom Vermieter verlangen, dass wir jeder einen eigenen Wasserzähler bekommen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klaus H.
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

eine Verpflichtung für den Vermieter einen Wasserzähler für jede Wohnung anzubringen gibt es nur in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Ansonsten ist das Abrechnen pro Person völlig üblich, vor allem in Altbauten.

MfG
Klaus

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#2
 Von 
aha_soso
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 15x hilfreich)

gleiches Problem bei mir, nur mit dem Unterschied, dass die Wohnungsbaugesellschaft (Eigentümer des ganzen Hauses) vor Jahren - beim modernisieren der durch mich genutzten Wohnung - bei mir einen Wasserzähler setzte.

Trotzdem werde ich nicht separat abgerechnet.


Kann ich auf eine Abrechnung, basierend auf den tatsächlichen Verbrauch, bestehen ?

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#3
 Von 
Klaus H.
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

eine separate Abrechnung ist nur möglich, wenn alle Wohnungen einen eigenen Zähler haben. Sind vielleicht noch nicht alle Wohnungen renoviert?

MfG
Klaus

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#4
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Wenn ein Zähler vorhanden ist, kann man darauf bestehen, auch danach abgerechnet zu werden.

Ist für den VM nicht wirklich viel mehr Arbeit, er nimmt den Gesamtverbrauch, zieht "Deinen" ab und legt den rest aufs Haus um... es sei denn, Du hast Deine Waschmaschine im Keller ?

P.

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#5
 Von 
Miss_P
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Unser Haus ist älter und deswegen gibt es nur einen Zähler.

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#6
 Von 
Klaus H.
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

wenn tatsächlich nur ein Zähler vorhanden ist, kann nicht verlangt werden, dass nach diesem abgerechnet wird.

Hintergrund ist der, dass dann die anderen Mieter benachteiligt werden könnten. Die Zähler der Stadtwerke arbeiten nach einem anderen Messprinzip und sind genauer als die Wohnungszähler. Die Gerichte lassen hier sogar Differenzen bis 20 % zu. Zu einer Benachteiligung der anderen Mietern kann es nur dann nicht kommen, wenn deren Wohnungen ebenfalls Messeinrichtungen hätten, die nach dem gleichen Messprinzip arbeiten.

MfG
Klaus

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