Wasserzähler nicht beglaubigt - jetzt enorm hohe Wasserrechnung

18. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
lukeskywalker
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 6x hilfreich)
Wasserzähler nicht beglaubigt - jetzt enorm hohe Wasserrechnung

Hallo,

wir haben mit unserer Nebenkostenabrechnung eine enorm hohe Wasserrechnung bekommen. 103m³ bei 2 Personen und 70m².

In der Rechnung steht "laut Zählerstand". Der Zähler ist im Übrigen nur bis 2001 beglaubigt.

Hat jemand Tipps, Ideen oder sonstiges?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Das ist zwar ein hoher Wasserverbrauch für 2 Personen, aber wiederum nicht so hoch, dass man daraus auf einen Fehler des Zählers schließen könnte.

Gilt die Eichung des Zählers bis 2001 oder fand in 2001 die letzte Eichung statt? Üblicherweise ist auf dem Zähler die letzte Eichung angegeben.

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#2
 Von 
lukeskywalker
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 6x hilfreich)

da ich im büro bin kann ich das gerde nicht ersehen. Wie sehen die Unterschiede in den Folgen aus?

A) bis 2001
B) in 2001

beglaubigt ...

???

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Wenn die letzte Eichung in 2001 war, dann ist sie noch gültig.

Die Eichung gilt für Kaltwasserzähler 6 Jahre und für Warmwasserzähler 5 Jahre.

Der Wasserzähler muss also spätestens in diesem Jahr ausgetauscht werden.

Üblicherweise wird auf den Wasserzählern das Jahr angegeben, in dem die Eichung erfolgt ist.

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#4
 Von 
Sukram71
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn man den privaten Wasserverbrauch so in etwa abschätzen will, dann geht man von 4 cbm je Person und Monat aus. Also 4 cbm x 2 Pers. x 12 Mon. = 96 cbm. Das kommt also in etwa hin.

Abgesehen davon kann ich aus Erfahrung sagen, dass der Wasserverbrauch von unterschiedlichen Personen sich *extrem* unterscheidet. Wo die eine Person 25 cbm im Jahr verbraucht, verbraucht eine andere Person in der gleichen Wohnung 120 cbm im Jahr ...

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#5
 Von 
lukeskywalker
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo! Also auf dem Zähler ist eine einkreiste 95 zu lesen und die Aufschrift: "Geeicht bis 2001".

Entbehrt das nicht jeder Messgrundlage und ist somit nicht die Nebenkostenabrechnung in punkto "Wasser" nichtig?

Wie wird der Ablauf des Wassers gemessen? Geht das auch über diesen Zähler?

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