Wegen Eigenbedarf gekündigt aber keine Hoffnung auf neue Wohnung

23. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
sunny_1978
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegen Eigenbedarf gekündigt aber keine Hoffnung auf neue Wohnung

Hallo an das Forum,
mein Partner und ich wohnen mit unseren 2 Kindern (2 weitere Kinder sind in regelmäßigem Abstand auch bei uns) in einer DHH zur Miete die verkauft wurde und uns wurde mit 3 Monaten Kündigungsfrist zum 31.03.2020 wg. Eigenbedarf gekündigt.
Wir haben fristgerecht Widerspruch wegen Härtefall eingelegt da wir von vornerein wussten, dass wir in dieser kurzen Zeit von 3 Monaten keine Wohnung finden würden da unsere Kindern im Ort zur Schule gehen wir also in der Nähe bleiben müssten und hier bei uns kaum Wohnungen bzw. Häuser zur Miete frei sind.
Des Weiteren ist mein Partner gesundheitlich sehr angeschlagen (Herzprobleme) und er befindet sich außerdem seit letztem Jahr in einer Privatinsolvenz was die Wohnungssuche wie wir festgestellt haben sehr schwer macht.

Den Widerspruch hat die Gegenseite abgelehnt da sie diese Punkte nicht als Härtefall ansehen. Wir haben über unseren Anwalt dann mitgeteilt, dass wir zwar gewillt sind auszuziehen aber aktuell überhaupt noch nicht sagen können, zu wann wir etwas finden.
Von zwei großen Immobiliengesellschaften die in unserer Gegend die meisten Immobilien vermieten auf Grund der PI eine generelle Absage erhalten haben. Auch nachdem wir erklärt haben, dass grad in der PI ein sicheres Einkommen vorhanden ist und mein Partner ja auch keine Schulden machen darf haben sie uns durch die Blume erklärt, dass dies nicht relevant ist, sobald eine PI vorliegt werden sie mit uns keinen Mietvertrag abschließen. Auch der Hinweis, das wir zwei Verdiener sind und unser Einkommen das 3-fache der Miete übersteigt hat sie nicht interessiert. Die andere Immobiliengesellschaft sagte uns Ähnliches.
Bisher hat sich die Gegenseite noch nicht weiter geäußert, unsere Anwältin sagte, dass die Gegenseite entweder abwartet oder nun eine Räumungsklage einreichen wird da wir nicht ausgezogen sind zum 31.03.2020. Nun ist unsere Frage ob es hier evtl. Erfahrungen gibt, wie lange so eine Räumungsklage dauern kann?
Wir haben Sorge, dass wir einfach "auf die Straße" gesetzt werden und dies unverschuldet. Kann dies passieren?
Über eine Antwort von jemanden der hier evtl. etwas zu sagen kann wären wir sehr dankbar.
Viele Grüße
sunny_1978




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10482 Beiträge, 4646x hilfreich)

Zitat (von sunny_1978):
Wir haben Sorge, dass wir einfach "auf die Straße" gesetzt werden und dies unverschuldet.
Du hast eine Anwältin. Die wird sich um die rechtliche Seite kümmern. Niemand wird so schnell auf die Straße gesetzt. In Zeiten von Corona-Einschränkungen umso weniger.

Ihr solltet euch aktuell mit aller Energie um die Wohnungssuche bemühen. Im Zweifel wird dann halt auch ein Schulwechsel nach Ende der Schuljahrs in Kauf zu nehmen sein. Also bemüht euch und dokumentiert eure Bemühungen. Das kann in einem möglichen Räumungsverfahren sehr relevant sein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40819 Beiträge, 14419x hilfreich)

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wieso eine PI ein sicheres Einkommen garantiert. Es garantiert nach meiner Kenntnis nur einen Pfändungsfreibetrag. Der Arbeitgeber darf trotzdem kündigen, Puffer nach oben für aussethende Mietzahlungen besteht dann nicht.

Ihr seid anwaltlich beraten, wie lange eine Räumungsklage dauert, das hängt von vielen Faktoren ab, u.a. von der Arbeitsbelastung des zuständigen Gerichts. Das kann Eure Anwältin abschätzen. Es gibt über 600 Amtsgerichte in Deutschland, an welchen Tausende von Richtern arbeiten. Woher sollen wir wissen, wie der zuständige Richter ein einem der Gerichte arbeitet, wie viele alte Verfahren er hat, u.s.w.?

wirdwerden

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#3
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Ihr solltet auf jeden Fall eure Wohnungssuche dokumentieren, um eure Bemühungen nachweisen zu können. Überlegt es euch auch nochmal aus der jetzigen Stadt wwgzuziehen, falls ihr woanders mehr Glück mit einer Wohnung hättet, auch wenn dies einen Schulwechsel zur Folge hat. Je nach den eigenen Ansprüchen, die man an eine neue Wohnung hat, diese runterschrauben.Auch wenn die Wohnung um einiges kleiner wäre als die jetzige DHH, wäre es besser als nichts

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37145 Beiträge, 6238x hilfreich)

Zitat (von sunny_1978):
dass wir in dieser kurzen Zeit von 3 Monaten
Du hattest schon vor fast 1 Jahr hier nachgefragt. Also hattet ihr fast 1 Jahr Zeit zur Wohnungssuche.
Was habt ihr seitdem gemacht?
Zitat (von sunny_1978):
Wir haben Sorge, dass wir einfach "auf die Straße" gesetzt werden
Hast du schon mal eine Familie mit 6 Personen auf der Straße sitzend gesehen?
Was sollen diese *Bilder*?

Man sollte den Suchkreis erweitern.
Man sollte die Suche und die Ablehnungen dokumentieren.
Man sollte Schulwechsel akzeptieren und Nachbarschaften uU aufgeben.
Man muss uU mit kleineren Wohnungen vorlieb nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von sunny_1978):
Wir haben Sorge, dass wir einfach "auf die Straße" gesetzt werden und dies unverschuldet. Kann dies passieren?

Nein, denn so eine Räumung wird vorher angekündigt. In der Regel 2-4 Wochen.
Dann könnte man mit den Unterlagen zum Amt gehen und dort die Zuweisung einer Notunterkunft beantragen.



Zitat (von sunny_1978):
Auch nachdem wir erklärt haben, dass grad in der PI ein sicheres Einkommen vorhanden ist

Ist es absolut nicht. Mit so einer Erklärung dürfte man sich dann wohl alle Chancen vertan haben.


Eventuell solltest nur DU als Mieter auftreten? Und die PI des Partner so unter den Tisch fallen lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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