Wegfall der Ursache bei Mietminderung

6. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
GudrunF
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegfall der Ursache bei Mietminderung

Hallo,
ist der Mieter verpflichtet, den Eigentümer bei Wegfall der Ursache für eine Mietminderung zu benachrichtigen, sodass dieser wieder die vollständige Miete abbuchen kann, oder muss der Vermieter sich slebst kümmern?


-----------------
"Danke und Servus :o)
Gundi"

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Gudrun,

die Frage stellt sich anders:

Sind Sie nach dem Wegfall des Mangels noch zur Mietminderung berechtigt. Die Antwort ist: Nein!

Nach den Grundsätzen von Treu und Glauben müssen Sie den Vermieter über die veränderten Umstände informieren, damit dieser wieder die volle Miete abbuchen kann. Anderenfalls können die unberechtigten Mietminderungen u.U. zu einer fristlosen Kündigung führen.

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Jawoll!

Wenn Sie eine Benachrichtigung des Vermieters unterlassen und der Vermieter zu wenig Miete abbucht, dann verjährt der Anspruch 3 Jahre nach Entstehung der Forderung zum Jahresende (also 31.12.2008).

Wenn er das dann immer noch nicht gerafft hat, dann haben Sie Glück und er Pech gehabt.


Gruß
Harry!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

harry hat natürlich Recht, aber von der Verjährung wären nur die ältesten Forderungen erfasst, nicht aber die, die z.B. erst 2 Jahre und weniger zurückliegen. Über einen solchen Zeitraum entsteht immer ein Mietrückstand, der zur Kündigung wegen Zahlungsverzugs berechtigt. Zudem könnte ein solches Verhalten auch einen wichtigen Grund zur Kündigung darstellen, weil das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien erschüttert ist.

Bedenken Sie, dass der "Wetteinsatz" Ihre Wohnung ist.

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
GudrunF
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Viele Dank für die informative Auskunft, das hat mir sehr geholfen!
:)

-----------------
"Danke und Servus :o)
Gundi"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen