Hallo zusammen,
wir haben ein Wohnung in einem 2-Familienhaus gemietet und zum Mietobjekt gehört ein Gartengrundstück zur alleinigen Nutzung (die anderen Mieter haben ebenfalls ein eigenes Gartengrundstück).
Da wir einen Hund haben, wollen wir mit einem sogenannten Weidezaun unseren Garten abgrenzen, so dass wir den Hund auch mal im Garten ohne Schleppleine laufen lassen können.
Also der Zaun ist so ein mobiler Zaun aus Netz mit Steckpfählen. Sehe ich das richtig, dass das miettechnisch kein Problem sein dürfte, da es ja kein bauliche Veränderung ist? Er kann innerhalb kürzester Zeit auf- und auch wieder abgebaut werden.
Da der Hund Zäune als Grenze akzeptiert, aber ohne Zaun einfach, wenn er was zum Schnüffeln hat rauslaufen würde, wäre das eine Hilfe. Geht auch nur um beaufsichtigen Auslauf, da der Zaun keinen wirklichen Ausbruchsschutz bieten würde. ;-) Aber das ist auch nicht das Thema. Geht um die mietrechtliche Frage.
LG
Weidezaun im gemieteten Garten aufstellen
Fragen zur Miete?
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Kommt auf den Wortlaut an, mit dem Garten und Nutzung desselben in den mietvertraglichen Vereinbarungen erwähnt ist.
Ich habe jetzt nochmal im Mietvertrag nachgelesen. Das einzige was zum Garten im Mietvertrag steht, ist dass er zur alleinigen Nutzung überlassen wird und wir uns um die Pflege kümmern müssen und dass wir ohne Genehmigung keine Bäume pflanzen dürfen. Mehr steht nicht im Vertrag dazu.
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Dann wäre der temporäre Zaun wie ein Gartenmöbel zu sehen und dürfte aufgestellt werden.
Warum fragt ihr nicht einfach euren Vermieter? Ich denke, es hängt von seinem Einverständnis ab. Und falls nicht und trotzdem machen, da ist anderer Ärger vorprogrammiert.
ZitatWarum fragt ihr nicht einfach euren Vermieter? Ich denke, es hängt von seinem Einverständnis ab. :
Nö. Der hat da gar nichts zu melden.
Na sicher hat der was zu sagen, Er kann es verbieten einen solechen Weidezaun auf zu stellen.wahrscheinlich hat der Zein auch noch Strom
ZitatNa sicher hat der was zu sagen, :
Nö, das Prinzip des vermietens bedeutet aufgabe von Rechten gegen entgelt.
ZitatEr kann es verbieten :
Irrelevant wenn er dafür keine Rechtsgrundlage hat.
****Nö. Der hat da gar nichts zu melden.
Wie kommst du darauf? Es ist in jedem Fall sinnvoll, sowas vorher gütlich abzusprechen anstatt sich einfach über den Vermieter hinweg zu setzen.
Denn es könnte sehr wohl und gut sein, dass er dann woanders was zu melden hat.
Da kann man es natürlich auch drauf anlegen, wenn man ihn einfach übergeht.
-- Editiert von vieilledame am 12.05.2018 19:31
-- Editiert von vieilledame am 12.05.2018 19:33
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