Weidezaun im gemieteten Garten aufstellen

8. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2085 Beiträge, 552x hilfreich)
Weidezaun im gemieteten Garten aufstellen

Hallo zusammen,

wir haben ein Wohnung in einem 2-Familienhaus gemietet und zum Mietobjekt gehört ein Gartengrundstück zur alleinigen Nutzung (die anderen Mieter haben ebenfalls ein eigenes Gartengrundstück).

Da wir einen Hund haben, wollen wir mit einem sogenannten Weidezaun unseren Garten abgrenzen, so dass wir den Hund auch mal im Garten ohne Schleppleine laufen lassen können.

Also der Zaun ist so ein mobiler Zaun aus Netz mit Steckpfählen. Sehe ich das richtig, dass das miettechnisch kein Problem sein dürfte, da es ja kein bauliche Veränderung ist? Er kann innerhalb kürzester Zeit auf- und auch wieder abgebaut werden.

Da der Hund Zäune als Grenze akzeptiert, aber ohne Zaun einfach, wenn er was zum Schnüffeln hat rauslaufen würde, wäre das eine Hilfe. Geht auch nur um beaufsichtigen Auslauf, da der Zaun keinen wirklichen Ausbruchsschutz bieten würde. ;-) Aber das ist auch nicht das Thema. Geht um die mietrechtliche Frage.

LG

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128063 Beiträge, 40917x hilfreich)

Kommt auf den Wortlaut an, mit dem Garten und Nutzung desselben in den mietvertraglichen Vereinbarungen erwähnt ist.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2085 Beiträge, 552x hilfreich)

Ich habe jetzt nochmal im Mietvertrag nachgelesen. Das einzige was zum Garten im Mietvertrag steht, ist dass er zur alleinigen Nutzung überlassen wird und wir uns um die Pflege kümmern müssen und dass wir ohne Genehmigung keine Bäume pflanzen dürfen. Mehr steht nicht im Vertrag dazu.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128063 Beiträge, 40917x hilfreich)

Dann wäre der temporäre Zaun wie ein Gartenmöbel zu sehen und dürfte aufgestellt werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
vieilledame
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 9x hilfreich)

Warum fragt ihr nicht einfach euren Vermieter? Ich denke, es hängt von seinem Einverständnis ab. Und falls nicht und trotzdem machen, da ist anderer Ärger vorprogrammiert.

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6769 Beiträge, 1573x hilfreich)

Zitat (von vieilledame):
Warum fragt ihr nicht einfach euren Vermieter? Ich denke, es hängt von seinem Einverständnis ab.

Nö. Der hat da gar nichts zu melden.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
wvogtt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Na sicher hat der was zu sagen, Er kann es verbieten einen solechen Weidezaun auf zu stellen.wahrscheinlich hat der Zein auch noch Strom

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128063 Beiträge, 40917x hilfreich)

Zitat (von wvogtt):
Na sicher hat der was zu sagen,

Nö, das Prinzip des vermietens bedeutet aufgabe von Rechten gegen entgelt.



Zitat (von wvogtt):
Er kann es verbieten

Irrelevant wenn er dafür keine Rechtsgrundlage hat.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
vieilledame
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 9x hilfreich)

****Nö. Der hat da gar nichts zu melden.

Wie kommst du darauf? Es ist in jedem Fall sinnvoll, sowas vorher gütlich abzusprechen anstatt sich einfach über den Vermieter hinweg zu setzen.

Denn es könnte sehr wohl und gut sein, dass er dann woanders was zu melden hat.

Da kann man es natürlich auch drauf anlegen, wenn man ihn einfach übergeht.







-- Editiert von vieilledame am 12.05.2018 19:31

-- Editiert von vieilledame am 12.05.2018 19:33

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