Weiteres Vorgehen

30. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
BornX22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Weiteres Vorgehen

Guten Tag liebe Gemeinde,

ich bin neu hier und erst seit 6 Monaten Vermieter.
Nun habe ich einen kleinen Streitfall und bin mir über das weitere Vorgehen unsicher.
Das Haus besteht aus EG, 1. & 2. Stock. Bei der Übergabe des Hauses waren im EG schon Mieter, diese hatten im Dachboden ein Abteil zum Abstellen. Dieses Abteil ist aber nirgends im Mietvertrag aufgenommen. Ich habe das einfach so übernommen.
Der 1. Stock wurde renoviert und ist seit Dez. 21 bewohnt. Diese Mietpartei möchte jetzt auch ein Abteil haben.
Das ist für mich kein Problem. Jedoch ziehe ich in geraumer Zeit (schätzungsweise in ca. 2 Jahren) einen Ausbau des 2. Stocks in Erwägung. Ich möchte meine Mieter nicht in 2 Jahren rausstreiten müssen.

Nun wollte ich mir Rat einholen, wie ich die ganze Sache am besten meistern kann.
Sollte ich einen extra Vertrag für die Nutzung des Dachbodens schreiben und diesen befristen?
Bzw. sollte ich den Mietvertrag der Mieter im EG wegen des zusätzlichen Dachbodenabteils anpassen?

Vielen Dank für euere Hilfe.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von BornX22):
Bzw. sollte ich den Mietvertrag der Mieter im EG wegen des zusätzlichen Dachbodenabteils anpassen?
Fangen wir mal da an. Du musst unterscheiden zwischen dem Schriftstück Mietvertrag und dem Mietvertrag als rechtliches Konstrukt. Es möglich, dass der EG Mieter das Dachbodenabteil mitgemietet hat, auch wenn dieser nicht im schriftlichen Mietvertrag auftaucht. Um abzuschätzen, ob dies der Fall ist oder ob der EG-Mieter dieses Abteil einfach nur okkupiert hat, müsstest du den Vorbesitzer befragen. Auch dann wird es aber vermutlich schwierig werden, zu einer eindeutigen Antwort zu kommen.

Einfach anpassen kannst du einseitig den Mietvertrag nicht. Der EG-Miete rmüsste zustimmen oder du bräuchtest eine rechtliche Handhabe. Wenn du wirklich den 2.Stock zur Wohnung ausbauen willst, könnte § 573b BGB relevant werden. Das ist aber eine ziemlich komplizierte Angelegenheit.

Der aktuelle "Streitfall" mit dem Mieter aus dem 1.Stock ist vermutlich relativ einfach zu lösen. Wenn du kein Dachgeschossabteil mitvermietet hast, also weder im schriftlichen Mietvertrag noch mündlich ein solches vereinbart wurde, dann haben diese auch kein Anrecht auf so ein Abteil. Es gibt kein Recht auf gleiche Behandlung aller Mieter. Dennoch kann das natürlich zu Streit führen. Auch bei der Nebenkostenabrechnung ist dann genau aufzupassen. Wenn der Vermieter z.B. im 2.Stock bzw. Dachgeschoss selber Räume nutzt (und sei es nur als Abstellraum), so muss sich dieser angemessen an den Nebenkosten des Hauses beteiligen. Was angemessen ist, kann man dann lange diskutieren.

Mein Rat: Wenn du frisch Vermieter bist, werde Mitglied in einer Vermietervereinigung wie Haus&Grund. Die helfen ihren Mitgliedern in Streitfragen. Als kompletter Neuling im Mietrecht erscheint mir das am sinnvollsten. Ein Laienforum wie dieses hier, wird dir das nicht bieten können.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wenn der Vermieter z.B. im 2.Stock bzw. Dachgeschoss selber Räume nutzt (und sei es nur als Abstellraum), so muss sich dieser angemessen an den Nebenkosten des Hauses beteiligen. Was angemessen ist, kann man dann lange diskutieren.


Wenn die Räume im Dachgeschoß nicht die notwendige Höhe haben (ist Ländersache), zählen diese Räume nicht zur Wohnung, sind dann eben nur Abstellraum ausserhalb der Wohnung, und wird meines Erachtens nicht mit NK belastet. So war es einmal, ist lange her. Ist das nicht mehr so anwendbar?

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wenn der Vermieter z.B. im 2.Stock bzw. Dachgeschoss selber Räume nutzt (und sei es nur als Abstellraum), so muss sich dieser angemessen an den Nebenkosten des Hauses beteiligen.

Auch ein Leerstand könnte zu berücksichtigen sein.



Zitat (von BornX22):
Jedoch ziehe ich in geraumer Zeit (schätzungsweise in ca. 2 Jahren) einen Ausbau des 2. Stocks in Erwägung. Ich möchte meine Mieter nicht in 2 Jahren rausstreiten müssen.

1. Schritt: prüfen, ob überhaupt ein Ausbau erlaubt wäre.
2. je nach Ergebnis der Prüfung Abteil vergeben oder nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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