Weitergabe von Leasing-Kosten Modernisierung an Mieter?

19. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)
Weitergabe von Leasing-Kosten Modernisierung an Mieter?

Hallo und guten Tag,

in meiner vermieteten Eigentumswohnung (Dachgeschoss) möchte ich eine feste Klimaanlage installieren lassen. Die Installationsfirma hat mir einen Leasing-Vertrag zu einem monatlichen Fixpreis angeboten. Kann ich diese Leasing-Kosten (1:1 oder reduziert) meinem Mieter in den Nebenkosten weitergeben? Oder fahre ich besser, wenn ich das komplett zahle und dann eine Mieterhöhung aufgrund Modernisierung durchdrücke.

Danke und Gruss, JoKu

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. nk dürfen nur insoweit erhoben werden, als im mietvertrag vereinbart. nachträgliche änderungen sind einseitig nicht möglich.

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#2
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Wo steht, dass eine Klimaanlage eine Modernisierung ist?

-----------------
"MfG
Susanne"

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#3
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

...steht doch im BGB § 559 :

Der Einbau einer (vorher nicht vorhandenen) Klimaanlage (in einer Dachgeschosswohnung) ist in meinen Augen eine bauliche Massnahme, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht und die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert.

Nurmal dass die Grössenordnung klar wird, die Kosten für die Massnahme belaufen sich auf rund eine Jahresnettomiete.

Danke und Gruss, JoKu

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#4
 Von 
guest123-739
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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