Weiternutzung des Mietobjekts nach Kündigung

24. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
aribun
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Weiternutzung des Mietobjekts nach Kündigung

Hallo liebe Forennutzer,

Ich würde gerne mal eure Einschätzung zu folgender Sachlage wissen:

wir hatten seit Anfang 2012 ein Objekt für unsere Firma angemietet. Es handelte sich um ein kleines Büro und eine Werkswohnung für unsere Mitarbeiter. Der Mietvertrag wurde fristgemäß zum Ende des Jahres 2013 gekündigt, da uns der Mietzins zu hoch war. Nach der Kündigung wurden Verhandlungen mit dem Vermieter über einen neuen Mietvertrag aufgenommen. Es wurden verschiedene Angebote ausgetauscht, jedoch konnte keine Einigung erzielt werden. Auf unser letztes Angebot haben wir auch keine Antwort des Vermieters mehr erhalten und auch kein neues Angebot. Nach Ablauf der Kündigungsfrist sind wir in dem Objekt verblieben und haben weiterhin eine uns angemessen erscheinende reduzierte Miete gezahlt. Dagegen hat der Vermieter keinen Widerspruch eingelegt und uns auch nicht zur Räumung des Objekts aufgefordert. Er hat auch kein neues Angebot unterbreitet, oder uns aufgefordert höhere Miete zu bezahlen. Der einzige Kontakt der danach mit dem Vermieter bestand war eine Email des Vermieters im September 2014, in der er uns gebeten hat die Miete in Zukunft auf ein anderes Konto zu überweisen. Anfang Dezember haben wir dem Vermieter schriftlich mitgeteilt, dass wir Anfang März 2015 aus dem Objekt ausziehen werden, da wir ein anderes, besser passendes Objekt gefunden hatten. Im Januar 2015 kam dann ein Schreiben des Vermieters, in dem er uns auffordert für die Zeit seit Januar 2014 die Differenz zwischen der von uns gezahlten reduzierten Miete und der Miete im ursprünglichen, gekündigten Mietvertrag zu bezahlen. Wir sind dann wie angekündigt Anfang März aus dem Objekt ausgezogen. Nun kam im Mai 2015 ein Mahnbescheid des Vermieters in dem er wiederrum die Forderungen geltend macht. Diesem Mahnbescheid haben wir widersprochen.

Nach meiner Auffassung wurde das Mietverhältnis des alten Mietvertrags zum Ende des Jahres 2013 beendet. Da die Verhandlungen für einen neuen Mietvertrag zu keinem Ergebnis geführt haben, wurde von uns ein angemessener Mietzins bezahlt, dem der Vermieter nicht widersprochen hat, und den er über ein Jahr lang stillschweigend akzeptiert hat. Da der Mietzahlung nie widersprochen wurde, sind wir davon ausgegangen, dass die Miethöhe für den Vermieter so akzeptabel ist. Daher denke ich, dass der Vermieter sich nach über einem Jahr nun nichtmehr auf den Mietzins aus dem alten Mietvertrag berufen kann und keine Grundlage mehr für die Nachforderung der Miete besteht.

Wie würdet ihr die Sache bewerten, teilt ihr meine Auffassung?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120018 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat:
war eine Email des Vermieters im September 2014, in der er uns gebeten hat die Miete in Zukunft auf ein anderes Konto zu überweisen.

Hat er dort eine Summe genannt? Wie genau war der Wortlaut?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Einfach mal §545 BGB lesen und dann in den Vertrag schauen, ob der evtl. (wirksam, Formulierung ist wichtig) ausgeschlossen wurde.

Wurde er nicht ausgeschlossen, so hatte das alte Mietverhältnis weiter Bestand und Ihr habt den alten Mietzins weiter zu zahlen.

Wurde er ausgeschlossen... da bin ich gerade überfragt. Mit der Theorie "neuer Mietvertrag durch konkludentes Handeln" bzw. "stillschweigender Rückzug der Kündigung" habe ich so meine Probleme. Wäre das gegeben, bräuchte es den §545 BGB gar nicht bzw. dessen Ausschluss wäre sinnlos. Im Endeffekt dürfte aber eine Entschädigung für die Nutzung an den Vermieter fällig sein und die wird sich wohl eher an dem vorigen Mietzins als an Eurer Vorstellung von "angemessen" orientieren. Es widerspricht dem Grundgedanken des Vertragsrecht, dass eine Seite nach Belieben und ohne Zustimmung die Konditionen festlegen kann. Man könnte allerhöchstens argumentieren, dass der Vermieter mit der kommentarlosen Annahme der geminderten Mietzahlung über ein Jahr hinweg dieser konkludent zugestimmt hat, aber das wäre mir persönlich als Argumentation zu dünn.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
aribun
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:war eine Email des Vermieters im September 2014, in der er uns gebeten hat die Miete in Zukunft auf ein anderes Konto zu überweisen.
Hat er dort eine Summe genannt? Wie genau war der Wortlaut?


Es wurde keine Summer genannt. Es wurde nur gebeten in Zukunft auf das neue Konto zu überweisen, was daraufhin von uns auch gemacht wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120018 Beiträge, 39816x hilfreich)

Nun, dann könnte man darin - Zusammen mit der mangelnden Reklamation der fehlendne Miete - durchaus die Zustimmung sehen, das Mietverhältnis konkludent zu der reduzierten Miete fortzustzen.

Wie das dann ein Richter sieht, kann man jedoch nicht voraussagen.


Welche Summe wird denn eingefordert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
Nun, dann könnte man darin - Zusammen mit der mangelnden Reklamation der fehlendne Miete - durchaus die Zustimmung sehen, das Mietverhältnis konkludent zu der reduzierten Miete fortzustzen.

Aber auch bestenfalls dann, wenn §545 BGB ausgeschlossen wurde.

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