Welche Bestimmungen gibt es für Fenster? Doppelverglasung wegen Umweltschutz?

23. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ute S.
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Bestimmungen gibt es für Fenster? Doppelverglasung wegen Umweltschutz?

Meine Frage ist............. ausgehend von folgender Situation. Ich bewohne eine 54 qm wohnung mit zwei sehr grossen und zwei kleinen Fenstern. Alles ist noch mit Holzrahmen und einfach verglast. Ich heize hier ohne Ende. Frage. Welche Bestimmungen gibt es für Fenster? Doppelverglasung wegen Umweltschutz oder dergleichen?
Die Nebenkosten (Heizkosten) fressen mich auf, allein schon wegen der Einfachverglasung. Wer kann mir da Richtlinien anzeigen? Oder auch Gesetzesvorlagen (evtl. per Email) zukommen lassen, damit ich meinem Vermieter mal korrekt sagen kann, was erlaubt und was nicht erlaubt ist?

Gruss Ute S.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Du kannst deinem Vermieter wegen der Fenster nicht an den Karren, wenn diese noch in Ordnung, also nicht schadhaft sind. Doppelverglasung, Zentralheizung, Warmwasser etc. sind Leistungen die dein Vermieter in dieser Form zur Wertsteigerung seiner Wohnungen eingebaut hat. Wenn Einfachverglasung bei Mitbeginn vorgelegen hat, hast Du eben pech gehabt. Anders wenn durch den Vermieter Verschlechterungen vorgenommen wurden...

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#2
 Von 
Ute S.
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich dachte da gibt es auch Umweltbestimmungen. oder sowas wie Energiespargesetze etc. Ich weiss z. b. dass im Nachbarhaus alle Mieter zusammen gehalten haben, eine Mietminderung durchgesetzt haben, gerade wegen der alten Fenster und dies auch machen konnten. Dann wurden auch doppel verglaste Fenster eingesetzt.

Gruss Ute

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#3
 Von 
Thomas1972
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 5x hilfreich)

Tatasche ist aber, das Du so in die Wohnung eingezogen bist.
Sollte er die Fenster durch neue austauschen, kann er dann auch die Miete anheben.
Ich denke auch nicht das du übermäßig viel Miete zahlst, oder?? Somit würde sich dann auch der "geringe" Komfort rechtfertigen.

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#4
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Thomas1972 hat recht...
Dein Vermieter könnte den Mietzins erhöhen. Sicher bin ich nicht: Entweder um 11% der Anschaffungskosten der Fenster aus Jahr gerechnet. Oder 11 % der Kaltmiete. Ich glaude das erste.
Zu Umweltgesetzen... wenn ich als Vermieter Neuanschaffungen machen MÖCHTE so SOLL ich diese Zeitgemäss machen (lassen). Wenn ich welche machen MUSS , muss ich mindestanforderungen gerecht werden.
Für Fenster gibt es keine Gesetze, für Heizanlagen schon. Selbst bei dem Bau von Nidrigenergiehäusern könnte ich Einfachverglasung einbauen, wichtig ist hier nur das, dass Haus als ganzes die Bestimmungen erfüllt.

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