Hallo,
welche Kündigungsfrist ist maßgeblich, altes oder neues Mietrecht. Text im Mietvertrag: ....... "Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen."*
in Kleinschrift steht unten: *Siehe Anhang.
Nach diversen Seiten kommt der Anhang zum Vertrag u.a. mit einem Abdruck des §565 und den damaligen alten Kündigungsfristen.
Wäre nett, wenn jemand dazu eine Meinung hat, danke im voraus,
Ralf
Welche Kündigungsfrist gilt?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wie Du weisst, galten bis zum 31.08.2001 die Fristen des § 565 BGB
in der alten Fassung-
und davon ist in deinem Vertrag ja die Rede
(wie klein gedruckt das auch sein mag)
___________________
Für Mietverhältnisse über Wohnraum sah Absatz 2 vor, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats zulässig war. Nach fünf, acht und zehn Jahren seit der Überlassung des Wohnraums verlängerte sich die Kündigungsfrist um jeweils drei Monate.
Für alle ab dem 01.09.2001 abgeschlossenen Mietverträge gilt das neue Mietrecht. In § 573c BGB
werden für den Mieter und den Vermieter unterschiedliche Kündigungsfristen festgelegt:
(!!) Zu beachten: Die neuen Fristen sind nur auf laufende Verträge anzuwenden, sofern in diesen auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen wird.
Wurden dort andere Kündigungsfristen vereinbart - oder auch nur die alten gesetzlichen ausformuliert - gelten diese als vereinbart.
_______________
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
16 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
39 Antworten