Hallo, Ich habe meine Mietwohnung gekündigt und will einen Nachmieter suchen.
Ich habe die Wohnung vor 2-Monaten gemietet. Muss ich nun 3-Monate weiterhin Miete Zahlen oder kann ich früher aus dem Vertrag raus kommen?
Wenn ich einen Nachmieter finden sollte, muss der vermieter zustimmen?
Und falls ich keinen Nachmieter frühzeitig finden sollte, kann ich ohne Zustimmung vom vermieter die Wohnung untermieten und falls ja, worauf muss ich achten.
Welche Rechte für die Mieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Du bist natürlich verpflichtet während den drei Monaten Kündigungsfrist die Miete zu bezahlen. Aus dem Mietvertrag kommst du nur früher raus, wenn du mit dem Vermieter einen aufhebungsvertrag schließt.
Einen Nachmittag kannst du durchaus vorschlagen, der Vermieter ist aber nicht verpflichtet diese zu akzeptieren.
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"Alle Äußerungen spiegeln eigene Meinungen und Erfahrungen wieder!"
Nachmittag??? *GG*
Zum Nachmieter-Märchen hier > Märchen Nr. 13
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0409/hauptmm.htm?https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0409/040914.htm
Für eine Untervermietung ist immer die Zustimmung des Vermieters einzuholen - die aber nicht immer verweigert werden kann ;-)
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/untermiet.htm
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__540.html
Worauf Du dannn, falls Du tatsächlich einen Untermieter für nur max. 3 Monate findest, achten musst als Vermieter eben wegen der vielen "Rechte für die Mieter", das lässt sich weder kurz sagen noch mal eben schnell anlesen.
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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"
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Man sollte auch bedenken, das man dafür haftet das der Untermieter rechtzeitig räumt.
Der Schuss kann also gewaltig nach hinten losgehen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Folgende Frage habe ich noch. Über die Kündigung der Mietverhältnisse steht nichts in meinem Mietvertrag. Daher gelten die gesetzliche Regelungen. Meine Kündigung habe ich 2-Monate nach meinem Einzug überreicht, weil ich die Stadt beruflich verlassen müsste. Muss ich trotzdem die Kündiguszeit von 3-Monaten einhalten?
quote:
Muss ich trotzdem die Kündiguszeit von 3-Monaten einhalten?
Ja natürlich.
Was kann der Vermieter für Deine beruflichen Veränderungen?
Die Kündigung ist hoffentlich formgerecht erfolgt!?
Dieses 3-Nachmieter-Märchen ist einfach nicht tot zu kriegen.
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