Welche Rechte für die Mieter

21. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.06.2015 09:23:53
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)
Welche Rechte für die Mieter

Hallo, Ich habe meine Mietwohnung gekündigt und will einen Nachmieter suchen.
Ich habe die Wohnung vor 2-Monaten gemietet. Muss ich nun 3-Monate weiterhin Miete Zahlen oder kann ich früher aus dem Vertrag raus kommen?
Wenn ich einen Nachmieter finden sollte, muss der vermieter zustimmen?
Und falls ich keinen Nachmieter frühzeitig finden sollte, kann ich ohne Zustimmung vom vermieter die Wohnung untermieten und falls ja, worauf muss ich achten.

Fragen zur Miete?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Du bist natürlich verpflichtet während den drei Monaten Kündigungsfrist die Miete zu bezahlen. Aus dem Mietvertrag kommst du nur früher raus, wenn du mit dem Vermieter einen aufhebungsvertrag schließt.

Einen Nachmittag kannst du durchaus vorschlagen, der Vermieter ist aber nicht verpflichtet diese zu akzeptieren.

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"Alle Äußerungen spiegeln eigene Meinungen und Erfahrungen wieder!"

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Nachmittag??? *GG*

Zum Nachmieter-Märchen hier > Märchen Nr. 13
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0409/hauptmm.htm?https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0409/040914.htm

Für eine Untervermietung ist immer die Zustimmung des Vermieters einzuholen - die aber nicht immer verweigert werden kann ;-)
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/untermiet.htm
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__540.html

Worauf Du dannn, falls Du tatsächlich einen Untermieter für nur max. 3 Monate findest, achten musst als Vermieter eben wegen der vielen "Rechte für die Mieter", das lässt sich weder kurz sagen noch mal eben schnell anlesen.


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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Man sollte auch bedenken, das man dafür haftet das der Untermieter rechtzeitig räumt.

Der Schuss kann also gewaltig nach hinten losgehen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12301.06.2015 09:23:53
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)

Folgende Frage habe ich noch. Über die Kündigung der Mietverhältnisse steht nichts in meinem Mietvertrag. Daher gelten die gesetzliche Regelungen. Meine Kündigung habe ich 2-Monate nach meinem Einzug überreicht, weil ich die Stadt beruflich verlassen müsste. Muss ich trotzdem die Kündiguszeit von 3-Monaten einhalten?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

quote:
Muss ich trotzdem die Kündiguszeit von 3-Monaten einhalten?


Ja natürlich.

Was kann der Vermieter für Deine beruflichen Veränderungen?

Die Kündigung ist hoffentlich formgerecht erfolgt!?


Dieses 3-Nachmieter-Märchen ist einfach nicht tot zu kriegen.


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" "

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