Welche Renovierungsarbeiten sind bei Auszug tatsächlich erforderlich?

12. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
MaxMuster321
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Welche Renovierungsarbeiten sind bei Auszug tatsächlich erforderlich?

Hallo.
Wenn man so allgemein nach "Renovierung bei Auszug" sucht, findet man ja diverse Aussagen, die sich größtenteils sogar widersprechen.

Beispiel:
Person X zieht in eine teil-renovierte Wohnung ein. In der Küche ist Laminat verlegt und ein Raum ist tapeziert. An sonstem gleicht die Wohnung einem Rohbau.
Mieter bekommt vom Vermieter Material hin gestellt mit der Aussage "kannst du dir ja so fertig machen, wie es deinem Geschmack entspricht".
Der Mieter renoviert also die gesamte Wohnung, inkl. Wände Verputzen, Tapezieren, Streichen, Elektrik verlegen etc. Am Ende fehlt hier und da noch ein Schalter und ein paar Fußleisten, weil vom Vermieter nicht genug Material beschafft wurde, aber der Mieter zieht ein.
Nebenbei kriegt er ein Mietvertrag, den der Mieter relativ blauäugig unterschreibt, In dem heißt es, dass die Wohnung renoviert bezogen wurde und ebenfalls bei Auszug renoviert übergeben werden muss bzw. "wie bezogen".

Was ich bisher dazu gefunden habe (und korrigiert bzw. ergänzt es, falls etwas falsch ist oder fehlt):
- kaputte Tapeten ersetzen
- Wände und Decken farbneutral (idealerweise weiss) streichen
- Türen streichen
- beschädigtes Laminat, das "übermäßige Abnutzungsspuren" wie z.B. aufgequollene Fugen oder starke Kratzer aufweist ersetzen bzw. gegen Kostenvoranschlag bezahlen

Ist das so richtig?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wurde auch monetär was nachgelassen?

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#2
 Von 
MaxMuster321
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein. Der Vermieter hat lediglich Material besorgt. Und selbst das nicht in vollem Umfang, sodass der Mieter nochmal in eigene Tasche greifen musste bzw. solche Dinge wie Fußleisten über den gesamten Miet-Zeitraum fehlen.

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#3
 Von 
MaxMuster321
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Also beschädigte Tapete ersetzen und Streichen würde ich sowieso machen. Das gehört sich einfach, finde ich.
Wichtig wäre mir nur die Frage mit dem Boden und den fehlenden Fußleisten zu klären ...

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

ME muss die Wohnung besenrein verlassen werden. Selbstverständlich müssen Beschädigungen ad Mietsache behoben werden, aber eine Renovierungspflicht sehe ich hier nicht.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von MaxMuster321):
Nebenbei kriegt er ein Mietvertrag, den der Mieter relativ blauäugig unterschreibt, In dem heißt es, dass die Wohnung renoviert bezogen wurde und ebenfalls bei Auszug renoviert übergeben werden muss bzw. "wie bezogen".


Der Mieter hat doch gewiss Nachweise über den Zustand der Wohnung bei Bezug? Fotos ... Zeugen ...?

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#6
 Von 
MaxMuster321
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Fotos und Zeugen sind nur "bedingt" verfügbar.
Fotos existieren vom Sanitärbereich, da dort explizit gesagt wurde "wenn Fliesen beschädigt werden, müssen diese bei Auszug ersetzt werden".
Vom restlichen Mietobjekt gibt es nur sporadisch Fotos, wo die Renovierung zu sehen ist, aber nicht so, dass man eindeutig sagen könnte "aha, da ist kein Boden drin" oder "aha, da ist keine Tapete an der Wand"

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
und ebenfalls bei Auszug renoviert übergeben werden muss bzw. "wie bezogen".


So eine Klausel ist so oder so unwirksam, unabhängig davon, wie der Zustand beim Einzug war.

Die Wohnung kann daher besenrein übergeben werden.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von MaxMuster321):
Fotos existieren vom Sanitärbereich, da dort explizit gesagt wurde "wenn Fliesen beschädigt werden, müssen diese bei Auszug ersetzt werden".


Auch das ist nicht haltbar, es gibt Dinge die man als VM (manchmal leider) hinnehmen muss, dazu gehören auch Dübellöcher in Fliesen.

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