Welche Schufaauskunft bekommt der Vermieter?

6. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
pixelshaker
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 19x hilfreich)
Welche Schufaauskunft bekommt der Vermieter?

Ich habe am Samstag eine Wohnungsbesichtigung.
Der private Vermieter möchte eine Schufaauskunft von mir sehen.
Nun habe ich eine Schufa-Bonitätsauskunft beantragt und per Post erhalten.
Aber im Umschlag waren 2 Seiten alleine für die Bonitätsauskunft.
Die erste nennt sich "SCHUFA-BonitätsAuskunft" als Zertifikat und beschreibt
meinen Namen, Adresse, Datum und dass es nur positive Vertragsinformationen gibt.
Die zweite Seite hat keinen Silbersiegel aber behinhaltet meine Daten und einen
SCHUFA-Orientierungswert von 284.

Frage: Was genau bekommt der Vermieter? Nur die erste Seite? Oder auch die zweite Seite?
Denn die zweite Seite sieht nicht nach einem Zertifikat aus und scheint zur allgemeinen Schufaauskunft
zu gehören!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von pixelshaker):
Die erste nennt sich "SCHUFA-BonitätsAuskunft" als Zertifikat und beschreibt
meinen Namen, Adresse, Datum und dass es nur positive Vertragsinformationen gibt.


Die bekommt der angehende VM .. in Kopie! Original mitnehmen und vorzeigen, aber nicht abgeben.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120079 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von pixelshaker):
Frage: Was genau bekommt der Vermieter?

Eigentlich sollte er gar keine bekommen - denn es fehlt die Rechtsgrundlage so was zu verlangen.


Wenn er allerdings eine haben will und man ihm eine geben will, dann gibt man ihm die natürlich komplett und nicht nur die Hälfte. Letzteres macht nämlich keinen guten Eindruck.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn er allerdings eine haben will und man ihm eine geben will, dann gibt man ihm die natürlich komplett und nicht nur die Hälfte. Letzteres macht nämlich keinen guten Eindruck.


Dem widerspreche ich. Die verlangte Auskunft ist die erste, die zweite ist irrelevant.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pixelshaker
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 19x hilfreich)

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

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