Wem gehört der Bodenbelag - Entschädigung für alten PVC-Boden

16. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Alexander Haber
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 9x hilfreich)
Wem gehört der Bodenbelag - Entschädigung für alten PVC-Boden

Wir wollen den recht billigen PVC - Boden den unser Vermieter vor fast 10 Jahren in der Küche "verlegt" hat auf eigene Kosten durch Vinyl ersetzen. Klck-Vinyl - dh. der Boden hat dann keine feste Verbindung zum Untergrund. Mein Anwalt sagt, im Prinzip ist das kein Problem, da der alte PVC-Boden im Grunde nach 10 Jahren einen Zeitwert von 0 € hat. Der Schadensersatz für das Teil geht dann also gegen 0 €.

Nun macht der Vermieter aber wieder mal einen Zwergenaufstand. Er bildet sich ein, da sei mehr für ihn drin, weil der Boden ja noch gut sei und er mit seiner hanwerklichen Glanzleistung des Selberverlegens damals ja ganz dolle Arbeit investiert hat. Mann muss wissen, dass der Boden damals einfach nur auf den alten PVC-Boden gelegt wurde. Ohne Verkleben und ohne die Bodenleisten zu erneuern. In der Zwischenzeit findet sich also jede Menge Staub und Dreck usw unter dem Belag. An einer Stelle ist er auch schon gerissen und an aneren wellt er sich, da er nicht richtig befestigt ist. Schon deshalb wollen wir das ersetzen.

Nun die Fragen:
1. Hat der Vermieter vor Gericht wohl große Chancen, da einen größeren Betrag als Schadensersatz einzufordern (zum Glück bin ich ja rechtschutzverichert). Ich würde ihm zur Beruhigng seiner stets angespannten Nerven so 50 bi 90 € als Entschädigung für die 15 Quadratmeter anbieten wollen.

2. Wem gehört der neue, von mir bezahlte Vinylboden? Mir oder dem Vermieter?

Vielen Dank!



-- Editiert von Alexander Haber am 16.07.2018 18:30

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Der neue Boden gehört dem Mieter und dieser muss ihn auch wieder mitnehmen. Drüberlegen geht nicht?

Wenn man was anderes vereinbaren möchte, dann schriftlich.

-- Editiert von Tasti123 am 16.07.2018 19:51

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#2
 Von 
Alexander Haber
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 9x hilfreich)

Ne - geht nicht sagt der Handwerker .... sind ja schon zwei Schichten und langsam wird es unappetittlich. Was ist ist mit der Frage zum Schadensersatz?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119361 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von Alexander Haber):
Hat der Vermieter vor Gericht wohl große Chancen, da einen größeren Betrag als Schadensersatz einzufordern

Naja, was nützt es einem wenn das Risiko auf 10% geschätzt wird und sich das dann realisiert?

Je nach Qualität dürfte aber nach 10 Jahren nicht mehr viel über sein.



Zitat (von Tasti123):
dieser muss ihn auch wieder mitnehmen.

Interessante Frage, gemietet wurde mit Bodenbelag. Was wird bei Rückgabe geschuldet - nackter Estrich?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alexander Haber
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 9x hilfreich)

Das der schlimmstenfalls den "nackten Estrich" bzw den alten darunterliegenden Holzboden bekommt ist schon klar. Aber daher ja die Frage nach dem Schadensersatz für den alten PVC-Boden.

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#5
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Der neue Boden gehört dem Mieter und dieser muss ihn auch wieder mitnehmen. Drüberlegen geht nicht?


Geht auch technisch nicht, da das PVC mit dem Klickvinyl chemisch reagieren kann. Haben selber erst einen Vinylboden verlegt...... Darf nix anderes chemisches drunter.... Nur Holzboden oder Estrich/Beton

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

Der Schadenersatz richtet sich nach dem Restwert zum Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung. Wenn Ihr noch ein paar Jahre dort wohnt, dann beträgt der Restwert unstrittig 0€.

Als Vermieter wäre ich übrigens froh, wenn der Mieter mir durch Verlegung eines neuen Bodens auf eigene Kosten Geld spart.

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#7
 Von 
Alexander Haber
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 9x hilfreich)

.... ja das dachte ich auch. Aber meine Vermieter sind etwas ganz besonderes und wollen mich vermutlich rausekeln. Leider hatten die Richter in den vorhergegangenen Gerichtsverfahren aber bisher kein so rechtes Herz für diese und so lebe ich dort immer noch glücklich und zufrieden ;-)


-- Editiert von Alexander Haber am 16.07.2018 22:25

-- Editiert von Alexander Haber am 16.07.2018 22:26

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9865 Beiträge, 4474x hilfreich)

Ich bin mir bei dem Folgendem nicht sicher, dies sei ausdrücklich vorausgestellt.

Ich habe den Eindruck, dass in diesem Fall § 303 StGB interessant werden könnte. Dem Mieter ist bekannt, dass er den Boden nicht entfernen darf und dieser ist auch nicht herrenlos. Also wird vorsätzlich eine Sache (Eigentum des Vermieters) beschädigt. Auch wenn die Schadenshöhe niedrig oder sogar null ist, bleibt es eine Sachbeschädigung.

Relevant wäre für mich an der Stelle nicht, wie hoch eine mögliche Strafe ausfallen würde. Relevant wäre, ob dies den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Denn dieser muss nicht zulassen, dass der Mieter sein Eigentum vorsätzlich beschädigt.

Ich halte es also nicht für ausgeschlossen, dass eine darauf gestützte Kündigung des Vermieters greifen würde.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Alexander Haber
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 9x hilfreich)

Na echt jetzt? Da müßten da doch schon einige rausgefolgen sein ....

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#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9865 Beiträge, 4474x hilfreich)

Zitat (von Alexander Haber):
Na echt jetzt? Da müßten da doch schon einige rausgefolgen sein ....
Erstens habe ich geschrieben, dass ich mir nicht sicher bin. Zweitens ist diese Situation nicht besonders häufig. Typischerweise tauchen solche Fragestellungen erst dann auf, wenn der Mieter bei Mietende die Wohnung nicht mehr im Originalzustand zurückgeben kann. Dann ist das Mietverhältnis aber eh schon beendet und damit ist ein mögliches Kündigungsrecht des Vermieters nicht mehr so relevant.

Es sollte klar sein, dass dies hier ein Laienforum ist. Niemand wird hier für seine Meinung haften. Daher muss sich der Mieter selber entscheiden, was er mit den geäußerten Meinungen anfangen kann. Ich finde es nur etwas blauäugig, bei der Vorgeschichte Geld in einen Boden zu investieren und sich gleichzeitig zumindest der Gefahr einer Kündigung auszusetzen.

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#11
 Von 
Alexander Haber
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke. Ich habe bei beiden Beiträge "Hilfreich Antwort" angeklickt. Mein "Na echt jetzt?". Sollte eher der Aufruf zu weiteren Meinungen und Kommentaren sein.

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#12
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Sollte eher der Aufruf zu weiteren Meinungen und Kommentaren sein.


Dann will ich mal meine Vorstellung schreiben.
Über den Zustand des bisherigen Belages ist bis auf das Alter wenig zu lesen.
Was wäre denn wenn er so beschädigt wäre, dass er repariert werden müßte, der Vermieter dieses aber ablehnt.
Wenn der Mieter ihn dann auf eigene Kosten austauscht, wären wir höchstens beim Schadensersatz der aber bei Neu für Alt bei 0% landet. Offenbar war dies ja schon die Auskunft des eigenen Anwaltes.




Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Wenn der bisherige PVC Boden nicht verklebt wurde ... warum nehmt Ihr den nicht einfach raus, rollt ihn und stellt die Rolle in den Keller. Bei Auszug nehmt Ihr dann Euer Klick-Vinyl auf und legt den alten Boden wieder hin. Fertig!

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Alexander Haber
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 9x hilfreich)

Daran habe ich auch schon gedacht.
Allerdings sind das insgesamt noch zwei weitere unverklebte Schichten PVC und/oder Linolium darunter die wir dann alle lagern müßten?!?!

Nochwas: Der Holzboden unter den ersten drei Schichten ist wohl etwas uneben und um das Vinyl zu verlegen müßte dass dann begradigt werden. Da gibt es nach Aussage des Handwerkers zwei Möglichkeiten.

1. Den Holzboden an einigen Stellen abschleifen
2. Eine Ausgleichsmasse über den Boden legen

Mein Anwalt meine es sein kein Problem den Holzboden abzuschleifen

Mein Vermieter drohte in diesem Falle (wie ja auch schon in vielen anderen) mit einer fristlosen Kündigung wegen Sachbeschädigung

Zu den möglichen rechtlichen Folgen des Abschleifen des Bodens würde ich also auch gerne noch eine zweite Expertenmeinung hören.



-- Editiert von Alexander Haber am 17.07.2018 16:35

-- Editiert von Alexander Haber am 17.07.2018 16:44

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Wenn Ihr Anwalt meint, dass das Abschleifen kein Problem darstellt ...

P.S.: Vor zehn Tagen wollten Sie eine Wand in der Küche begradigen ... hierfür brauchen Sie auch die Erlaubnis des Vermieters. Und vor 1 1/2 Monaten wollten Sie den Vermieter zwingen, die Haustüre zu streichen.

Kann es sein, dass Sie sich gerne mit Ihrem Vermieter herum ärgern?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Alexander Haber
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 9x hilfreich)

Der Beitrag trägt m.E. nur wenig zu sachlichen Klärung bei.... daher nur kurz: Die Vermieter sind nicht nur bei den Anwälten des Mieterschutzbundes sehr gut bekannt ....



-- Editiert von Alexander Haber am 18.07.2018 16:01

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Alexander Haber):
Die Vermieter sind nicht nur bei den Anwälten des Mieterschutzbundes sehr gut bekannt ....


Wofür?

Möglichkeit A: Er läßt sich von seinen Mietern nicht auf der Nase herumtanzen?

Möglichkeit B: Er hat einen besseren Anwalt als die vom Mieterverein?

Möglichkeit C: Er hat schon mehrfach gegen den Mieterverein verloren und ist nicht lernfähig.

Möglichkeit D: ????

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Alexander Haber
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 9x hilfreich)

.


-- Editiert von Alexander Haber am 18.07.2018 21:05

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von Alexander Haber):
1. Den Holzboden an einigen Stellen abschleifen
2. Eine Ausgleichsmasse über den Boden legen

3. OSB-Platten (12mm) verlegen, schwimmend aneinander verleimt..... lässt sich später auch wieder entfernen....

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Alexander Haber
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich fürchte dadurch dass man auf eine schiefen Boden OSB Platten legt wird der nicht gerader - der ist nicht nur wellig sondern hat in der Mitte einen Huppel von ca. 1 cm und der musss irgenwie ausgeglichen werden

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