Hallo,
es geht um folgende Situation : Kind (volljährig ohne eigenes Einkommen) mietet WG-Zimmer und steht allein im Untermietvertrag, Mietkaution in Höhe einer Monatsmiete sowie sämtliche Mietzahlungen kommen vom Konto der Eltern. Kind kündigt und möchte Kaution auf das eigene Konto zurückgezahlt haben, Eltern wollen aber Kaution auf das eigene Konto. Da die Kaution ja nicht in den Besitz des Vermieters übergeht, gehört sie doch immer noch demjenigen, der sie bezahlt hat, damit sollte doch doch die Rückzahlung an die Eltern kein Problem sein? Wenn also Kind und Eltern die Kaution zurück haben wollen, geht sie rechtmäßig an die Eltern?
MfG
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Wem gehört die Kaution, Mieter oder Einzahler?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Das Geld geht zurück an den Mieter, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Also an das Kind, mit dem der Vermieter einen Vertrag hat.
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Guten Morgen,
der Vermieter kann doch nicht einfach die Kaution, die ja nicht in seinen Besitz übergeht, einer anderen Person zurücküberweisen? Mich interessiert, wie, wann und ob sich im oben genannten Falle eben die Besitzverhältnisse ändern?
Danke schonmal.
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Mich interessiert, wie, wann und ob sich im oben genannten Falle eben die Besitzverhältnisse ändern?
Bei Überweisung:
sobald der Betrag auf dem Kontoauszug des VM erscheint, mit dem Vermerk "Kaution Frau / Herr XY"
Bei Barzahlung:
wenn das Geld auf der Handfläche des VM liegt und der Daumen die Oberseite berührt.
Alles weitere ist eine Sache zwischen Eltern und Kind.
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--- editiert vom Admin
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