Wenn Vermieter Stirbt, oder Haus aufgibt...folgen?

10. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
lew187
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 50x hilfreich)
Wenn Vermieter Stirbt, oder Haus aufgibt...folgen?

Hallo,
also... wenn Vermieter (Hausbesitzer) A aufgrund hohen Alters oder Krankheit Stirbt, bezahlt ja keiner mehr die Unkosten die für Haus und Garten anfallen, oder? Wie würde es dann dem Mieter B ergehen, der in dem Haus einen Mietvertrag für eine Wohnung im Obergeschoss hat? Wie wird sowas gehandhabt?

Kann der von irgendwem dann rausgeschmissen werden oder gekündigt werden?
Welche rechte hat der Mieter in so einem Fall? Und an wem wird die Miete gezahlt?!

Das Grundstück und das Haus muss ja im ganzen weiter finanziert werden...

Gibt es da klare Gesetzliche Regelungen?

Der Vermieter hat noch ein erwachsenes Kind, welches aber nicht in dieses Haus einziehen würde.

Danke :)

-- Editiert am 10.11.2010 00:04

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33 Antworten
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#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
also... wenn Vermieter (Hausbesitzer) A aufgrund hohen Alters oder Krankheit Stirbt, bezahlt ja keiner mehr die Unkosten die für Haus und Garten anfallen, oder?

Das unten erwähnte Kind dürfte dann wohl der Erbe sein. Wenn es das einzige Kind ist und kein Testament existiert, dann dürfte die Sache schnell geklärt sein und alles läuft weiter wie gehabt. Wenn die Erbschaftsangelegenheiten unklar sind, dann kümmert sich ein Erbschaftsverwalter (oder wie auch immer das heisst) darum.
quote:
Kann der von irgendwem dann rausgeschmissen werden oder gekündigt werden?

Als Mieter läuft man immer Gefahr irgendwann von irgendwem gekündigt zu werden. Durch den Tod des Vermieters liegt aber dafür noch kein Grund vor.
quote:
Welche rechte hat der Mieter in so einem Fall?

Er kann prüfen, ob die Kündigung rechtens ist oder nicht. Ist sie es nicht, dann muss der Mieter nicht raus.
quote:
Und an wem wird die Miete gezahlt?!

Einfach den Dauerauftrag weiterlaufen lassen. Da wird sich dann schon ganz schnell jemand melden wenn das so nicht gewollt ist.

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#2
 Von 
lew187
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo,

also das klingt ja schon ganz gut.... aber wer kümmert sich denn dann um den rest des Hauses? Wer macht den Garten, wer heizt im Winter das Haus, wer bezahlt die Grundstücksteuer usw??? Das kann ja schlecht das Kind des Vermieters machen.

Das ist die eigentliche Frage.

Das ganze Haus muss ja weiter bewirtschaftet werden, und das ziemlich zügig.


Gruß

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#3
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Das kann ja schlecht das Kind des Vermieters machen.

Warum nicht ?
Ist doch erwachsen.
Wenn es nicht vor Ort ist, wird es eben einen Hausverwalter beauftragen oder die Bude gleich verkaufen.



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#4
 Von 
lew187
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 50x hilfreich)

Es ist nicht vor Ort und Zeit dafür hat es auch keine.

Aber nochmal zurück... wer bezahlt die Stromkosten für das Haus? Wer bezahlt die Heizkosten, die Grundstückpflege usw? Das kann ja nicht eine Person die vielleicht nur ein kleines Einkommen hat selber machen. Was geschieht in solchen Fällen mit dem Haus? Wenn der Hausbesitzer nicht mehr da ist, dann fehlt ja auch die Geldquelle.

Und das muss ja auch unverzüglich weiterlaufen. Strom wird immer gebraucht, geheizt werden muss auch im Winter wenn keiner da ist, usw...


Das interessiert mich mal. :)

Danke

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#5
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Wenn der Hausbesitzer nicht mehr da ist, dann fehlt ja auch die Geldquelle.

Eigentlich müßtest Du die Geldquelle sein.



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#7
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Was geschieht in solchen Fällen mit dem Haus?

Dann kommt es früher oder später zur Zwangsversteigerung, auch wenn z. B. keine Bank daran beteiligt ist.
So etwas kommt öfter vor, als du glaubst.

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#8
 Von 
lew187
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 50x hilfreich)

@werner
Was geschieht dann mit dem Mieter?
So einfach ist der doch nicht rauszubekommen, oder?

@Mortinghale
Der Mieter zahlt Strom/Heizung usw für seine Wohnung.
Trotzdem muss der rest des Hauses auch versorgt werden. Aber wer das zahlt (wenn es keinen Vermieter mehr gibt) ist die Frage. Sicherlich nicht der Mieter und auch nicht das Kind des Vermieters.

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#9
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Der Mieter zahlt Strom/Heizung usw für seine Wohnung.

Und außerdem noch ein wenig Miete ?



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#10
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Die Antwort findest du nicht im Mietrecht, sondern die hat sich im Zwangsversteigerungsgesetz versteckt :

§ 57a ZVG
Der Ersteher ist berechtigt, das Miet- oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn sie nicht für den ersten Termin erfolgt, für den sie zulässig ist.



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#11
 Von 
lew187
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 50x hilfreich)

@Mortinghale
eher ein wenig zu viel.


@werner
soweit ich aber weiß, lässt sich ein Mieter nicht mal eben nach lust und laune kündigen.


Aber ich versteh schon, das ist alles sehr kompliziert.

Und ich weiß immernoch nicht, wer die laufenden Kosten zahlt, wenn der Vermieter nicht mehr da wäre...

Es wird doch nicht gleich das Haus verkauft. Das gehört dann doch dem Kind des Vermieters.

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#12
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Wenn der VM an Altersschwäche gestorben ist, wird das "Kind" doch bestimmt kein Säugling mehr sein.

Und so schnell geht das mit der Strom- und Gassperre etc. auch nicht, das dauert. Allerdings nicht ewig. Nach meinen Erfahrungen maximal 4 Jahre.



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#13
 Von 
lew187
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 50x hilfreich)

Das hört sich ja schonmal besser an.

Das Kind ist schon ganz groß, aber dennoch... das hat nix zu sagen.

Nur das Kind wird sicherlich nicht die Kosten für Strom und Heizung und Hauspflege tragen können. Frag ich mich nur wie das reguliert wird... man kann ja schlecht 4 Jahre Energie verbrauchen und die Rechnung am Ende irgendwem anders zuschieben.

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#14
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1280 Beiträge, 214x hilfreich)

Wo ist eigentlich das Problem?

Wenn das Kind Erbe wird (davon gehen wir hier mal aus nach Deinen Infos), dann erbt es ALLES - es tritt also als Erbe in vorhandene Vertraege ein.

Das Kind wird dein neuer Vermieter
Das Kind bekommt von da an die Miete
Das Kind zahlt von da an die Kosten, die sonst der verstorbene Vermieter bezahlt hat (und da das Kind ja Miete bekommt, wird es wohl davon diese Kosten begleichen koennen, oder nicht?)

Wenn das Kind kein Vermieter sein moechte, kann er ja das Haus verkaufen. Bis das geschehen ist, muss er trotzdem seinen Vermieterpflichten nachkommen. Und sobald der Verkauf durch ist, tritt eben der Hauskaeufer in die Vermieterrolle...

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#15
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
eher ein wenig zu viel.

Auf das Konto, von dem die laufenden Kosten bezahlt werden.
Wenn der jetzige Eigentümer nicht nebenher Zeitungen austragen muß, um das Haus zu halten, sollte das eigentlich reichen.



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#16
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1280 Beiträge, 214x hilfreich)

noch vergessen: du zahlst ja sicherlich auch Nebenkostenvorausszahlungen. Genau diese sind ja dazu da, die Versorger zu bazahlen - nur eben mit dem Umweg ueber den Vermieter. Das Kind muss das ja nicht aus eigener Tasche zahlen, es stehen den Kosten ja Einnahmen (Miete, Nebenkosten) entgegen.

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#17
 Von 
lew187
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 50x hilfreich)

@ Schalkefan

Das ist der Punkt.
Ich weiß nicht, wieviel Kosten zusammenkommen, wenn man Versicherung, Stadtgebühren usw. zusammenrechnet. Ob das ausreicht um das Haus weiter zu halten. Die Miete ist ja mehr oder weniger nur für die eine Wohnung. Aber man kann den rest ja nicht verkommen lassen. Brauch ja nur mal was kaputt zu gehen oder renoviert werden zu müssen und dann kanns schnell teuer werden. Ich weiß auch nicht wie das mit den Energiestandars heute ist.. das Haus ist alt und ob sich das dann so vererben lässt, ohne zu investieren...

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#18
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Was ist das denn überhaupt für ein Haus ?



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#19
 Von 
guest-12306.12.2010 16:26:20
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 179x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#20
 Von 
lew187
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 50x hilfreich)

38er Baujahr, KG, EG, OG, DG
Normales Haus, 900m² Grundstück.
Das Haus hat keine modernen Energieumrüstungen.

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#21
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Dreifamilienhaus ?





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#22
 Von 
guest-12310.11.2010 17:04:27
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 57x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12306.12.2010 16:26:20
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 179x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
lew187
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 50x hilfreich)

einfamilienhaus.

Muss man als Erbe das Haus nicht an den neuesten Energiestandards anpassen?!

Ruine ist es nicht, nur alt. Aber gerade an alten Häusern ist mit der Zeit immer was zu tun.

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#25
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Irgendwie hatte ich das so verstanden, als wenn zumindest der augenblickliche Eigentümer mit im Haus wohnen würde.

quote:
Muss man als Erbe das Haus nicht an den neuesten Energiestandards anpassen?!

Nö.
Warum kaufst Du die Bude nicht ?



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#26
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Das ist der Punkt.
Ich weiß nicht, wieviel Kosten zusammenkommen, wenn man Versicherung, Stadtgebühren usw. zusammenrechnet.

Normalerweise sind das alles Betriebskosten, die auf die Mieter umgelegt werden können. Gibt es nur einen Mieter, nämlich dich, müsstest du normalerweise die gesamten Betriebskosten allein zahlen und nicht der Vermieter, was du aber offenbar nicht tust, denn sonst würdest du die Kosten kennen.
Sollte also ein Ableben des Vermieters absehbar sein, dann würde ich mir mal den Mietvertrag anschauen, wie das genau geregelt ist. Durchaus möglich, dass der Vermieter bisher nie eine Zahlung verlangt hat, weil du eine Teilinklusivmiete bezahlst, mit der die Betriebskosten bereits pauschal abgedeckt sind.

Warum du an dem Sohn als pflichtbewusstem Erben solche Zweifel hast, weiss ich nicht, aber wenn du Heizung und Strom selber finanzierst, dann kann dir, bis auf Wasser, der Rest eigentlich egal sein. Und sollte je das Wasser abgestellt werden, dann könntest du selber mit dem Wasserlieferservice einen Vertrag abschliessen und den Betrag mit der Miete verrechnen, wenn Wasser normalerweise inklusiv ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
lew187
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 50x hilfreich)

@ Mortinghale
Klar tut er das auch.

@kathi
Also wird ein einfacher Mieter plötzlich im Handumdrehen zum Hausbesitzer und muss alles alleine Zahlen ob er kann oder nicht?

Wo kann ich das nachlesen?

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
@kathi
Also wird ein einfacher Mieter plötzlich im Handumdrehen zum Hausbesitzer und muss alles alleine Zahlen ob er kann oder nicht?


Wenn du Strom und Heizung eh schon zahlst dann käme doch nur noch Wasser hinzu. Sollte das je abgestellt werden, dann kannst du das selber zahlen, aber darfst es mit der Miete verrechnen. Du zahlst also nicht mehr als vorher.
Mieter zahlen nunmal nahezu alles, was an Betriebskosten bei einem Haus anfällt. Ob das jetzt per Nebenkostenvorauszahlung passiert, als Pauschale oder in den Mietpreis schon einkalkuliert wurde ist dabei egal.
Google mal nach Betriebskostenverordnung, da siehst du dann was alles an Kosten auf die Mieter umgelegt werden darf.


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#29
 Von 
lew187
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 50x hilfreich)

Wer zahlt denn die Grundstücksteuer und diverse andere Steuern/Versicherungen? Das kann man doch nicht mit der Miete regeln. Ich versteh trotzdem nicht ganz... der Mieter wird doch nicht plötzlich zum "Hausbesitzer" nur weil der Vermieter ausfällt?



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#30
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Wer zahlt denn die Grundstücksteuer und diverse andere Steuern/Versicherungen?

Der Vermieter
quote:
Das kann man doch nicht mit der Miete regeln.

Doch, denn genau diese Kosten sind laut Betriebskostenverordnung auf die Mieter umlegbar.
quote:
Ich versteh trotzdem nicht ganz... der Mieter wird doch nicht plötzlich zum "Hausbesitzer" nur weil der Vermieter ausfällt?

Nö, würden sich die meisten Mieter aber drüber freuen. Wegen der Grundsteuer und diversen Versicherungen wird aber sicher niemand auf dich zukommen nur weil der Vermieter verstorben ist.

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0x Hilfreiche Antwort

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