Hallo,
kann mir jemand bei folgendem Fall helfen:
Mietwohnung mit Gastherme (Heizung und Warmwasser)
Vermieter ruft an und sagt, dass der Heizungskundendienst komme. Dieser erscheint, prüft Heizung, tauscht defekt Teile aus.
Nun bekommt der Mieter die Rechnung direkt von der Heizungsbaufirma mit dem Vermerk: Auftraggeber Herr xxx, Vermieter.
Im Mietvertrag ist angekreuzt, dass der Mieter die Kosten der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten und Etagenheizungen übernehmen muss.
Über Reparaturen steht nur die "Kleinreparaturklausel" bis zur Höhe von ca. 80,00€ (noch DM-Betrag) pro Jahr drin.
Meine Frage: Wer muß jetzt diese Rechnung bezahlen? Im Mietvertrag ist keine Höchstgrenze für Wartung und Rep. angegeben, muss dann der Mieter alles zahlen, obwohl der Vermieter der Auftraggeber für den Heizungsbauer war?
Sollte noch etwas unklar sein, bitte fragen!
Danke im voraus, Gruß HWT01
Wer bezahlt Heizungswartung
13. November 2009
Thema abonnieren
Frage vom 13. November 2009 | 11:13
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer bezahlt Heizungswartung
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 13. November 2009 | 11:19
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 3x hilfreich)
Die Frage hast doch vor 2 Jahren schon einmal gestellt.
So lange kalt gesessen, oder keine Wartung?
Frage: Was ist eine Wartung?
Antwort: Der Monteur wartet ab ob was passiert.
-- Editiert am 13.11.2009 11:20
Und jetzt?
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