Wer haftet bei Betriebkostennachzahlung?

9. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
dastora
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer haftet bei Betriebkostennachzahlung?

Hallo,
vor 1,5 Jahren zogen mein damaliger Partner und ich aus der gemeinsamen Wohnung aus. Wir hatten beide den Mietvertrag unterzeichnet und er lief auf beide Personen.
Nun wurde die Nebenkostenabrechnung an mich geschickt. Ich überwies 50% der Kosten und informierte den Vermieter über die neue Adresse des Expartners. Nun bekam ich Antwort des Vermieters, dass er sich nicht an den anderen Mieter wenden würde, sondern wir würden gesamtschuldnerisch haften. Wir sollten es untereinander klären und ich solle nun auch seine Häfte der Nachzahlung überweisen. Ist das rechtens? Ich bin davon ausgegangen, dass im Falle einer Unterzeichnung von beiden Parteien beide auch nur zur Hälfte haften.

Danke für Hilfe...
dastora

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
svenhk
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo dastora,

der Vermieter hat recht. Haftung ist immer gesamtschuldnerisch.

Der Vermieter kann entscheiden an wen er sich wegen der Gesamtsumme wenden möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

genau so ist es, die Mieter haften ggü. dem Vermieter gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB ). Im Innenverhätnis der Mieter haften diese aber zu gleichen Anteilen, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist (§ 426 Abs. 1 BGB ). Wenn Sie nun die gesamte Forderung an der Vermieter zahlen, haben Sie gegen Ihren Expartner einen Ausgleichsanspruch in Höhe des hälftigen Nachzahlungsbetrags (§ 426 Abs. 2 BGB ).

MfG Gruwo

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