Wer hat schon mal einen Vermieterwechsel erlebt? Reicht es, wenn alles per E-Mail kommuniziert wird?

4. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
alexbl3003
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer hat schon mal einen Vermieterwechsel erlebt? Reicht es, wenn alles per E-Mail kommuniziert wird?

Mein Vermieter hat mir telefonisch angekündigt, dass er die Immobilie verkaufen möchte. Nun bekomme ich eine E-Mail von ihm, in der er mitteilt, dass die Wohnung verkauft ist und ich die Miete ab dem 01.06. an den neuen Eigentümer überweisen soll. Er nennt den Namen, die E-Mail-Adresse und die Handynummer des neuen Vermieters.

Jetzt teilt mir der neue Vermieter per E-Mail mit, auf welches Konto ich die Miete ab dem 01.06. überweisen soll.
Beide Schriftstücke (des alten und des neuen Vermieters) liegen mir nur per E-Mail ohne Unterschrift vor.

Außerdem kenne ich noch nicht die Anschrift des neuen Vermieters.

Ich habe bei diesem Vorgehen etwas „Bauchschmerzen" und bin unsicher, ob ich hier in eine Falle tappen könnte (Mietzahlung an die falsche Partei oder Authentizität der neuen Bankverbindung).

Da ich nun auch nicht gleich zu Anfang den neuen Vermieter verärgern möchte, hadere ich, ob ich die Schriftform für beide Dokumente verlangen soll oder ob diese in der geschilderten Form wirksam sind.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 10x hilfreich)

Heutzutage sind zwar angeblich auch Mitteilungen und Willensbekundungen per Email rechtsverbindlich, aber ich würde mich trotzdem absichern und vom alten Eigentümer eine schriftliche und unterschriebene Nachricht dazu erbitten und vorher nicht an einen fremden Menschen Miete überweisen.
Wenn der alte Eigentümer den neuen Namen nennt, kann man den mit seiner Kontoverbindung im Impressum ggf via Suchmaschine finden und vergleichen ...
Ansonsten fand ich grad diese Hinweise hier:
https://www.promietrecht.de/Vermieterwechsel/Mitteilung/des-alten-Vermieters/Mitteilung-des-Vermieters-Haus-Wohnung-verkauft-neuerEigentuemer-E2330.htm

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Für die beschriebenen Mitteilung en gibt es kein Formerfordernis, so dass sie auch als Email rechtsgültig sind.

Solltest Du die Befürchtung haben, die Emails könnten gefälscht sein und darum mehr Rechtssicherheit haben wollen, aber gleichzeitig keinen Ärger, dann ist es geschickt, den Erhalt der Emails einschließlich einer kurzen Zusammenfassung des Inhalts schriftlich zu bestätigen.

Den neuen Eigentümer kannst Du natürlich nach seiner Anschrift fragen.

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#3
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von hh):
Für die beschriebenen Mitteilung en gibt es kein Formerfordernis, so dass sie auch als Email rechtsgültig sind.


Vor allem gibt es keinen Anspruch des Mieters auf eine Erklärung in einer gewünschten Form.

Zitat (von hh):
mehr Rechtssicherheit haben wollen, aber gleichzeitig keinen Ärger, dann ist es geschickt, den Erhalt der Emails einschließlich einer kurzen Zusammenfassung des Inhalts schriftlich zu bestätigen.


Welche Rechtssicherheit könnte denn eine derartige Zusammenfassung bringen?
Vielleicht sollte ich ein Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass hh mir die Zahlung von 10.000 € zugesichert hat. Vielen Dank dafür. Meine Konto-Nr. ist... :grins:

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4631 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von hh):
Den neuen Eigentümer kannst Du natürlich nach seiner Anschrift fragen.


Könnte der Mieter trotzdem auch einen Nachweis fordern?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von RMHV):
Welche Rechtssicherheit könnte denn eine derartige Zusammenfassung bringen?


Das ist jedenfalls bei mündlichen Vereinbarungen eine durchaus sinnvolle Methode, eine Beweisgrundlage zu schaffen. Sollte die Email gefälscht sein, dann wird der alte Vermieter auf so ein Schreiben entsprechend reagieren.

Zitat (von RMHV):
Vielleicht sollte ich ein Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass hh mir die Zahlung von 10.000 € zugesichert hat. Vielen Dank dafür. Meine Konto-Nr. ist...


Jedenfalls dann, wenn wir ein Vertragsverhältnis hätten, würde ich diese Zusicherung umgehend bestreiten.

Zitat (von Solan196):
Könnte der Mieter trotzdem auch einen Nachweis fordern?


Nachweis wofür?

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von RMHV):
Zitat (von hh):
Für die beschriebenen Mitteilung en gibt es kein Formerfordernis, so dass sie auch als Email rechtsgültig sind.

Vor allem gibt es keinen Anspruch des Mieters auf eine Erklärung in einer gewünschten Form.
An letzteres möchte ich durchaus ein Fragezeichen machen. Eine Email ermöglicht es dem Empfänger nicht, zweifelsfrei den Versender zu identifizieren. Ein Betrug ist durchaus im Bereich des Möglichen. Ich sehe schon ein Recht des Mieters auf eine zweifelsfreie Erklärung des alten Vermieters. Das kann natürlich auch persönlich mit einem Anruf geschehen.

Dem Mieter würde ich empfehlen, falls möglich einfach den alten Vermieter anzurufen. Wenn dieser die Email bestätigt, dann ist sollte ein Betrug ausgeschlossen sein.

Rein formal wird der Mieter spätestens wenn eine Erklärung des neuen Vermieters eingeht das Recht auf einen Nachweis haben, dass dieser auch wirklich der neue Vermieter ist bzw. vom alten ausreichend bevollmächtigt ist. Es ist ja sehr wahrscheinlich, dass nicht genau am 1.6. eine Grundbuchänderung erfolgt. Von daher ist der neue Vermieter offiziell vermutlich noch nicht der Vermieter.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
alexbl3003
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Damit komme ich erstmal weiter.

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