Wer kommt für Schaden auf?

5. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Steuer2011
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 42x hilfreich)
Wer kommt für Schaden auf?

Immer wieder was Neues..... Bei 2 Nachbarn geht das Internet nicht mehr, der Elektriker war schon im Haus und hat nach dem "Rechten" gesehen. Leider konnte er den genauen defekt nicht feststellen, es war die Vermutung, dass gebohrt wurde und die Leitung getroffen wurde.

Der Elektriker wollte, sich an die Hausverwaltung wenden, die betroffenen Mieter haben sich auch bei der Hausverwaltung gemeldet, aber seitens des überaus verbindlichen Herren der Hausverwaltung hört man nichts mehr. Auch der Vermieter sagt, er hätte keine Zeit. Wer trägt die Kosten, wer muss sich um die Problematik kümmern?

Wie geht man da vor, am Besten.

P.S. Es war ein Elektriker im Haus, wegen einer Meldung bezügl. des elektronischen Türöffners. Denn wenn man diesen aus der Wohnung betätigt gehen alle beide Hauseinganstüren auf und nicht die, welche aufgehen sollte. Der Elektriker hat nur ein durcheinanger vor Ort an Kabeln vorgefunden und konnte aufgrund dessen den Fehler nicht beheben. Die Hausverwaltung sagt, sie hätte keine Baupläne für die Elektrik.



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-- Editiert am 05.05.2011 17:04




26 Antworten
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#2
 Von 
Steuer2011
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 42x hilfreich)

Ist nicht bekannt. Man konnte zwar hören dass im Haus gebohrt wurde, aber wie immer wenn man die Leute befragt, will es keiner gewesen sein.

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#4
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 984x hilfreich)

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#5
 Von 
Steuer2011
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 42x hilfreich)

lol es wurde niemand verscheucht.......

Der Internetprovider hat sich auch darum gekümmert vor Ort, ist aber nicht wirklich weiter gekommen, da die Hausverwaltung ein pieps mehr von sich gibt.

Der Verursacher der gebohrt hat, der nicht bekannt ist. Na bravo die armen betroffenen Mieter. Bei mir geht das Internet noch.

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#6
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 984x hilfreich)

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#7
 Von 
Steuer2011
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 42x hilfreich)

jo so is lebbe und lebbe geht weiter....

Klar kann man den Übeltäter evtl. überführen, aber das wiederum ist nur möglich, wenn man in die Wohnung kann. Und leider aber auch keine gute Möglichkeit weis, die es gibt, um Bohrungen an der Wand oder Decke, die vor paar Tagen statt gefunden haben, real nachzuweisen. Es wird auch von den Mietern mit Sicherheit keiner die Türe so weit aufhalten, dass ihm evtl. der Schaden, welcher er verursachte, nachgewiesen werden kann.

Schwierig.... wäre nur über den Elektriker, der allerdings auch nicht im Detail weis, wo die Strippen sind die hierführ zuständig sind.

Lustiges Haus.... ne ne ne. Aber es kann doch auch nicht sein, dass die Leute jetzt ohne Internet leben müssen, weil keiner sich verantwortlich fühlt und der Übeltäter nicht gefunden wurde, bis dato.




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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130716 Beiträge, 41574x hilfreich)

quote:
Der Elektriker hat nur ein durcheinanger vor Ort an Kabeln vorgefunden und konnte aufgrund dessen den Fehler nicht beheben.

Wo hat der denn seine Ausbildung gemacht???
Oder wollte niemand die Kosten für die Suche bezahlen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#9
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 984x hilfreich)

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#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7444 Beiträge, 1635x hilfreich)

Schwierige Sache,

wenn eine Leitung defekt ist innerhalb des Hauses, dann ist es erst einmal Sache des Vermieters, den Mangel zu beseitigen. Er kann natürlich, wenn man feststellt, dass ein Mieter hier schuldhaft den Schaden herbeigeführt hat, die Kosten von diesem zurückverlangen.

Aber nach dem Motto: "Das sollen die Mieter unter sich ausmachen" geht das eher nicht.



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#11
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 360x hilfreich)

quote:
wenn eine Leitung defekt ist innerhalb des Hauses

Wie soll das eigentlich technisch möglich sein ?



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#12
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7444 Beiträge, 1635x hilfreich)

Na durch anbohren z.B.
Nur das Problem ist doch, wenn mein Nachbar eine Leitung durchbohrt, die meine Wohnung versorgt, dann muss der Vermieter sich darum kümmern. Er kann nicht verlangen, dass ich das mit dem Nachbarn ausdiskutiere.

Selbstverständlich muss dann der Nachbar für die Kosten aufkommen.

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#13
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 984x hilfreich)

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#14
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 360x hilfreich)

quote:
wenn mein Nachbar eine Leitung durchbohrt, die meine Wohnung versorgt

Wie sollte er denn an diese Leitung herankommen ?
Das wäre nur bei einer Verlegung in Baumstruktur möglich, aber dann schauen ALLE, die sich hinter diesem Nachbarn befinden, in die Röhre (und der Schuldige wäre problemlos identifizierbar).



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#15
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Die Baumstruktur macht hier Sinn. Ich würde eine Antennenbaufirma beauftragen, die kann die Leitungen auch durchmessen. Im Gegensatz zu den vorgenannten Beiträgen sehe ich auch den Vermieter in der Pflicht. Wir würden jedenfalls hier die Kosten übernehmen, bis ev. ein Schuldiger gefunden ist. Bei einer Baumstruktur ist das relativ einfach-!!!

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"H.-J.Sp."

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#16
 Von 
Steuer2011
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 42x hilfreich)

Wie sollte er denn an diese Leitung herankommen ?
Das wäre nur bei einer Verlegung in Baumstruktur möglich, aber dann schauen ALLE, die sich hinter diesem Nachbarn befinden, in die Röhre (und der Schuldige wäre problemlos identifizierbar).




Wieso sollen die Nachbarn, nach Verlegung einer Baumstruktur, die sich dahinter befinden rein technisch in die Röhre schauen. Und wie kann dann der Schuldige gefunden werden, ich komme aus dem Hochbau aber nicht aus dem Elektrobereich deshalb interessierte es mich, technisch.

Und vor allen Dingen, wie kann es sein, dass seit Jahren die Leute eine Etage höher kein DSL haben, aber ich eine Etage tiefer kann DSL nutzen???

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Ja ich dachte auch, dass sich erstmal der Vermieter sich kümmern darf, bis er wiederum den "Schuldigen" gefunden hat.

-- Editiert am 06.05.2011 11:17

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#17
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 360x hilfreich)

quote:
sehe ich auch den Vermieter in der Pflicht.

NICHT bei Internetproblemen.
Da liegt es in den seltensten Fällen an der "Hardware" des Hauses.
Telephonieren können die anscheinend ja alle noch (und das sind ja wohl dieselben Leitungen).



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#18
 Von 
Steuer2011
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 42x hilfreich)

Ich perönlich vermute dass es an der Datenübertragung liegt und nicht am Kabel, im Gegensatze wie sich die Fachfirma für Elektro äußerte, dass das Kabel angebort wurde. Wird sich irgendwann evtl. zeigen, was los war.

Das Problem der Kabel, die für die elektrische Schließöffnung der Türen zuständig ist, konnte von einer anderen Elektrofirma nicht geklärt werden, weil die verlegten Kabel nicht zuzuordnen war.

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#19
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7444 Beiträge, 1635x hilfreich)

@ Honigbiene (bist Du evtl. mit Highway verwandt ??)

Mit Leitung meine ich die physikalische Leitung.
Wenn die Leitung ok ist, aber keine Daten fliessen, dann hat natürlich der Vermieter nichts damit zu tun.

Es ging um die Thematik "Leitung angebohrt"

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#20
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 360x hilfreich)

quote:
Ich perönlich vermute dass es an der Datenübertragung liegt

Die sollen auch mal die Netzteile ihrer Router überprüfen lassen.
Ich hatte vor ein paar Monaten den Fall, daß die Netzteile zweier verschiedener Anschlüsse nahezu zeitgleich ausgefallen sind.



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#21
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 984x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#23
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3726 Beiträge, 1171x hilfreich)

quote:
Nur das Problem ist doch, wenn mein Nachbar eine Leitung durchbohrt, die meine Wohnung versorgt, dann muss der Vermieter sich darum kümmern. Er kann nicht verlangen, dass ich das mit dem Nachbarn ausdiskutiere.

Wenn es denn so ist, hat Michael die Rechtslage völlig zutreffend dargestellt. Es ist Aufgabe des Vermieters, für eine funktionierende Verkabelung zu sorgen – jedenfalls bis zum Anschluss in der Wohnung des Mieters.

Hat der Mieter selbst ein Hardwareproblem, selber falsch angeschlossen, oder aber hat der Provider Probleme, dann ist der Vermieter raus aus der Sache, denn entweder ist der Mieetr selber schuld, oder aber der Mieter hat den Ersatzanspruch aus dem INet-Vertrag mit seinem Provider.

Der INet-Anschluss gehört aber zur Mietsache. Stellt der Vermieter dem Mieter eine derartige Anschlussmöglichkeit zur Verfügung, dann muss der Vermieter auch innerhalb seines Verantwortungsbereiches, d.h. bei der Verkabelung im Haus, für das Funktionieren des Anschlusses sorgen. Dabei wird nicht danach unterschieden, ob das INet-Anschluss so wichtig wie Strom oder Wasser ist. Auch bei anderen Mängeln der Mietsache unterscheidet man doch nicht, ob so etwas zwangsweise dazugehört.

Beispiel:
Wird ein möbliertes Appartement vermietet, in dem die Möbel fehlen, dann kann der Vermieter auch nicht sagen, dass kein Mangel vorliegt, weil Möbel nicht ZWANGSWEISE zu einer Mietsache dazugehören.
Aus diesem Grund kann der Vermieter einer Wohnung, in der sich ein INet-Anschluss befindet, der aber nicht funktioniert, auch nicht sagen, ein nicht funktionierender Anschluss sei kein Mangel, weil ein INet-Anschluss nicht ZWANGSWEISE zu einer Mietwohnung gehört

Wenn daher tatsächlich irgendein Unbekannter die Verkabelung angebohrt hat, muss der Vermieter reparieren und kann dann von dem Unbekannten Ersatz verlangen; bleibt der Unbekannte unbekannt, ist das halt Pech des Vermieters.

Die angemessene Mietminderung wegen eines nicht funktionierenden INet-Anschluss ist aber wohl eher gering. Trotzdem sollte der Vermieter schleunigst reparieren, denn der Mieter kann Schadenersatz verlangen, wenn ihm durch den Mietmangel weiterer Schaden entsteht (das reicht von den ggf. umsonst aufgewendeten Gebühren für den Provider bis hin zu Verdienstausfällen bei Gewerbetreibenden, die auf einen INet-Anschluss angewiesen sind.)

Der TE sollte sich nicht von den Falschinformationen der hier im Forum vertretenen Vermieter in die Irre führen lassen, denn denen ist es natürlich am liebsten, wenn sie nichts bezahlen müssen, sondern die Mieter die Sache irgendwie unter sich regeln.


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#24
 Von 
Steuer2011
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 42x hilfreich)

@ von Ilsa 1939


vielen herzlichen Dank für die ausführliche und informative Darstellung!

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#25
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 636x hilfreich)

Funktioniert eigentlich dein Telefon noch ?

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#26
 Von 
Steuer2011
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 42x hilfreich)

ja mein Telefon geht soweit, hatte aber gestern Abend auch einen gewaltigen Internet aussetzer.

Habe es an der Provider-Box gesehen, hat geblinkt wie verrückt. Ich bootete das ganze und nach eine Weile ging das Internet wieder.

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