Hallo,
Ich wohne zur Miete in einer Einliegerwohnung. Mein Vermieter wohnt über mir. Bei meinem Vermieter gab es einen Wasserschaden. Meine Wohnung wurde dadurch erst einmal unbewohnbar (muss alles renoviert werde. Möbel wurden nicht beschädigt.
Wer kommt für die Kosten auf? Wer ist safür verantwortlich meine Möbel für den Zeitraum der Renovierung rauszutragen und wieder reinzubringen?
Ich habe leider keine Hausratversicherung.
Wer kommt für die Kosten bei einem Wasserschaden auf?
24. April 2026
Thema abonnieren
Frage vom 24. April 2026 | 21:06
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer kommt für die Kosten bei einem Wasserschaden auf?
#1
Antwort vom 24. April 2026 | 21:30
Von
Status: Unbeschreiblich (129755 Beiträge, 41388x hilfreich)
Zitat :Bei meinem Vermieter gab es einen Wasserschaden.
Was für Wasser und mit welcher Ursache?
Zitat :Wer kommt für die Kosten auf?
Je nach Art der Kosten, der Verantwortliche oder seine Versicherung bzw. Du selber (da ohne Versicherung).
Zitat :Wer ist safür verantwortlich meine Möbel für den Zeitraum der Renovierung rauszutragen und wieder reinzubringen?
Das dürfte der Vermieter sein, da er für die Instandsetzung / Instandhaltung der Wohnung verantwortlich ist.
#2
Antwort vom 24. April 2026 | 21:38
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Was für Wasser und mit welcher Ursache?
Frischwasser da eine Leitung in der Wand undicht war
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 25. April 2026 | 11:17
Von
Status: Unbeschreiblich (40184 Beiträge, 6548x hilfreich)
Dein Vermieter sollte eine Gebäudeversicherung und eine Privathaftpflichtversicherung haben.
Er muss natürlich von dir wissen, dass DU deine Wohnung nicht freiräumen kannst...sondern er das veranlassen muss.
Was hat dein Vermieter dir denn bisher gesagt, geschrieben oder in der Sache angeboten?
#4
Antwort vom 25. April 2026 | 12:10
Von
Status: Unbeschreiblich (129755 Beiträge, 41388x hilfreich)
Zitat :Er muss natürlich von dir wissen, dass DU deine Wohnung nicht freiräumen kannst
Nö, muss er nicht wissen und es hängt auch nicht am können des Mieters. Baufreiheit zu schaffen um die Mietsache instand zu setzen ist gesetzliche Pflicht des Vermieters.
#5
Antwort vom 25. April 2026 | 12:27
Von
Status: Unbeschreiblich (40184 Beiträge, 6548x hilfreich)
Hoffentlich weiß er das...Zitat :Baufreiheit zu schaffen um die Mietsache instand zu setzen ist gesetzliche Pflicht des Vermieters.
Wäre ich betroffener Mieter der ELW, würde ich meinem Vermieter sehr sachlich und zeitnah schreiben, dass ich nicht in der Lage bin, die Wohnung zu räumen, geschweige denn wüsste, wohin damit für die Zeit der Schadensbeseitigung.
Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass der Vermieter seine gesetzlichen Pflichten kennt.
Oder warum stellt ein Mieter sonst hier so eine Frage? Warum fragt der nicht seinen Vermieter?
#6
Antwort vom 26. April 2026 | 20:53
Von
Status: Unbeschreiblich (50142 Beiträge, 17563x hilfreich)
Zitat :Dein Vermieter sollte eine Gebäudeversicherung
Die sollte den entstandenen Schaden übernehmen.
Zitat :und eine Privathaftpflichtversicherung haben.
Die ist hier irrelevant.
#7
Antwort vom 26. April 2026 | 20:53
Von
Status: Unbeschreiblich (50142 Beiträge, 17563x hilfreich)
Zitat :Dein Vermieter sollte eine Gebäudeversicherung
Die sollte den entstandenen Schaden übernehmen.
Zitat :und eine Privathaftpflichtversicherung haben.
Die ist hier irrelevant.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
302.955
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
18 Antworten
-
34 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten