Wer kommt für die Kosten bei einem Wasserschaden auf?

24. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
Nici85123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer kommt für die Kosten bei einem Wasserschaden auf?

Hallo,

Ich wohne zur Miete in einer Einliegerwohnung. Mein Vermieter wohnt über mir. Bei meinem Vermieter gab es einen Wasserschaden. Meine Wohnung wurde dadurch erst einmal unbewohnbar (muss alles renoviert werde. Möbel wurden nicht beschädigt.

Wer kommt für die Kosten auf? Wer ist safür verantwortlich meine Möbel für den Zeitraum der Renovierung rauszutragen und wieder reinzubringen?

Ich habe leider keine Hausratversicherung.




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129755 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von Nici85123):
Bei meinem Vermieter gab es einen Wasserschaden.

Was für Wasser und mit welcher Ursache?



Zitat (von Nici85123):
Wer kommt für die Kosten auf?

Je nach Art der Kosten, der Verantwortliche oder seine Versicherung bzw. Du selber (da ohne Versicherung).



Zitat (von Nici85123):
Wer ist safür verantwortlich meine Möbel für den Zeitraum der Renovierung rauszutragen und wieder reinzubringen?

Das dürfte der Vermieter sein, da er für die Instandsetzung / Instandhaltung der Wohnung verantwortlich ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Nici85123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was für Wasser und mit welcher Ursache?


Frischwasser da eine Leitung in der Wand undicht war

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40184 Beiträge, 6548x hilfreich)

Dein Vermieter sollte eine Gebäudeversicherung und eine Privathaftpflichtversicherung haben.
Er muss natürlich von dir wissen, dass DU deine Wohnung nicht freiräumen kannst...sondern er das veranlassen muss.

Was hat dein Vermieter dir denn bisher gesagt, geschrieben oder in der Sache angeboten?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129755 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Er muss natürlich von dir wissen, dass DU deine Wohnung nicht freiräumen kannst

Nö, muss er nicht wissen und es hängt auch nicht am können des Mieters. Baufreiheit zu schaffen um die Mietsache instand zu setzen ist gesetzliche Pflicht des Vermieters.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40184 Beiträge, 6548x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Baufreiheit zu schaffen um die Mietsache instand zu setzen ist gesetzliche Pflicht des Vermieters.
Hoffentlich weiß er das...
Wäre ich betroffener Mieter der ELW, würde ich meinem Vermieter sehr sachlich und zeitnah schreiben, dass ich nicht in der Lage bin, die Wohnung zu räumen, geschweige denn wüsste, wohin damit für die Zeit der Schadensbeseitigung.
Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass der Vermieter seine gesetzlichen Pflichten kennt.
Oder warum stellt ein Mieter sonst hier so eine Frage? Warum fragt der nicht seinen Vermieter?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50142 Beiträge, 17563x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dein Vermieter sollte eine Gebäudeversicherung

Die sollte den entstandenen Schaden übernehmen.

Zitat (von Anami):
und eine Privathaftpflichtversicherung haben.

Die ist hier irrelevant.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50142 Beiträge, 17563x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dein Vermieter sollte eine Gebäudeversicherung

Die sollte den entstandenen Schaden übernehmen.

Zitat (von Anami):
und eine Privathaftpflichtversicherung haben.

Die ist hier irrelevant.

0x Hilfreiche Antwort

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