ich bin vor kurzem, nach Niedersachsen gezogen mir ist mal aufgefallen das im Hausflur und in meiner Wohnung befinden sich keine Rauchmelder. Habe heute mal mit meiner Nachbarin gesprochen und diese hat ebenso keine Rauchmelder in ihrer Wohnung. Meine Frage muss ich mich selbst darum kümmern oder einfach mal den Vermieter ansprechen und wer muss am Ende die Kosten tragen? Weil ich denke, Rauchmelder sind ein wichtiger Bestandteil in der Wohnung, falls es brennt auch wegen einer Hausratversicherung?
Würde mich über nützliche Ratschläge freuen.
Wer muss Kosten für Rauchmelder tragen?
22. August 2017
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Frage vom 22. August 2017 | 20:34
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 1x hilfreich)
Wer muss Kosten für Rauchmelder tragen?
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#1
Antwort vom 22. August 2017 | 20:57
Von
Status: Unbeschreiblich (119438 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatWer muss Kosten für Rauchmelder tragen? :
Der Mieter, wer sonst?
ZitatWeil ich denke, Rauchmelder sind ein wichtiger Bestandteil in der Wohnung, falls es brennt auch wegen einer Hausratversicherung? :
Stimmt. Und genau deshalb würde ich da auch nicht auf den Vermieter warten bzw. dessen 5 EUR Baumarktmeldern vertrauen.
#2
Antwort vom 22. August 2017 | 21:08
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatWeil ich denke, Rauchmelder sind ein wichtiger Bestandteil in der Wohnung, falls es brennt auch wegen einer Hausratversicherung? :
Der Hausrat ist das egal.
ZitatMeine Frage muss ich mich selbst darum kümmern oder einfach mal den Vermieter ansprechen und wer muss am Ende die Kosten tragen? :
Vermieter ansprechen, dann wird der unter Umständen mit einer Firma die Rauchwarnmelder anmieten und die werden mit den Nebenkosten verrechnet.
Alternativ man kauft sich selbst Rauchwarnmelder und spart sich die Kosten bei den Nebenkosten.
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#3
Antwort vom 23. August 2017 | 07:50
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatDer Mieter, wer sonst? :
Wie kommst Du auf das schmale Brett?
In Niedersachsen besteht seit dem 1.1.2016 Rauchmelderpflicht.
Zuständig ist der Eigentümer/Vermieter.
Der Mieter müßte evtl. die Kosten der jährlichen Wartung tragen. Aber nur wenn das explizit im Mietvertrag vereinbart ist.
Manche Vermieter legen die Kosten der Rauchmelder als Modernisierungsmieterhöhung um.
#4
Antwort vom 23. August 2017 | 09:07
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
Zitat:ZitatDer Mieter, wer sonst? :
Wie kommst Du auf das schmale Brett?
.
Ja, man kann die Kosten der Anschaffung und des Einbaus der Rauchmelder im Wege der Modernisierungsmieterhöhung geltend machen. Und genau dies wird HvS wohl auch meinen.
-- Editiert von AltesHaus am 23.08.2017 09:08
#5
Antwort vom 23. August 2017 | 15:04
Von
Status: Unbeschreiblich (119438 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatWie kommst Du auf das schmale Brett? :
Weil kein Vermieter vermietet um Geld loszuwerden.
Wenn der Heilige Geist also keinen Scheck ausstellt, wer sonst sollte das bezahlen? Der Mieter bezahlt dem Vermieter alles, selbst den Bau des Hauses.
Und so eine Ausstattung mit Rauch-/Brandmeldern ist durchaus eine Modernisierung die man entsprechend umlegen kann.
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