Wer muss Kosten für Rauchmelder tragen?

22. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
7up
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Wer muss Kosten für Rauchmelder tragen?


ich bin vor kurzem, nach Niedersachsen gezogen mir ist mal aufgefallen das im Hausflur und in meiner Wohnung befinden sich keine Rauchmelder. Habe heute mal mit meiner Nachbarin gesprochen und diese hat ebenso keine Rauchmelder in ihrer Wohnung. Meine Frage muss ich mich selbst darum kümmern oder einfach mal den Vermieter ansprechen und wer muss am Ende die Kosten tragen? Weil ich denke, Rauchmelder sind ein wichtiger Bestandteil in der Wohnung, falls es brennt auch wegen einer Hausratversicherung?

Würde mich über nützliche Ratschläge freuen.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von 7up):
Wer muss Kosten für Rauchmelder tragen?

Der Mieter, wer sonst?



Zitat (von 7up):
Weil ich denke, Rauchmelder sind ein wichtiger Bestandteil in der Wohnung, falls es brennt auch wegen einer Hausratversicherung?

Stimmt. Und genau deshalb würde ich da auch nicht auf den Vermieter warten bzw. dessen 5 EUR Baumarktmeldern vertrauen.






Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von 7up):
Weil ich denke, Rauchmelder sind ein wichtiger Bestandteil in der Wohnung, falls es brennt auch wegen einer Hausratversicherung?

Der Hausrat ist das egal.
Zitat (von 7up):
Meine Frage muss ich mich selbst darum kümmern oder einfach mal den Vermieter ansprechen und wer muss am Ende die Kosten tragen?

Vermieter ansprechen, dann wird der unter Umständen mit einer Firma die Rauchwarnmelder anmieten und die werden mit den Nebenkosten verrechnet.
Alternativ man kauft sich selbst Rauchwarnmelder und spart sich die Kosten bei den Nebenkosten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Mieter, wer sonst?


Wie kommst Du auf das schmale Brett?

In Niedersachsen besteht seit dem 1.1.2016 Rauchmelderpflicht.

Zuständig ist der Eigentümer/Vermieter.

Der Mieter müßte evtl. die Kosten der jährlichen Wartung tragen. Aber nur wenn das explizit im Mietvertrag vereinbart ist.

Manche Vermieter legen die Kosten der Rauchmelder als Modernisierungsmieterhöhung um.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von Harry van Sell):
Der Mieter, wer sonst?


Wie kommst Du auf das schmale Brett?
.


Ja, man kann die Kosten der Anschaffung und des Einbaus der Rauchmelder im Wege der Modernisierungsmieterhöhung geltend machen. Und genau dies wird HvS wohl auch meinen.

-- Editiert von AltesHaus am 23.08.2017 09:08

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Wie kommst Du auf das schmale Brett?

Weil kein Vermieter vermietet um Geld loszuwerden.

Wenn der Heilige Geist also keinen Scheck ausstellt, wer sonst sollte das bezahlen? Der Mieter bezahlt dem Vermieter alles, selbst den Bau des Hauses.



Und so eine Ausstattung mit Rauch-/Brandmeldern ist durchaus eine Modernisierung die man entsprechend umlegen kann.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.640 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen